Christa Schaller GmbHLiquidiert

80686 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 141081
Eingetragen
1.2.2002
Branche
Zahntechnische LaboratorienErbringung von Dienstleistungen von medizinischen LaboratorienHerstellung von orthopädischen Erzeugnissen
Gegenstand
Betrieb eines zahntechnischen Labors sowie Übernahme sämtlicher damit in Zusammenhang stehenden Serviceleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Christa Schaller
seit 8.3.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Manuela Murr
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

12.500 €
50.00%
Manuela Murr
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Christa Schaller GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

ANHANG

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die zum 1.1.2010 erstellte Übergangsbilanz zum BilMoG entspricht der Schlussbilanz zum 31.12.2009.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von EUR 60,00 bis

EUR 150,00 wurden im Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte mit den Herstellungskosten.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das vorangegangene Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 359,90 (Vj. EUR 3.161,19) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00) enthalten.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Passive latente Steuern sind nicht anzusetzen, da sich keine Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen ergeben.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand im Übrigen nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Es ist voll einbezahlt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Vorjahr
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 23.982,29 Euro 49.983,75 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 Euro 0,00 Euro

Gegenüber folgenden Gesellschaftern bestanden am 31.12.2010 sonstige Verbindlichkeiten:

Verrechnungskonto

Christa Schaller EUR 16.371,27 (Vj. EUR 28.778,91)

E. Sonstige Angaben

Geschäftsführerin war zum Stichtag der Bilanzerstellung:

Frau Christa Schaller, Zahntechnikerin

Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

München, den 17. November 2011

Christa Schaller, Geschäftsführerin

BILANZ zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

EUR Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 4.233,00 (11.447,00)
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 970,00 (650,00)
II. Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 12.923,60 (25.214,57)
III. Flüssige Mittel 14.697,98 (37.063,48)
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 10.975,00 (19.488,65)
Summe Aktiva: 43.799,58

PASSIVA

EUR Vorjahr
EUR
A. Kapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 (25.000,00)
II. Verlust-/Gewinnvortrag 6.919,85 (-3.538,04)
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -22.162,66 (10.457,89)
B. Rückstellungen 10.060,10 (11.960,10)
C. Verbindlichkeiten 23.982,29 (49.983,75)
Summe Passiva: 43.799,58

 

Christa Schaller, Geschäftsführerin

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