Paetz
GmbH.
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
82.652,00 |
104.956,00 |
| I.
Sachanlagen |
82.652,00 |
104.956,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
279.485,12 |
269.614,74 |
| I.
Vorräte |
3.000,00 |
3.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.756,86 |
31.246,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
225.728,26 |
235.368,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
362.137,12 |
374.570,74 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
328.604,65 |
349.262,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
303.004,65 |
323.662,06 |
| davon
Gewinnvortrag |
323.662,06 |
311.172,43 |
| B.
Rückstellungen |
14.444,06 |
17.096,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.088,41 |
8.212,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.088,41 |
8.212,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
362.137,12 |
374.570,74 |
Anhang zum 31. Dezember 2019
Allgemein
Der vorliegende Jahresabschluß wurde nach den
Vorschriften der §§ 238 - 263 HGB aufgestellt
sowie unter Berücksichtigung der speziellen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 264 - 288 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr sind nicht erfolgt.
Soweit Anhangsangaben in der Bilanz in Form von
"Davon"-Vermerken möglich sind, ist dies
geschehen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
AKTIVSEITE
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßige Abschreibung, bewertet. Es wurde
generell die lineare AfA-Methode angewendet.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Für Anschaffungen, für die
Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden, ist die
Differenz zwischen planmäßiger und
erhöhter Abschreibung in die Sonderposten mit
Rücklageanteil eingestellt (§ 281 Abs. 2 Satz 1
HGB).
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem.
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im
Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Dort ist auch die Abschreibung des laufenden
Geschäftsjahres in einer der Gliederung des
Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung
angegeben (§ 268 Abs. 2 HGB).
Die unfertigen Leistungen sind mit den
Herstellungskosten aktiviert. Bei der Ermittlung wurden die
Material- und Fertigungskosten sowie angemessene Teile der
notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten
berücksichtigt. Die Bewertung steht im Einklang mit R
33 EStR (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw.
mit den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind ausgehend vom
Nennwert unter Beachtung eines eventuellen
Ausfallrisikos bewertet worden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
PASSIVSEITE
Rückstellungen für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten, unterlassene Instandhaltung
und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
sind gebildet worden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht
veranlagten Steuern.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Aufschlüsselung der einzelnen Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnungspositionen befindet sich
als Kontennachweis im Anschluß an die Gewinn-
und Verlustrechnung.
gez. Andreas Fuchert
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.08.2020
festgestellt.
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