Grunewald Immobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tim Grunewald seit 10.3.2023 | Prokura |
Michael Grunewald seit 3.6.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.86% | |
| 12.59% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Grunewald GmbHEigenbeteiligung | 28.60% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Grunewald GmbHKasselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vorschriften und Wahlrechte zur Bilanzierung und Bewertung wurden wie folgt angewandt: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt, die nach der linearen Methode ermittelt werden. Bei Zugängen im Berichtsjahr erfolgte die Abschreibung zeitanteilig ab dem Monat des Zugangs. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte werden mit den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip und der Grundsatz der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung basiert auf dem versicherungsmathematischen Gutachten der Compertis Beratungsgesellschaft für betriebliches Vorsorgemanagement mbH, das zum 31.03.2024 erstellt wurde. Die Pensionsrückstellung wird nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze auf Basis der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck mit einem Zinsfuß von 1,83 % berechnet. Der Rechnungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB nach der Vereinfachungsregelung ermittelt. Der Anwartschaftstrend wurde mit 0,00 % p.a. und der Rententrend mit 0,00 % p.a. eingerechnet. Die Fluktuation findet keine Berücksichtigung. Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit ihrer Restlaufzeit entsprechendem Marktzins abgezinst. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Umrechnung von auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten erfolgte jeweils mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gemäß § 256a HGB. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Angaben zur Bilanz Eigenkapital/Ausschüttungssperre Gemäß § 253 Abs. 6 HGB unterliegt in jedem Geschäftsjahr der sich aus der Anpassung des Durchschnittsbildungszeitraums zur Feststellung des maßgeblichen Abzinsungssatzes ergebende Differenzbetrag einer Ausschüttungssperre. Zur Bestimmung dieses Betrages ist der Erfüllungsbetrag zu ermitteln, der sich unter Anwendung des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 1,80 % ergibt. Dieser ausschüttungsgesperrte Betrag beträgt zum Bilanzstichtag 4.813,00 EUR. Rückstellungen Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Rückdeckungsversicherungen gesichert. Dieses Deckungsvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und ist dem Zugriff über Gläubiger entzogen. Es wurde nach den Bestimmungen des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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