DZG Holding GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Zintl seit 24.5.2024 | Geschäftsführer |
Steffen Gunter Trabalski seit 12.12.2018 | Prokura |
Peter Alois Zintl seit 14.3.2011 | Geschäftsführer |
Ulrich Feldmüller seit 14.1.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Peter Alois ZintlMetertec Beteiligungs GmbH | 49.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Zhejiang Reallin Electron Co., Ltd. | 51.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DZG Metering GmbHOranienburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Gegenstand der DZG Metering GmbH sind die Entwicklung und Herstellung von Zähl- und Kommunikationstechnik sowie deren europaweiter Vertrieb für die Versorgungswirtschaft und die Industrie, sowie der Vertrieb und die Vermarktung von E-Mobility-Lösungen im Bereich der Ladeinfrastruktur. 2. Organisationsstruktur und Unternehmensgröße Die DZG Metering GmbH verfügt über eine sehr flache Organisationsstruktur mit 31 Beschäftigten zum Jahresende, davon 6 im Außendienst, 13 in der Verwaltung, 10 in der Entwicklung sowie 2 in der Geschäftsführung. Wesentliche Querschnittsbereiche wie die Finanzbuchhaltung und das Qualitätsmanagement werden als Dienstleistung von der Deutschen Zählergesellschaft Oranienburg mbH bezogen. 3. Forschung und Entwicklung Die DZG Metering GmbH arbeitet stetig an der Weiterentwicklung der bestehenden Zähler. In der Entwicklungsabteilung sind 10 Mitarbeiter tätig. Wesentliche Entwicklungsschwerpunkte sind: • "Smart Meter Rollout": o Weiterentwicklung unserer Produkte für den Haushaltszählerbereich, um drahtlos mit s.g. "Smart Meter Gateways" (SMGWs) kommunizieren zu können - Stichwort "Wireless MBus" (wMBus). o Entwicklung eines Stromzählers, welcher es dem Netzbetreiber ermöglicht, die Stromversorgung der Endverbraucher von der Ferne schalten zu können. In einem zweiten Entwicklungsschritt soll der Zähler eine integrierte Schaltbox beinhalten, welcher es dem Netzbetreiber ermöglicht, Verbraucher wie bspw. Wärmepumpen, Ladeboxen für Elektrofahrzeuge schalten zu können (Vorbereitung für §14a EnWG). o Möglichkeit für ein "Firmware Update" der Zähler über ein SMGW. • "EV-Charging" - Weiterentwicklung unseres "EV-Charging" Portfolios für Gleichstrom- (DC) und Wechselstrommessung (AC) für geforderte Marktanforderungen, wie das "Ad-hoc Laden", Vierdrahtmessung (Messung der Verlustleistung am Ladekabel), "Firmware Update" der Zähler über die Ladesäule, sowie Produkte für das s.g. "Megawatt Ladesystem" (MCS). • Nachhaltige Stromzähler - neue Materialien, Zähler mit Selbstdiagnose. 4. Standortbedingungen Die DZG Metering GmbH besitzt selbst keine Liegenschaften. Sie ist Mieterin bei der Deutschen Zählergesellschaft Oranienburg mbH und hat somit ihren Sitz direkt bei der Endfertigung und Endprüfung. Die Deutsche Zählergesellschaft Oranienburg mbH hatte in 2022 mit der Erweiterung von Lagerkapazitäten für die DZG Metering GmbH begonnen und diese im dritten Quartal 2023 zur Nutzung übergeben. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Markt für intelligente Messsysteme hat sich auch in 2023 weiterhin sehr positiv entwickelt. Nach unseren Schätzungen wurden in 2023 etwa 425.000 intelligente Messsysteme verbaut. Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung in der Energiewende wurde die notwendige Rechtssicherheit geschaffen, was sich nunmehr in verbindlichen Rollout-Fahrplänen für die kommenden Jahre niederschlägt. Insgesamt wird der Rollout von intelligenten Messsystemen bis 2030 aber deutlich höher sein, da die Zubauten ab 2025 insbesondere aufgrund des § 14a Energie- wirtschaftsgesetz (EnWG) zu Steuerlösungen und der Verpflichtung zum Angebot dynamischer Tarife nicht im Gesetz berücksichtigt wurden. Der Zeitraum 2023/2024 wird für die Vorbereitung auf den tatsächlichen Rollout und das Thema Steuerbarkeit von der Branche intensiv genutzt. 2. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Gesamtumsatz von 27,4 Mill. € erzielt. Der Umsatzrückgang zum Vorjahr von 5,3 Mill. € ist auf kurzfristige Lieferstopps bei Kunden aus dem Bereich der Ladeinfrastruktur zurückzuführen. Geopolitische Spannungen hatten keine Auswirkungen auf die bestehenden Lieferketten. Insgesamt wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 2,0 Mill. € erzielt. Durch den Umsatzrückgang, einen veränderten Produktabsatzmix sowie gestiegene Personalkosten und sonstige Aufwendungen fiel der Jahresüberschuss um 2,9 Mill. € geringer als im Vorjahr aus. