Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 112289
Eingetragen
6.3.2008
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationElektroinstallation
Gegenstand
Projektierung und Ausführung von Arbeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik, der Netzwerktechnik und der Lichttechnik.

Historie

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Management

NameRolle
Predrag Glavas
seit 6.3.2008
Geschäftsführer
Sven Bieler
seit 6.3.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
BEAG Bauelemente und Baugesellschaft mbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

BEAG Bauelemente und Baugesellschaft mbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BEG Elektrobau GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

52.044,00

60.804,00

I. Sachanlagen

52.044,00

60.804,00

B. Umlaufvermögen

81.443,12

97.283,05

I. Vorräte

8.014,80

22.663,80

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

73.427,34

57.383,07

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

0,98

17.236,18

C. Rechnungsabgrenzungsposten

4.674,86

8.371,98

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

17.860,75

23.983,97

Summe Aktiva

156.022,73

190.443,00



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

./. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

-6.250,00

-12.500,00

II. Verlustvortrag

-36.483,97

-7.913,33

III. Jahresfehlbetrag

-126,78

-28.570,64

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

17.860,75

23.983,97

B. Rückstellungen

9.480,00

9.700,00

C. Verbindlichkeiten

146.542,73

180.743,00

Summe Passiva

156.022,73

190.443,00

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Abschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Abschlusses wurden in Anspruch ge­nommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Zum besseren Ausweis wurden die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des laufenden Geschäftsjahres an die gesetzlichen Neuregelungen im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angepasst. Dies betraf im Wesentlichen den Ausweis der nicht eingeforderten Einlagen auf das Stammkapital, welche gem. § 272 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilMoG vom Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abgesetzt wurden.

Im Übrigen stimmen die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorherseh­baren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Abschlusses bekannt geworden sind.

Nach Abzug des Jahresfehlbetrages und des Verlustvortrages vom gezeichneten Kapital ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Die Geschäftsführung geht in Hinblick auf abgegebene Rangrücktrittserklärungen nicht von einer rechtlichen Überschuldung aus.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäfts­jahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des je­weiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Der in den Vorjahren gebildete Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde im laufenden Geschäftsjahr mit 1/5 der historischen Anschaffungskosten abgeschrieben. Auf Zuführungen wurde im laufenden Geschäftsjahr gem. § 6 Abs. 2a EStG n.F. verzichtet. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis zu 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen 36.354,73 Euro (Vorjahr 33.079,17 Euro) auf Gesellschafter.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Predrag Glavas, Sven Bieler

Sie haben Einzelvertretungsbefugnis und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Predrag Glavas, Sven Bieler

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.10.2012

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