MNB Health
Lab GmbH
Brandenburg
an der Havel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
1.1.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
119.271,00 |
|
| I.
Sachanlagen |
119.271,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
638.041,71 |
25.002,00 |
| I.
Vorräte |
37.640,71 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
574.903,09 |
25.002,00 |
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
25.002,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.497,91 |
|
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.277,35 |
|
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
126.018,97 |
|
| Aktiva |
888.609,03 |
25.002,00 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
1.1.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
25.002,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.002,00 |
25.002,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
151.020,97 |
|
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
126.018,97 |
|
| B.
Rückstellungen |
7.500,00 |
|
| C.
Verbindlichkeiten |
881.109,03 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
881.109,03 |
|
| Passiva |
888.609,03 |
25.002,00 |
Anhang
Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH Gesetzes beachtet. Die Vorjahreszahlen sind zu
Vergleichszwecken angegeben. Sämtliche Änderungen
von Vorschriften durch das BilMoG werden - soweit
zutreffend - ab dem Geschäftsjahr 2010 angewendet. Auf
die Anpassungen der Vorjahreswerte wurde gemäß
Art. 67 Abs. 8 Satz. 2 EGHGB verzichtet.
Die Merkmale für die
Größenklassifizierung der Gesellschaft nach
§ 267 Abs. 1 HGB entwickelten sich
im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:
Größenmerkmale
|
Geschäftsjahr 2021
|
Vorjahr 2020
|
Bilanzsumme (EUR)
|
888.609,03
|
|
Umsatzerlöse (EUR)
|
3.526.296,77
|
|
Durchschnittliche
Arbeitnehmerzahl
|
6
|
|
Damit erfolgt die Einordnung der Gesellschaft in die
Größenklasse nach
§ 267 Abs. 1 HGB als kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
I. Bilanzierungsmethoden
Die Gesellschaft hat die Änderungen der
Vorschriften zur handelsrechtlichen Rechnungslegung, die
sich durch das BilMoG ergeben, erstmalig für das
Geschäftsjahr 2010 angewendet. Die sich aus der
erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften ergebenden
ergebniswirksamen Auswirkungen sind - soweit
gemäß Art. 67 Abs. 7 EGHGB geboten - in der
Gewinn- und Verlustrechnung im außerordentlichen
Ergebnis erfasst. In den Fällen, in denen dies
gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt eine Einstellung der
Unterschiedsbeträge in die Gewinnrücklagen.
Weitere Angaben hierzu ergeben sich aus den
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden (Ausnahme § 246 Abs. 2 S. 2 HGB).
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von
§ 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses macht die
Gesellschaft soweit möglich von den Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch.
Insbesondere erfolgt keine Erfassung von latenten Steuern
in der Handelsbilanz, § 274a Nr. 5 HGB.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
- Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
- Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
- Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
- Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00)
wurden gemäß EStG § 6 Abs.2 S.1 im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des
Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
- Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein
entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
- Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder
niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
- Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
- Die Steuerrückstellungen beinhalten die
bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
- Die Rückstellungen wurden vom Mandanten
nach dem notwendigen Erfüllungsbetrag ermittelt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
B. Ergänzende Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt.
| Familienname |
Vorname |
Berufsbezeichnung |
Vertretungsbefugnis |
| Riedel |
Max |
|
einzelvertretungsberechtigt |
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.09.2023
festgestellt.
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