Mainzer Stadtwerke AG
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Miriam Volkmann seit 27.10.2022 | Prokura |
Markus Schlosser seit 3.5.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mainzer Breitband GmbHMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Geschäftsverlauf und RahmenbedingungenDie Mainzer Breitband GmbH (Mainzer Breitband) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 23. März 2017 und Eintragung ins Handelsregister am 3. Mai 2017 gegründet. Zweck der Gesellschaft ist der Vertrieb und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) sowie der Betrieb von Datennetzwerken und Rechenzentren. Alleinige Gesellschafterin der Mainzer Breitband GmbH ist die Mainzer Stadtwerke AG (MSW), mit welcher ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Mainzer Breitband ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes für die Region Rhein Main mit Schwerpunkten in Mainz, Wiesbaden und Kreis Groß-Gerau. Sie bietet ihren Kunden deutschlandweit umfassende Telekommunikationsdienstleistungen und Lösungen an. Für die Erbringung der Dienstleistungen betreibt die Mainzer Breitband eine glasfaserbasierte Telekommunikationsinfrastruktur. Das Glasfasernetzwerk umfasste zum Jahresende 214 (i.Vj. 201) km und 381 (i.Vj. 357) Gebäudeanschlüsse. Alleinstellungsmerkmale sind der lokale Fokus, moderne Technologien und die Nähe zum Kunden. Mit den Partnern aus dem Konzernverbund kann die Mainzer Breitband Synergien nutzen und auf zusätzliche Kompetenzen zurückgreifen. Das Produktportfolio umfasst die Kernbereiche Internet, Standortvernetzungen sowie WLAN für Veranstaltungen und auf öffentlichen Plätzen. Die glasfaserbasierten Internetanschlüsse sind für Geschäftskunden aus Sicht der Geschäftsführung eine optimale Lösung, um eine sichere Verbindung mit garantierter Bandbreite und flexibler IP-Adressierung ins Internet herzustellen. Die glasfaserbasierten Ethernetverbindungen basieren auf modernster MPLS-Technologie, wodurch Verbindungen in der Region und zu anderen Metropolen bereitgestellt werden können. In den größten Veranstaltungsräumen in Mainz werden Netzwerke für die Veranstalter nach deren individuellen Bedürfnissen aufgebaut und betrieben. Der öffentliche "M-Hotspot" in Mainz mit über 80 Hotspots wird von der Mainzer Breitband GmbH betrieben. B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nebst Kennzahlen(1) Vermögenslage Die Bilanzsumme beträgt TEUR 989 (i.Vj. TEUR 1.121). Auf der Aktivseite wird im Wesentlichen das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 752 (i.Vj. TEUR 697) ausgewiesen. Dieses besteht insbesondere aus Einrichtungen zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, sogenannten Switchen und Routern, sowie WLAN-Routern für den M-Hotspot. Auf der Passivseite werden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 106 (i.Vj. TEUR 159) sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 641 (i.Vj. TEUR 763) ausgewiesen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Verbindlichkeiten aus dem konzerninternen Cash Pooling. Sämtliche Verbindlichkeiten sind kurzfristig. Die Eigenkapitalquote beträgt bei einem Eigenkapital von TEUR 25 (i.Vj. TEUR 25) 2,5 % (i.Vj. 2,2 %). Der leichte Anstieg der Quote ist auf den Rückgang der Bilanzsumme zurückzuführen. (2) Finanzlage Der Finanzmittelbestand ist auf TEUR -556 (i.Vj. TEUR -900) gestiegen und besteht aus Kassenguthaben in Höhe von EUR 250 und einer Cash-Pooling-Verbindlichkeit von TEUR 556.
