Mainzer Breitband GmbH

Rheinallee 41, 55118 Mainz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 47384
Eingetragen
3.5.2017
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieWiederverkaufs- und Vermittlungstätigkeiten für die Telekommunikation
Gegenstand
Der Vertrieb und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) sowie der Betrieb von Datennetzwerken und Rechenzentren.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Miriam Volkmann
seit 27.10.2022
Prokura
Markus Schlosser
seit 3.5.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Mainzer Stadtwerke AG
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mainzer Breitband GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

A. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen

Die Mainzer Breitband GmbH (Mainzer Breitband) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 23. März 2017 und Eintragung ins Handelsregister am 3. Mai 2017 gegründet. Zweck der Gesellschaft ist der Vertrieb und die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK) sowie der Betrieb von Datennetzwerken und Rechenzentren. Alleinige Gesellschafterin der Mainzer Breitband GmbH ist die Mainzer Stadtwerke AG (MSW), mit welcher ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht.

Die Mainzer Breitband ist Betreiberin eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes für die Region Rhein Main mit Schwerpunkten in Mainz, Wiesbaden und Kreis Groß-Gerau. Sie bietet ihren Kunden deutschlandweit umfassende Telekommunikationsdienstleistungen und Lösungen an. Für die Erbringung der Dienstleistungen betreibt die Mainzer Breitband eine glasfaserbasierte Telekommunikationsinfrastruktur. Das Glasfasernetzwerk umfasste zum Jahresende 214 (i.Vj. 201) km und 381 (i.Vj. 357) Gebäudeanschlüsse. Alleinstellungsmerkmale sind der lokale Fokus, moderne Technologien und die Nähe zum Kunden. Mit den Partnern aus dem Konzernverbund kann die Mainzer Breitband Synergien nutzen und auf zusätzliche Kompetenzen zurückgreifen.

Das Produktportfolio umfasst die Kernbereiche Internet, Standortvernetzungen sowie WLAN für Veranstaltungen und auf öffentlichen Plätzen. Die glasfaserbasierten Internetanschlüsse sind für Geschäftskunden aus Sicht der Geschäftsführung eine optimale Lösung, um eine sichere Verbindung mit garantierter Bandbreite und flexibler IP-Adressierung ins Internet herzustellen. Die glasfaserbasierten Ethernetverbindungen basieren auf modernster MPLS-Technologie, wodurch Verbindungen in der Region und zu anderen Metropolen bereitgestellt werden können. In den größten Veranstaltungsräumen in Mainz werden Netzwerke für die Veranstalter nach deren individuellen Bedürfnissen aufgebaut und betrieben. Der öffentliche "M-Hotspot" in Mainz mit über 80 Hotspots wird von der Mainzer Breitband GmbH betrieben.

B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nebst Kennzahlen

(1) Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt TEUR 989 (i.Vj. TEUR 1.121).

Auf der Aktivseite wird im Wesentlichen das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 752 (i.Vj. TEUR 697) ausgewiesen. Dieses besteht insbesondere aus Einrichtungen zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen, sogenannten Switchen und Routern, sowie WLAN-Routern für den M-Hotspot.

Auf der Passivseite werden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 106 (i.Vj. TEUR 159) sowie Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 641 (i.Vj. TEUR 763) ausgewiesen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafterin resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Verbindlichkeiten aus dem konzerninternen Cash Pooling. Sämtliche Verbindlichkeiten sind kurzfristig.

Die Eigenkapitalquote beträgt bei einem Eigenkapital von TEUR 25 (i.Vj. TEUR 25) 2,5 % (i.Vj. 2,2 %). Der leichte Anstieg der Quote ist auf den Rückgang der Bilanzsumme zurückzuführen.

(2) Finanzlage

Der Finanzmittelbestand ist auf TEUR -556 (i.Vj. TEUR -900) gestiegen und besteht aus Kassenguthaben in Höhe von EUR 250 und einer Cash-Pooling-Verbindlichkeit von TEUR 556.

2023
TEUR
2022
TEUR
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 480 -41
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -264 -376
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 128 501
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 344 84
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode -900 -984
Finanzmittelfonds am Ende der Periode -556 -900

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Jahr 2023 TEUR 480 (i.Vj. TEUR -41) und hat sich insbesondere aufgrund des zum Vorjahr verbesserten Periodenergebnisses in Höhe von TEUR 86 (i.Vj. TEUR -154) verbessert.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR -264 (i.Vj. TEUR -376) und der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit TEUR 128 (i.Vj. TEUR 501).