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass der Bezug von Vorprodukten aus China und die Endfertigung / Endprüfung in Deutschland ein tragfähiges Geschäftsmodell darstellt. Eine direkte Belieferung der Kunden aus China hält das Management, speziell im B- und C-Kunden-Segment, für schwer umsetzbar. Eine Verschiebung von Leistungen ist deshalb keine Option. Die DZG Metering GmbH plant mit innovativen und qualitativ hochwertigen Produkten ihren Marktanteil zu halten bzw. auszubauen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzt das Management als gut ein. a) Ertragslage In 2023 konnte insgesamt ein Umsatz in Höhe von 27,4 Mill. € erzielt werden. Dies entspricht einem Rückgang um 16,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Umsatzrückgang von 5,3 Mill. € ist insbesondere auf kundenseitige Lieferverschiebungen zurückzuführen. Der Materialaufwand ist um 9,7 % auf 23,3 Mill. € gestiegen. Die Materialaufwandsquote hat sich bezogen auf die Gesamtleistung (Umsatzerlöse und Bestands veränderungen) von 67,8 % im Vorjahr auf 77,2 % im Geschäftsjahr 2023 erhöht. Dies ist auf die Veränderungen im Produktmix der abgesetzten Zähler zurückzuführen. Die Mitarbeiteranzahl ist im Jahresdurchschnitt von 24 Mitarbeitern im Vorjahr auf 27 Mitarbeiter in 2023 angestiegen. Neben den Gehaltsanpassungen führte das zu einer Erhöhung des Personalaufwands in Höhe von 27,2 %. Die Abschreibungen auf Anlagevermögen sind um 45 % auf 167 T€ gestiegen, da durch die Einführung eines neuen ERP-Systems die Abschreibung dafür begonnen hat. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 15,3 % auf 1,2 Mill. € erhöht, was im Wesentlichen aus gestiegenen Mietaufwendungen (z. B. für die neue Lagerhalle) und gestiegenen Frachtkosten durch die höhere Anzahl an verkauften Geräten und Preissteigerungen zurückzuführen ist. Insgesamt konnte trotz der erhöhten Aufwendungen und des Umsatzrückgangs ein Gewinn in Höhe von 2,0 Mill. € erzielt werden, der um 2,9 Mill. € geringer als im Vorjahr ausfiel. b) Finanzlage Die DZG Metering GmbH verfügt über eine solide Finanzbasis. Die Eigenkapitalquote betrug in 2022 35,8 % und ist in 2023 auf 42,0 % gestiegen. Den Zahlungsverpflichtungen konnte jederzeit nachgekommen werden. c) Vermögenslage Das Gesamtvermögen hat sich in 2023 um 6,9 % erhöht und beträgt zum Bilanzstichtag 22,9 Mill. €. Auf der Aktivseite betrifft das die deutliche Erhöhung des Vorratsvermögens um 5,1 Mill. € auf 20,2 Mill. €, da die vorgehaltenen Bestände aufgrund kundenseitiger Lieferstopps nicht wie geplant in 2023 abgesetzt werden konnten. Gegenläufig wirken zum einen der Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um 2,0 Mill. € und zum anderen die Abnahme des Bankguthabens um 1,6 Mill. €. Die Veränderungen auf der Passivseite entsprechen im Wesentlichen dem Jahresüberschuss in Höhe von 2,0 Mill. €, der Zuführung der Steuerrückstellungen in Höhevon 0,2 Mill. € und dem Abbau der Verbindlichkeiten um 0,9 Mill. €. 3. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Gesellschaft zieht für die interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatzerlöse und Jahresüberschuss heran. Die für 2023 geplanten Steigerungen des Umsatzes und Jahresüberschusses wurden nicht erreicht. Kurzfristige Lieferstopps bei Kunden aus dem Bereich der Ladeinfrastruktur führten zu einem Rückgang der Umsatzerlöse und über den veränderten Produktabsatzmix auch zu einem Rückgang des Jahresergebnisses. III. Prognosebericht Die DZG Metering GmbH wird in 2024 ihre Position am deutschen Markt, aber auch international, weiter ausbauen. Gegenüber 2023 ist für 2024 eine leichte Steigerung der Verkaufszahlen um ca. 50.000 Geräte, auf insgesamt 685.000 Geräte geplant. Ein Großteil der Lieferverschiebungen konnte im 1. Quartal 2024 bereits abgearbeitet werden. Für das Geschäftsjahr 2024 geht die DZG Metering GmbH daher von einer konstanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung aus. IV. Chancen- und Risikobericht Globale Krisen, die zur Unterbrechung von Lieferketten für die Zählerfertigung führen könnten, sind ein Risiko, das die Gesellschaft temporär nur durch erhöhte Lagerhaltung beeinflussen kann. Den Risiken von Serienfehlern begegnet die Gesellschaft durch entsprechende Personalanpassungen bei der Entwicklung und bei den Tests von Produkten. Zudem bestehen Preisrisiken durch den Wettbewerb. Als Problem wird der zunehmende Personalengpass am Arbeitsmarkt gesehen. Die Einstellung von neuen Mitarbeitern bzw. die Nachbesetzung von Stellen, die altersbedingt frei werden, ist als Herausforderung für die Führung der DZG Metering GmbH zu sehen. Die bereits in 2024 wieder angezogene Nachfrage im Bereich der Ladeinfrastruktur und die Weiterentwicklung von Produkten in diesem Bereich sind für die DZG Metering GmbH eine Chance, sich in diesem Markt zu etablieren. Die Weiterentwicklung des Basiszählers als Bestandteil eines intelligenten Messsystems ist in einem wachsenden Markt ebenfalls die Chance für weiteres Wachstum. Mit einem weiter verbesserten Qualitätsmanagement konnte dem Auftreten von Reklamationen in 2023 sehr gut entgegengewirkt werden. Querschnittsbereiche wie bspw. das Qualitätsmanagement, werden übergreifend von einer Stelle geführt. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Zur Minimierung von Ausfallrisiken ist ein umfassendes Forderungsmanagement eingerichtet. Darüber hinaus informieren wir uns vor Eintritt einer neuen Geschäftsbeziehung stets über die Bonität unserer Kunden. Forderungsausfälle aus den neu eingegangenen Geschäftsbeziehungen sind die Ausnahme. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt.
