Hemptec GmbH
Selbe AdresseAnbau von Faserpflanzen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Bützler seit 21.9.2011 | Vertreter |
Frank Bützler seit 1.8.2002 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HFM Technologie GmbHAindlingJahresabschluss zum 31.12.2007BILANZ zum 31.12.2007AKTIVA
ANHANG zum 31. Dezember 2007A. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft erfüllt die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der handelsrechtlichen Vorschriften und des GmbH-Gesetzes als auch unter Beachtung steuerlicher Vorschriften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Es werden von größenabhängigen Erleichterungen nach § 274 a und 288 HGB als auch von § 326 HGB soweit möglich Gebrauch gemacht. Es wurden des Weiteren die Erleichterungen nach § 286 HGB in Anspruch genommen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Augsburg - Insolvenzgericht - vom 16. September 2005 wurde das Insolvenzverfahren unter der Geschäftsnummer 2 IN 820/05 eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Christian Plail, Rechtsanwalt, bestellt. Die HFM Technologie GmbH ist Bestandteil der BHK/HFM - Firmengruppe. Am 14.07.2005 wurde ebenfalls Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - gestellt. Mit Beschluss vom 01.09.2005 wurde das Insolvenzverfahren unter der Geschäftsnummer 4 IN 821/05 beim Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Christian Plail, Rechtsanwalt, bestellt. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Allgemeine Bewertungsgrundsätze - Going - Concern - Prämisse Die Gesellschaft wurde nicht fortgeführt. Die Gesellschaft bewertet die Vermögensgegenstände und Schulden daher nicht mehr nach der s. g. Going - Concern - Prämisse im Sinne des § 252 Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 HGB sondern zu Zeit- bzw. Zerschlagungswerten. Die Grundsätze der Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 08.12.2005 (IDW RS HFA 17) fanden hierbei Berücksichtigung. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Das Anlagevermögen wurde nach den Verhältnissen auf dem Absatzmarkt unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips neu bewertet und angesetzt. 2. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte mit dem Nominalbetrag. 3. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. 4. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem im Handelsregister eingetragenen Nennbetrag angesetzt. 5. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nötig ist. 6. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungs- bzw. Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1. Gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern, Herrn Frank Bützler und Herrn Holger Bützler, bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 192.568,34. Die Laufzeit der Darlehen beträgt unter einem Jahr. Es erfolgte keine Verzinsung. 2. Gegenüber der Bayrischen Hypo- und Vereinsbank AG bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von Euro 168.726,32. C. Sonstige AngabenGeschäftsführung Die Geschäftsführer der Gesellschaft waren:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Gesellschaft durch den Insolvenzverwalter
vertreten.
Augsburg, den 16. September 2008 HFM Technologie GmbH i. I. gez. Plail, Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht als Insolvenzverwalter |
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