Pro-Wohnungsbau GmbH
Dannstadt-Schauernheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8,50 |
8,50 |
| I.
Sachanlagen |
8,50 |
8,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
17.180,57 |
90.794,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.180,57 |
90.794,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
77.477,32 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
104,50 |
104,50 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
50.974,76 |
42.665,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
68.268,33 |
133.573,12 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
4.840,91 |
4.840,91 |
| III.
Verlustvortrag |
81.380,26 |
73.071,16 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
50.974,76 |
42.665,66 |
| B.
Rückstellungen |
1.320,00 |
2.175,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
66.948,33 |
131.398,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
47.945,73 |
39.318,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
68.268,33 |
133.573,12 |
Anhang
2.1
Allgemeine Angaben
Einordnung der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist eine
"kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267
(1) HGB.
Sie ist nicht prüfungspflichtig nach den
Kriterien des HGB. Sie hat in ihrer Satzung auch keine
Prüfungspflicht festgelegt. Prüfungsauftrag durch
die Gesellschafterversammlung wurde nicht erteilt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
a)
Gliederung
Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften
des 3. Buches des HGB §§ 264 ff
erstellt.
Dabei wurden die Gliederungsvorschriften
§ 266 HGB für die Bilanz und
§ 275 (2) HGB für die Gewinn- und
Verlustrechnung
für die "große" Kapitalgesellschaft
beachtet.
Auf die in § 266 (1) und 276 HGB vorgesehenen
Erleichterungen für "kleine" Kapitalgesellschaften
wurde verzichtet.
Die Gliederungen sowohl der Bilanz als auch der
Gewinn- und Verlustrechnung stimmen mit denen des Vorjahres
überein.
b)
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Gliederungsschemata
Die Gesellschaft hat hierzu keine Angaben zu machen.
c)
Bewertung
Die Wertansätze der Bilanz des Vorjahres zum 31.
Dezember 2009 wurden unverändert übernommen.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
zum 31.12.2010 entspricht den Vorschriften der §§
252- 255 HGB.
2.3
Durchführung der Bewertung
Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wurde
wie folgt durchgeführt, beim:
a)
Anlagevermögen
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen wurden nach
gleichen Grundsätzen linear bzw. degressiv und mit den
entsprechenden AfA-Sätzen nach § 7 Abs.1 u. 2
EStG bemessen.
Für Anlagegüter bei denen die
Voraussetzungen gegeben sind, wurde die Bewertungsfreiheit
des § 6 (2) EStG in Anspruch genommen.
Die Finanzanlagen sind mit den bisher aufgewendeten
Anschaffungskosten bewertet.
b)
Umlaufvermögen - Forderungen
Die Forderungen sind unter Würdigung ihrer
Einbringlichkeit bewertet.
Wertberichtigungen waren für einzelne und
für das allgemeine Ausfallwagnis zu bilden.
c)
Umlaufvermögen - andere Gegenstände
Die Ansprüche der Gesellschaft aus fälligen
Ansprüche gegen andere, sind voll einbringlich und mit
ihren Anschaffungskosten (Entstehungswert) bewertet.
d)
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1 u.
2. HGB) beinhalten auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
soweit sie Aufwand und auf der
Passivseite Einnahmen soweit sie Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.
e)
Fremdkapital und Rückstellungen
Die Verbindlichkeiten sind sämtliche mit dem
Rückzahlungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)
bewertet. Von Kreditinstituten eingeräumte Kredite
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Die gemäß § 249 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2
HGB gebildeten Rückstellungen decken die ungewissen
Verbindlichkeiten in voller Höhe ab. Sie sind mit der
notwendigen Sorgfalt ermittelt.
f)
Eigenkapital
gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital = Stammkapital in Höhe
von Euro 25.564,59
ist in voller Höhe einbezahlt.
Gewinn- und Verlustvortrag
Der Verlustvortrag zum 31. Dezember 2009 in Höhe
von € -73.071,16 hat sich im Geschäftsjahr 2010
um den Jahresfehlbetrag von € 8.309,10 erhöht.
