Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 31310
Eingetragen
27.6.2012
Branche
GerüstbauAllgemeine GebäudereinigungSonstige spezialisierte Bautätigkeiten im Hochbau a. n. g.
Gegenstand
Industriekletter-, Höhenkletterarbeiten und Arbeiten mit Seilzugangstechnik, Glasfassadenreinigung, Installation von Tierabwehr, Baumarbeiten, Fassaden- und Fugenarbeiten, Installation und Wartung von Antennenanla-gen, Dachrinnen- und Dachflächenreinigung, Installation von Werbungen, Anleitung und Beratung, Bergung von absturzgefährdeten Kleinteilen.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Lars Thielsch
seit 27.6.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
0.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Anteil
Lars Thielsch
Hohe Straße 94, 01187 Dresden

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vertikalis GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 44.174,00 16.926,85
I. Sachanlagen 44.174,00 16.926,85
B. Umlaufvermögen 341.380,75 265.245,85
I. Vorräte 5.000,00 6.785,53
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 200.646,77 201.847,25
III. Wertpapiere 18.455,02 18.055,02
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 117.278,96 38.558,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.141,56  
Aktiva 386.696,31 282.172,70

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 138.977,09 150.472,45
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 125.472,45 111.395,39
III. Jahresfehlbetrag 11.495,36 -14.077,06
B. Rückstellungen 38.368,78 31.045,78
C. Verbindlichkeiten 209.350,44 100.654,47
Passiva 386.696,31 282.172,70

Anhang

Allgemeine Angaben

Angaben zum Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB)

Die Firma des Unternehmens lautet: Vertikalis GmbH Der Sitz befindet sich in Dresden.
Das Unternehmen ist eingetragen beim Amtsgericht Dresden unter der Handelsregisternummer HRB 31310.

Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss und der Anhang wurden nach den handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Rechnungslegungszweck

Für steuerliche Zwecke wurde eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Steuerbilanz nach § 60 Abs. 2 Satz 2 EStDV erstellt.

Nicht gebuchte Posten (§ 265 Abs. 8 HGB)

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden nicht ausgegeben.

Vorjahresangaben - Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist zum Vorjahr unverändert beibehalten worden. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Wirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Größenklasse (§§ 267, 267a HGB)

Nach den in den § 267 Abs. 1 HGB, 267a HGB i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 274a, 276, 288 HGB)

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang zu finden.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde unter Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen für kleine Gesellschaften verzichtet.

Zusammengefasste Posten der Bilanz (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)

Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.

Unternehmensfortführung

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses

Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.

Sachanlagen (§§ 246, 253 HGB)

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (§§ 246, 253 HGB)

Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150,00 EUR (Anwendung Sammelposten)

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 150,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 EUR (Anwendung § 6 Abs. 2 EStG)

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 800,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Art der Abschreibung (§ 253 Abs. 3 HGB)

Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Diese erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Vorräte (§§ 246, 253 HGB)

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt mit den direkt zurechenbaren Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten. Das Vorratsvermögen ist verlustfrei bewertet.

Ansatz der Forderungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Wertberichtigungen zu Forderungen (§ 253 Abs. 4 HGB)

Am Bilanzstichtag erkennbare Einzelrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang)

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit länger als 1 Jahr betragen 9.590,40 EUR (VJ 2.799,19 EUR)

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen 3.911,16 EUR (VJ 3.911,16 EUR).

Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks (§§ 246, 253 HGB)

Flüssige Mittel (Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Für Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, aber erst in voller Höhe oder anteilig einem Wirtschaftsjahr nach dem Abschlussstichtag zuzurechnen sind, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, sofern der abzugrenzende Einzelposten unter analoger Anwendung der steuerrechtlichen Rechtsprechung 800,00 EUR übersteigt.

Sonstige Rückstellungen (§§ 249, 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Abzinsung von sonstigen Rückstellungen (§ 253 Abs. 2 Sätze 1 und 4 HGB)

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank abgezinst.

Ansatz der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang) und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr. 1a i.V.m. Nr. 2 HGB)

Bilanzposten
gesamt




davon
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
größer 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
127.126,65
127.126,65


sonstige Verbindlichkeiten
16.475,97
16.475,97




Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C 8. HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang)

sonstige Verbindlichkeiten






gesamt


16.475,97

davon aus Steuern



0,00

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit



16.475,97



Besicherung von Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1b i.V.m. Nr. 2 HGB)

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.

Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 251, 268 Abs. 7 HGB)

Es bestehen branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen.

Gründe der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme von Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 251, 268, Abs. 8, 285 Nr. 27 HGB)

Es bestehen lediglich branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist das Risiko der Inanspruchnahme im Bereich eines üblichen Geschäftsbetriebes.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 Abs. 1 und 2 HGB)

Bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Gesonderter Ausweis der zusammengefassten Posten (§§ 265 Absatz 8 Nr. 2, § 275 Abs. 2 HGB)

Um ein vollständiges, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise eine weitergehende Untergliederung der gesetzlich vorgeschriebenen Posten. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung beachtet worden.

Sonstige Angaben

Angabe zu den Organmitgliedern (§ 285 Nr. 10 HGB)

Als Geschäftsführer im Geschäftsjahr war bestellt:

Lars Thielsch, Kaufmann

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Lars Thielsch Gesellschafter-Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2021 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

6 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.