Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 35226
Eingetragen
16.4.2021
Branche
Erbringung von Dienstleistungen von medizinischen LaboratorienErbringung von Dienstleistungen der diagnostischen BildgebungGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Gegenstand
Die Erbringung diagnostischer Dienstleistungen in den Bereichen der Humanmedizin, Tiermedizin, Umwelt, Lebens- und Futtermittel Industrie. Das Unternehmen bietet Labordienstleistungen für Patienten, Mediziner, Krankenhäuser, Tierkliniken sowie für die Industrie und Forschung an.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bruno Riedel
seit 28.10.2024
Liquidator

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MNB Health Lab GmbH

Brandenburg an der Havel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
1.1.2021
EUR
A. Anlagevermögen 119.271,00  
I. Sachanlagen 119.271,00  
B. Umlaufvermögen 638.041,71 25.002,00
I. Vorräte 37.640,71  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 574.903,09 25.002,00
davon eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen 0,00 25.002,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.497,91  
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.277,35  
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 126.018,97  
Aktiva 888.609,03 25.002,00

Passiva

31.12.2021
EUR
1.1.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 25.002,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.002,00 25.002,00
II. Jahresfehlbetrag 151.020,97  
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 126.018,97  
B. Rückstellungen 7.500,00  
C. Verbindlichkeiten 881.109,03  
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 881.109,03  
Passiva 888.609,03 25.002,00

Anhang

Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Die Vorjahreszahlen sind zu Vergleichszwecken angegeben. Sämtliche Änderungen von Vorschriften durch das BilMoG werden - soweit zutreffend - ab dem Geschäftsjahr 2010 angewendet. Auf die Anpassungen der Vorjahreswerte wurde gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz. 2 EGHGB verzichtet.
Die Merkmale für die Größenklassifizierung der Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:

Größenmerkmale
Geschäftsjahr 2021
Vorjahr 2020
Bilanzsumme (EUR)
888.609,03

Umsatzerlöse (EUR)
3.526.296,77

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl
6


Damit erfolgt die Einordnung der Gesellschaft in die Größenklasse nach § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

I. Bilanzierungsmethoden
Die Gesellschaft hat die Änderungen der Vorschriften zur handelsrechtlichen Rechnungslegung, die sich durch das BilMoG ergeben, erstmalig für das Geschäftsjahr 2010 angewendet. Die sich aus der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften ergebenden ergebniswirksamen Auswirkungen sind - soweit gemäß Art. 67 Abs. 7 EGHGB geboten - in der Gewinn- und Verlustrechnung im außerordentlichen Ergebnis erfasst. In den Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt eine Einstellung der Unterschiedsbeträge in die Gewinnrücklagen. Weitere Angaben hierzu ergeben sich aus den Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden (Ausnahme § 246 Abs. 2 S. 2 HGB).
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

II. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses macht die Gesellschaft soweit möglich von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch. Insbesondere erfolgt keine Erfassung von latenten Steuern in der Handelsbilanz, § 274a Nr. 5 HGB.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
-  Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
-  Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
-  Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
-  Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.
-   Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.
-   Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs.2 S.1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
-  Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
-  Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
-  Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
-  Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
-  Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach dem notwendigen Erfüllungsbetrag ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

B. Ergänzende Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt.

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Riedel Max einzelvertretungsberechtigt

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.09.2023 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

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