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Jahr 2023 TEUR 480 (i.Vj. TEUR -41) und hat sich insbesondere aufgrund des zum Vorjahr verbesserten Periodenergebnisses in Höhe von TEUR 86 (i.Vj. TEUR -154) verbessert. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR -264 (i.Vj. TEUR -376) und der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit TEUR 128 (i.Vj. TEUR 501). (3) Ertragslage Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung ist die steuerungsrelevante Größe. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss von TEUR 86 (i.Vj. Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 154) vor Gewinnabführung ausgewiesen. Das Jahresergebnis ist damit rund TEUR 247 besser als die im Vorjahr getroffene Prognose. Dies ist im Wesentlichen auf höhere Umsatzerlöse und auf Einsparungen im Materialaufwand und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zurückzuführen. Den aus einem wachsenden Kundenstamm resultierend gestiegenen Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 2.371 (i.Vj. TEUR 2.009) stehen im Wesentlichen Materialaufwendungen in Höhe von TEUR 1.264 (i.Vj. TEUR 1.206) gegenüber, welche insbesondere auf gestiegene Pachtaufwendungen für das Glasfasernetz zurückzuführen sind. Die Personalaufwendungen sind mit TEUR 496 (i.Vj. TEUR 424) aufgrund von Neueinstellungen angestiegen. Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 214 (i.Vj. TEUR 205) sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 310 (i.Vj. TEUR 343) sind leicht gesunken. Insgesamt übertrifft der Geschäftsverlauf im Wesentlichen die Erwartungen. (4) Investitionen Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr Investitionen in Höhe von TEUR 264 (i.Vj. TEUR 376), im Wesentlichen für Netzerweiterungen mit einem Upgrade der Kapazitäten im Backbone sowie weitere Anschlüsse zu anderen Internet-Service-Providern und De-Cix, getätigt. Für die nächsten fünf Jahre werden weitere Investitionen, zum überwiegenden Teil im Sachanlagevermögen zum Zweck des weiteren Aufbaus der Kapazitäten im Netzwerk und neue Kundenanschlüsse, erwartet. (5) Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt zum Bilanzstichtag neben der Geschäftsführung neun (i.Vj. sechs) Mitarbeiter. C.
Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche
Chancen und Risiken
|
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
| Anhang | EUR | EUR | |
| A. Anlagevermögen | (1) | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 7.415,00 | 12.649,00 | |
| II. Sachanlagen | 752.191,78 | 697.109,78 | |
| 759.606,78 | 709.758,78 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | 7.779,28 | 4.096,62 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | (2) | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 128.543,19 | 353.803,68 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 21.123,09 | 21.807,71 | |
| 3. Forderungen gegen Konzernunternehmen der | |||
| Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH | 824,67 | 925,82 | |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 5.310,65 | 4.632,42 | |
| 155.801,60 | 381.169,63 | ||
| III. Kassenbestand | 250,00 | 250,00 | |
| 163.830,88 | 385.516,25 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | (3) | 65.465,95 | 25.648,53 |
| 988.903,61 | 1.120.923,56 |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
| Anhang | EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | (4) | ||
| Gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 | |
| B. Rückstellungen | (5) | ||
| Sonstige Rückstellungen | 21.102,75 | 46.277,62 | |
| C. Verbindlichkeiten | (6) | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 191.032,86 | 77.153,83 | |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin | 641.457,31 | 762.501,28 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 106.265,76 | 159.342,06 | |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 4.044,93 | 50.648,77 | |
| davon aus Steuern EUR 3.102,21 ( i.Vj. EUR 10.020,01) | |||
| 942.800,86 | 1.049.645,94 | ||
| 988.903,61 | 1.120.923,56 |
| 2023 | 2022 | ||
| Anhang | EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | (8) | 2.370.921,44 | 2.009.052,74 |
| 2. Bestandsveränderungen | 3.682,66 | 4.096,62 | |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | (9) | 22.046,06 | 17.205,28 |
| 4. Materialaufwand | (10) | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 60.628,44 | 38.198,75 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.203.450,61 | 1.167.325,55 | |
| 5. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 382.627,73 | 352.562,14 | |
| b) Soziale Abgaben | 113.663,73 | 71.340,97 | |
| 6. Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen |
(11) | 214.059,27 | 204.608,62 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (12) | 310.088,23 | 343.228,13 |
| 8. Betriebsergebnis | 112.132,15 | -146.909,52 | |
| 9. Zinsen und ähnliche Erträge | 19,92 | 27,51 | |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | (13) | 26.411,60 | 7.139,70 |
| 11. Ergebnis nach Steuern | 85.740,47 | -154.021,71 | |
| 12. Erträge aus Verlustübernahme | 0,00 | 154.021,71 | |
| 13. Aufwendungen aus Gewinnabführung | 85.740,47 | 0,00 | |
| 14. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
| Firma | Mainzer Breitband GmbH |
| Sitz der Gesellschaft | Rheinallee 41, 55118 Mainz |
| Zuständiges Registergericht | Amtsgericht Mainz |
| Handelsregisternummer | HRB 47384 |
Die Mainzer Breitband GmbH (Mainzer Breitband) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 23. März 2017 gegründet und am 3. Mai 2017 ins Handelsregister eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist aufgrund der ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaften sowie unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt worden.
Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den §§ 265, 266 und 275 HGB. Die Bilanz wurde um den Posten "Forderungen gegen Konzernunternehmen der Zentralen Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH" ergänzt. Hierbei handelt es sich um Beteiligungen der obersten Konzernmuttergesellschaft Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz (ZBM), welche nicht vollkonsolidiert werden.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wird zusätzlich der Posten Betriebsergebnis ausgewiesen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - soweit abnutzbar - unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Bei den Herstellungskosten sind neben den Einzelkosten auch Gemeinkosten im handelsrechtlich zulässigen Umfang berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Die Nutzungsdauer der abnutzbaren Anlagegüter bemisst sich grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer; die Abschreibung erfolgt linear pro rata temporis.
| Jahre | |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 - 20 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 13 |
Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen bilanziert. Das allgemeine Kreditrisiko wird in einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % berücksichtigt.
Bei Vorliegen einer Aufrechnungslage nach § 387 BGB werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die bzw. gegenüber der Gesellschafterin, verbundenen Unternehmen sowie Konzernunternehmen der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, miteinander saldiert.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben bzw. Einnahmen erfasst, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Eigenkapital
Das Eigenkapital wird zum Nennwert ausgewiesen.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Bei den Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Bewertung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
(1) Anlagevermögen
Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel dargestellt, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.
(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen resultieren aus Lieferungen und Leistungen und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
(3) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Voraus geleistete Lizenz- und Wartungsentgelte in Höhe von TEUR 65 (i.Vj. TEUR 26).
(4) Eigenkapital
Das Eigenkapital ist vollständig eingezahlt und wird zum Nennwert ausgewiesen.
(5) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Resturlaub in Höhe von TEUR 3 (i.Vj. TEUR 0), Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 6 (i.Vj. TEUR 6) und Gleitzeitguthaben in Höhe von TEUR 8 (i.Vj. TEUR 7).
(6) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin resultieren aus Verbindlichkeiten aus dem konzerninternen Cash Pooling in Höhe von TEUR 556 (i.Vj. TEUR 900), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5 (i.Vj. TEUR 6), Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 10 (i.Vj. TEUR 20) und Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung in Höhe von TEUR 86 (i.Vj. Forderungen aus Verlustübernahme TEUR 154), saldiert mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 450 (i.Vj. TEUR 10) und Forderungen aus Steuern in Höhe von TEUR 14 (i.Vj. TEUR 0).
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 106 (i.Vj. TEUR 159) resultieren wie im Vorjahr vollständig aus Lieferungen und Leistungen.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4 (i.Vj. TEUR 51) entfallen
TEUR 3 (i.Vj. TEUR 10) auf Verbindlichkeiten aus Steuern.
Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
(7) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 1.603 (i.Vj. TEUR 1.466). Hiervon entfallen TEUR 1.169 (i.Vj. TEUR 975) auf Verpflichtungen aus konzerninternen Dienstleistungsverträgen. Die Vertragslaufzeiten liegen zwischen einem und acht Jahren.
(8) Umsatzerlöse
Die vollständig im Inland generierten Umsatzerlöse betragen TEUR 2.340 (i.Vj. TEUR 1.959) und resultieren im Wesentlichen aus der Bereitstellung von Standortvernetzungen, Internetanschlüssen und WLAN-Dienstleistungen. Weiterhin sind Baukostenzuschüsse in Höhe von TEUR 31 (i.Vj. TEUR 51) enthalten, welche an die Mainzer Netze GmbH als Eigentümerin der Glasfaser-Strecken weitergeleitet werden.
(9) Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge für die Personalkostenerstattung durch Dritte in Höhe von TEUR 16 (i.Vj. TEUR 5) enthalten.
