Genesis
Consult GmbH
Efringen-Kirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.930,18 |
65.011,15 |
| I.
Sachanlagen |
16.626,00 |
20.022,00 |
| II.
Finanzanlagen |
41.304,18 |
44.989,15 |
| B.
Umlaufvermögen |
150.665,02 |
160.850,27 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
148.575,96 |
136.596,93 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.089,06 |
24.253,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
96,16 |
606,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
208.691,36 |
226.467,99 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
186.249,43 |
205.417,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
180.417,22 |
191.443,58 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
19.167,79 |
11.026,36 |
| B.
Rückstellungen |
14.471,00 |
18.005,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.970,93 |
3.045,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
208.691,36 |
226.467,99 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages und des GmbH-Gesetzes erstellt. Er
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und
Ertragslage.
Nach den in § 267 angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 274a, 276 und 288 HGB Gebrauch gemacht.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Von der Sammelpostenregelung nach § 6 Abs. 2a
EStG wurde kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach §
253 Abs. 2 HGB bewertet und nach § 246 Abs. 2 HGB mit
dem beizulegenden Zeitwert der abgeschlossenen
Direktversicherung zum 31.12.2018 gemäß §
246 Abs. 1 HGB verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Umsatzsteuer-Umrechnungskurs
Dezember 2018 bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw.
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Auf den Ausweis latenter Steuern wurde
jedoch verzichtet.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 274a HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmaßnahmen wurden übernommen.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens wurde im
Bruttoanlagenspiegel dargestellt. Die Summe der im
Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen betrug
3.396,00 (darin enthalten EUR 0,00 Abschreibung für
Geringwertige Wirtschaftsgüter Sammelposten).
Unter den Finanzanlagen im Anlagevermögen ist
eine Darlehensforderung gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer enthalten. Die
Verzinsung erfolgt mit 2,75% p.a.
Die Ausleihung erhöhte sich im
Geschäftsjahr um EUR 933,03 (von 40.371,15 auf EUR
41.304,18).
Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens
der Pensionsrückstellung beträgt zum 31.12.2018
EUR 80.682,00. Durch die Anwendung des HGB in der
Fassung des BilMoG ergibt sich ein Verteilungsbetrag von
EUR 434,00. Der Erfüllungbetrag der
Pensionsrückstellung beträgt EUR 86.587,00. Aus
der Verrechnung der Aufwendungen mit den Erträgen
ergibt sich ein Betrag von EUR 10.089,00.
Zur Ermittlung der korrekten Werte wurde die
Projectet Unit Credit Methode angewandt. Der Zinssatz
(Stand Dezember 2018 betrug 3,21%. Eine Lohn- und
Gehaltssteigerung wurde mit 1,5% prognostiziert.
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich
wie folgt:
|
01.01.2018
|
Verbrauch
|
Auflösung
|
Zuführung
|
31.12.2018
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Jahresabschluss
|
|
|
|
|
|
- 2016
|
3.100,00
|
2.992,90
|
107,10
|
|
0,00
|
- 2017
|
3.100,00
|
2.999,35
|
100,65
|
|
0,00
|
- 2018
|
|
|
|
2.800,00
|
2.800,00
|
Buchführung
|
|
|
|
|
|
- 2017
|
375,00
|
375,00
|
|
|
0,00
|
Urlaubsrückstellung
|
5.230,00
|
5.230,00
|
|
|
0,00
|
Pensionsrückstellung
|
|
|
|
5.471,00
|
5.471,00
|
Aufbewahrungspflicht
|
6.200,00
|
|
|
|
6.200,00
|
|
18.005,00
|
11.597,25
|
207,75
|
8.271,00
|
14.471,00
|
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Sonstige, nicht in der Bilanz ausgewiesene für
die Beurteilung der Finanzlage bedeutsame, finanzielle
Verpflichtungen bestanden nicht.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenden Geschäftsjahres
wurde die alleinige Geschäftsführung wahrgenommen
durch Thorsten Peikert.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR
25.000,00.
Im Geschäftsjahr wurden außer dem
Geschäftsführer keine weiteren Arbeitnehmer
beschäftigt.
Die Größenmerkmale des § 267 Abs. 1
Nr. 1-3 HGB wurden nicht überschritten. Damit erfolgt
die Einordnung in die Größenklassen nach §
267 Abs. 1 HGB.
Ergebnisverwendung
Gezeichnetes Kapital EUR 25.000,00
Gewinnvortrag 31.12.2017 EUR 180.417,22
Jahresfehlbetrag 2018
EUR -19.167,79
Gewinnvortrag 31.12.2018 EUR 161.249,43
Efringen-Kirchen,
26.06.2019
gez.
Thorsten Peiktert
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2019
festgestellt.
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