Oranienburg, 28. Juni 2024 DZG Metering GmbH Die Geschäftsführung gez. Ulrich Feldmüller, Geschäftsführer gez. Peter Zintl, Geschäftsführer gez. Michael Zintl, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Die DZG Metering GmbH hat ihren Sitz in Oranienburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter der Nummer HR B 7193 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der DZG Metering GmbH, Oranienburg, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Sachanlagen werden ebenfalls mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht einbezogen. Die Sachanlagen werden planmäßig linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Im Jahr des Zugangs wird auch der Abgang unterstellt. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bilanziert. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken aus der Lagerdauer und aus verminderter Verwertbarkeit erfolgen gegebenenfalls Abwertungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu ihrem Nennwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto-Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Soweit notwendig, werden Abschreibungen vorgenommen. Im Berichtsjahr entstandene Ausgaben für das Folgejahr werden als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden dabei mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Bundesbankzins abgezinst. Entsprechend der sog. Nettomethode erfolgt der erstmalige Ansatz einer Rückstellung nach Abzinsung der Verpflichtung. Die Aufzinsung in den Folgeperioden erfolgt zulasten des Finanzergebnisses. Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Soweit aktive latente Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese insoweit verrechnet dargestellt. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines Ertragsteuersatzes von 28,775 %. III. Erläuterungen zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 8 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr: TEUR 6). 2. Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten bestehen im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von 7.835. 575,31 EUR (Vorjahr: EUR 9.962.114,96) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 3. Latente Steuern Die latenten Steuersalden haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die unter den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesenen Aufwendungen aus der Zuführung latenter Steuern betragen TEUR 73 (Vorjahr: TEUR 0). IV. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
2. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 27 Arbeitnehmer. Diese gliedern sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche:
3. Mitglieder der Geschäftsführung Mitglieder der Geschäftsführung sind die Herren: - Ulrich Feldmüller, Dipl.-Informatiker, Müllrose, - Peter Zintl, Dipl.-Ingenieur (FH), Mintraching, und - Michael Zintl, Master of Science Mathematics (Univ.), Bach a.d. Donau (bestellt mit Wirkung zum 1. Januar 2024). Hinsichtlich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 Buchstabea HGB) wird die Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. 4. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.
Oranienburg, den 28. Juni 2024 DZG Metering GmbH Die Geschäftsführung gez. Ulrich Feldmüller gez. Peter Zintl gez. Michael Zintl Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.954.378,63 sowie der Gewinnvortrag in Höhe von EUR 6.510.315,82 - insgesamt EUR 8.464.694,45 - werden auf neue Rechnungen vorgetragen. Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem Jahresabschluss handelt es sich um eine nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürtzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgener Bestätigungsvermerk erteilt: An die DZG Metering GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DZG Metering GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DZG Metering GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 28. Juni 2024 Cordes
+ Partner GmbH
gez. Sven Wörpel, Wirtschaftsprüfer gez. Thomas Krause, Wirtschaftsprüfer |
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