(10) Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betragen TEUR 61 (i.Vj. TEUR 38). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen von der Mainzer Netze GmbH bezogene technische Dienstleistungen in Höhe von TEUR 108 (i.Vj. TEUR 140), Pachtaufwendungen für Glasfaser-Strecken in Höhe von TEUR 788 (i.Vj. TEUR 718), weitergeleitete Baukostenzuschüsse in Höhe von TEUR 31 (i.Vj. TEUR 51), Wartungskosten in Höhe von TEUR 47 (i.Vj. TEUR 49) und Datendienste in Höhe von TEUR 61 (i.Vj. TEUR 53).
(11) Abschreibungen
Bei den Abschreibungen handelt es sich um planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens.
(12) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Werbe- und Anzeigenkosten in Höhe von TEUR 54 (i.Vj. TEUR 61), Mieten und Pachten in Höhe von TEUR 37 (i.Vj. TEUR 35), Dienstleistungen von Konzerngesellschaften in Höhe von TEUR 62 (i.Vj. TEUR 54), IT-Dienstleistungen in Höhe von TEUR 40 (i.Vj. TEUR 95) und Weiterbildungskosten in Höhe von TEUR 26 (i.Vj. TEUR 4).
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 1 (i.Vj. TEUR 2) enthalten.
(13) Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren wie im Vorjahr vollständig aus der Verzinsung der Cash-Pooling-Verbindlichkeit bei der Gesellschafterin Mainzer Stadtwerke AG.
Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach dem Abschluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt inklusive Geschäftsführung neun (i.Vj. sechs) Mitarbeiter, davon sind sechs (i.Vj. vier) dem kaufmännischen Bereich und drei (i.Vj. zwei) dem technischen Bereich zuzuordnen.
Konzernbeziehungen
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der obersten Konzernmuttergesellschaft, der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird der das das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt.
Honorar des Abschlussprüfers
Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angabe des Honorars des Abschlussprüfers von der Erleichterung gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verweist diesbezüglich auf den Konzernanhang der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, zum 31. Dezember 2023.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung:
| • |
Markus Schlosser, Abteilungsleiter Kommunikationstechnik Mainzer Netze GmbH |
Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
Mainz, den 4. Juni 2024
Mainzer Breitband GmbH
Geschäftsführung
Markus Schlosser
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||||
| 1.1.2023 | Zugänge | Um-
buchungen |
Abgänge | 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene
gewerbliche
Schutzrechte und Software |
40.764,85 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 40.764,85 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 1.387.374,64 | 85.262,16 | 6.352,79 | 0,00 | 1.478.989,59 |
| 2. Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
2.489,34 | 307,32 | 0,00 | 307,32 | 2.489,34 |
| 3. Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau |
24.121,78 | 178.337,79 | -6.352,79 | 0,00 | 196.106,78 |
| 1.413.985,76 | 263.907,27 | 0,00 | 307,32 | 1.677.585,71 | |
| 1.454.750,61 | 263.907,27 | 0,00 | 307,32 | 1.718.350,56 | |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| 1.1.2023 | Abschreibungen
des Geschäftsjahres |
Um-
buchungen |
Abgänge | 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene
gewerbliche
Schutzrechte und Software |
28.115,85 | 5.234,00 | 0,00 | 0,00 | 33.349,85 |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 715.878,64 | 208.364,95 | 0,00 | 0,00 | 924.243,59 |
| 2. Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
997,34 | 460,32 | 0,00 | 307,32 | 1.150,34 |
| 3. Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 716.875,98 | 208.825,27 | 0,00 | 307,32 | 925.393,93 | |
| 744.991,83 | 214.059,27 | 0,00 | 307,32 | 958.743,78 | |
| Buchwerte | ||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene
gewerbliche
Schutzrechte und Software |
7.415,00 | 12.649,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 554.746,00 | 671.496,00 |
| 2. Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
1.339,00 | 1.492,00 |
| 3. Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau |
196.106,78 | 24.121,78 |
| 752.191,78 | 697.109,78 | |
| 759.606,78 | 709.758,78 | |
An die Mainzer Breitband GmbH, Mainz
Prüfungsurtei le
Wir haben den Jahresabschluss der Mainzer Breitband GmbH, Mainz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mainzer Breitband GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
G rundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter f ür den Jahres abschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres abschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 4. Juni 2024
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Marc Krizaj, Wirtschaftsprüfer
ppa. Xandra Schulte, Wirtschaftsprüferin
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am
30.07.2024 festgestellt.
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