Dadurch ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag von € 50.974,76. Die Gesellschaft geht
jedoch davon aus, dass die vorhandenen stillen Reserven
höher sind als der Fehlbetrag.
Ein Steuerguthaben i. S. des § 37 Abs. 1 KStG
besteht nicht.
2.4
Angaben nach § 285 HGB
a)
Vergütungen an Geschäftsführer, Ziff.
9
Die Angaben unterbleiben wegen § 286 (4) HGB.
b)
Anzahl der Mitarbeiter, Ziff. 7
Die anzurechnende Beschäftigtenzahl i. S. §
267 Abs. 1 Ziff. 3 HGB beträgt am Abschlussstichtag 0.
Diese Zahl entspricht auch den Verhältnissen an den
Quartalsenden.
3.
Erläuterungsteil
3.1
Rechtliche Verhältnisse
3.1.1
Sitz, Handelsregister, Geschäftsjahr
Die Gesellschaft ist am 09.07.1979 gegründet
worden und hat ihre Tätigkeit an diesem Tag
aufgenommen.
Sie betreibt ihre Handelsgeschäfte unter der
Firma
Pro-Wohnungsbau GmbH
und hat ihren Sitz in 67125 Dannstadt/Schauernheim
und ist im Handelsregister beim Amtsgericht AG
Ludwigshafen, unter der Nr. HRB 2139 eingetragen.
Das Geschäftsjahr 2010 umfasst die Zeit vom 1.
Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010.
3.1.2
Gegenstand des Unternehmens
Die Erstellung von Bauvorhaben auf eigenem
Grundbesitz und deren Vertrieb, die Vermittlung von
Bauleistungen und die technische Betreuung fremder
Bauvorhaben.
3.1.3
Stammkapital und Beteiligte
Das Stammkapital der Gesellschaft
beträgt
Euro 25.564,59.
Davon entfallen auf die Gesellschafter:
Herrn Franz Ambrosch mit 49% = €
12.526,65,
Frau Ute Ambrosch mit 49% = € 12.526,65,
Herrn Jochen Ambrosch mit 2% =
€ 511,29.
Die Einlagen sind in voller Höhe geleistet.
3.1.4
Organe
Organe der Gesellschaft sind die
Gesellschafterversammlung und die
Geschäftsführung.
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung entscheidet, abgesehen
von gesetzlich geforderten Mehrheiten, mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird
die Gesellschaft von diesem allein vertreten. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann jedem
Geschäftsführer unabhängig von der Zahl der
bestellten Geschäftsführer
Einzelvertretungsbefugnis erteilen.
Während des Geschäftsjahres 2010 war Herrn
Franz Ambrosch zum Geschäftsführer bestellt.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
3.1.5
Jahresabschluss und Prüfung
Der Geschäftsführer hat den Jahresabschluss
innerhalb der gesetzlichen Frist, also 3 Monate oder wenn
der Geschäftsgang dies zulässt, 6 Monate nach
Schluss des Geschäftsjahres zu erstellen. Der
Jahresabschluss, der nicht zu prüfen ist, ist der
Gesellschafterversammlung zur Feststellung lt. § 42a
(2) GmbHG binnen der ersten elf Monate des folgenden
Geschäftsjahres zur Beschlussfassung und Feststellung
vorzulegen.
Ergebnisverwendung
Über die Ergebnisverwendung wird in der
Gesellschafterversammlung der Beschluss gefasst. Der
Geschäftsführer kann bei Erstellung der
Jahresabschlüsse Vorschläge zur
Ergebnisverwendung machen und diese gemäß §
278 HGB im Jahresabschluss berücksichtigen.
3.1.6
Satzung
Die Satzung der Gesellschaft sieht neben den
gesetzlichen Vorbehalten keinen besonderen
Zustimmungsbedarf der Gesellschafterversammlung zu
Handlungen der Geschäftsführer vor.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.12.2011 festgestellt.
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