AWO Integrations- und Service gGmbH
Friedrich-Schiller-Straße 2E, 03172 Guben, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ditmar Wolfgang Luplow seit 7.7.2025 | Prokura |
Jens, geb. Krause Zarske seit 7.12.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Brandenburg Süd e.V. | 50.00% |
Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Brandenburg Ost e.V. | 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AWO Integrations- und Service gGmbHGubenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Die AWO Integrations- und Service gGmbH, mit Sitz in Guben wird unter der Nummer HRB 4751 CB beim Amtsgericht Cottbus geführt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen des HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenklassenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs nach §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB werden teilweise in Anspruch genommen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Sachanlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungs-/Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter, bis zu einem Wert von 800,00 EUR, wurde das Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen und diese wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Umlaufvermögen Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben bis zum Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen bis zum Bilanzstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Sonderposten zur Finanzierung des Sachanlagevermögens Für Investitionszuschüsse zur Finanzierung des Anlagevermögens wurde ein Sonderposten (§ 265 Abs. 5 S. 2 HGB; Stellungnahme des Hauptfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer HFA 1/1984) gebildet, der entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände ratierlich aufgelöst wird. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. C. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen, wie im Vorjahr, nicht. In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Forderungen gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von TEUR 108,8 (i. Vj. TEUR 104,3) enthalten und betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Rückstellungen enthalten TEUR 12,2 für Urlaub (i. Vj. TEUR 10,6), TEUR 14,4 für Nachzahlungen an die Berufsgenossenschaft (i. Vj. TEUR 13,8), TEUR 9,4 für Jahresabschlussarbeiten (i. Vj. TEUR 9,3) und TEUR 0 für ausstehende Rechnungen (i. Vj. TEUR 0,9). Für die Errichtung/Umbau der Wäscherei im Geschäftsjahr 2017 wurde ein Darlehen bei der Deutschen Kreditbank, in Höhe von TEUR 1.000 aufgenommen. Zur Sicherung des Darlehens, dass zum 31.12.2023 in Höhe von TEUR 607,7 dotiert, wurde eine sofort vollstreckbare Grundschuld von TEUR 400 (UR-Nr. 0550/2017) und eine Grundschuld von TEUR 600 (UR-Nr. 0551/2017) in das Grundbuch von Guben, Blatt 4025, eingetragen. In den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis sind Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von TEUR 116,0 (i. Vj. TEUR 414,2) enthalten. Sie setzen sich zusammen aus TEUR 10,8 (i. Vj. TEUR 2,6) für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und aus TEUR 105,2 (i. Vj. TEUR 411,6) aus Darlehensverbindlichkeiten. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 11,6 (i. Vj. TEUR 4,0) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 6,7 (i. Vj. TEUR 3,9). Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:
In der Gesamtsumme der Verbindlichkeiten sind TEUR 264 (i. Vj. TEUR 588) mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren enthalten. D. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 41,3 Mitarbeiter, davon 5,25 geringfügig Beschäftigte. Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz hätten berücksichtigt werden müssen, sind nicht eingetreten. E. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 12.688,11 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Guben, den 24. Mai 2024 Geschäftsführung der AWO Integrations- und Service gGmbH Jens Zarske-Lehmann Angaben gemäß § 328 HGB Der Jahresabschluss der AWO Integrations- und Service gGmbH für das Geschäftsjahr 2023 ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 5. Juli 2024 festgestellt worden. |
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