Milson
Transporte GmbH
Bönen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
53.069,00 |
109.850,00 |
| I.
Sachanlagen |
53.069,00 |
109.850,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.118,72 |
52.905,57 |
| I.
Vorräte |
4.328,00 |
4.685,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.446,69 |
28.136,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
344,03 |
20.084,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.733,00 |
1.805,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
93.280,32 |
80.169,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
170.201,04 |
244.729,99 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
118.844,91 |
105.734,01 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
93.280,32 |
80.169,42 |
| B.
Rückstellungen |
3.100,00 |
4.625,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
167.101,04 |
240.104,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
170.201,04 |
244.729,99 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Für die Gesellschaft sind nach § 264
HGB die Vorschriften für Kapitalgesellschaften
anzuwenden. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II
HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des HGB
und des GmbHG aufgestellt. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft, von den Erleichterungen nach §
274a HGB wurde Gebrauch gemacht. Soweit Wahlrechte bei
einzelnen Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder
in der Bilanz zu machen sind, erfolgt die Angabe im Anhang.
Die Fortführung des Unternehmens ist zum
Zeitpunkt der Bilanzaufstellung überwiegend
wahrscheinlich.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
Bewertung erfolgte nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung im Sinne von § 252 I 2
HGB.
Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG
im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%,
abgeschrieben.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in einem
Anlagenspiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II
HGB). Forderungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr bestehen am Abschlussstichtag nicht.
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich wie
folgt:
|
|
Stand
|
bis zu 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
Verbindlichkeiten
|
31.12.2010
|
|
|
|
|
gegenüber Kreditinstituten
|
99.758,02 €
|
99.758,02 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
|
aus
Lieferungen und Leistungen
|
7.139,88 €
|
7.139,88 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
|
Sonstige
|
60.203,14 €
|
27.113,15 €
|
33.089,99 €
|
0,00 €
|
|
|
167.101,04 €
|
134.011,05 €
|
33.089,99 €
|
0,00 €
|
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch die
Geschäftsführer
Friedhelm Mertens und Ralf Milson
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die
Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch
genommen. Von den Erleichterungen der §§
274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht
Bönen, den 16.05.2011
gez. Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.10.2011 festgestellt.
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