(3) Ertragslage

Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung ist die steuerungsrelevante Größe. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Jahresüberschuss von TEUR 86 (i.Vj. Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 154) vor Gewinnabführung ausgewiesen. Das Jahresergebnis ist damit rund TEUR 247 besser als die im Vorjahr getroffene Prognose. Dies ist im Wesentlichen auf höhere Umsatzerlöse und auf Einsparungen im Materialaufwand und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zurückzuführen.

Den aus einem wachsenden Kundenstamm resultierend gestiegenen Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 2.371 (i.Vj. TEUR 2.009) stehen im Wesentlichen Materialaufwendungen in Höhe von TEUR 1.264 (i.Vj. TEUR 1.206) gegenüber, welche insbesondere auf gestiegene Pachtaufwendungen für das Glasfasernetz zurückzuführen sind. Die Personalaufwendungen sind mit TEUR 496 (i.Vj. TEUR 424) aufgrund von Neueinstellungen angestiegen. Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 214 (i.Vj. TEUR 205) sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 310 (i.Vj. TEUR 343) sind leicht gesunken.

Insgesamt übertrifft der Geschäftsverlauf im Wesentlichen die Erwartungen.

(4) Investitionen

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr Investitionen in Höhe von TEUR 264 (i.Vj. TEUR 376), im Wesentlichen für Netzerweiterungen mit einem Upgrade der Kapazitäten im Backbone sowie weitere Anschlüsse zu anderen Internet-Service-Providern und De-Cix, getätigt. Für die nächsten fünf Jahre werden weitere Investitionen, zum überwiegenden Teil im Sachanlagevermögen zum Zweck des weiteren Aufbaus der Kapazitäten im Netzwerk und neue Kundenanschlüsse, erwartet.

(5) Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt zum Bilanzstichtag neben der Geschäftsführung neun (i.Vj. sechs) Mitarbeiter.

C. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung

Risikomanagement

Die Muttergesellschaft MSW hat das Risikomanagement für die Mainzer Breitband übernommen und sie vollständig in ihr Risikofrüherkennungssystem integriert.

Im Rahmen des Risikomanagements erfolgt eine Abwägung der eingegangenen und einzugehenden Chancen und Risiken mit dem Ziel, optimale Ergebnisse und damit eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts zu realisieren.

Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu identifizieren, diese zu analysieren und zu bewerten. Beim Erkennen neuer Risiken wird festgelegt, ob diese selbst getragen oder auf Dritte übertragen werden können.

Das Risikomanagementsystem ist im Unternehmen organisatorisch verankert. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, erkannte Risiken an den jeweiligen Vorgesetzten zu kommunizieren. Die Durchgängigkeit der Information bis zum Vorstand wird über geeignete Mechanismen sichergestellt. Das erforderliche Überwachungssystem beinhaltet geeignete organisatorische Sicherungsmaßnahmen, die Interne Revision und weitere Kontrollen.

Unterstützt werden die Systeme durch das Controlling sowie weitere Informationssysteme der verschiedenen Organisationseinheiten.

Wesentliche Chancen und Risiken und Maßnahmen zu ihrer Begrenzung

Die Mainzer Breitband befindet sich im Wettbewerb mit anderen Telekommunikationsanbietern, die auch Vorleistungen für die Mainzer Breitband erbringen. Eine faire Wettbewerbssituation mit den Mitbewerbern wird angestrebt. Für andere Netzbetreiber bietet die Mainzer Breitband glasfaserbasierte Vorleistungen an.

Die niedrige Ausbaustufe von Glasfaser in Deutschland bietet für die Mainzer Breitband viele Chancen. Da die Mainzer Breitband auch Vorleistungsprodukte und Open Access für andere Netzbetreiber anbietet, besteht eine große Chance auf hohe Zuwächse im Marktsegment Carrier. Dadurch besteht auch das Risiko, dass andere Marktteilnehmer erfolgreich Endkundenprodukte in unserer Region vermarkten können.

Als wesentliches Risiko werden der Wettbewerbsdruck und die damit verbundenen sinkenden Preise gesehen. Für diesen Wettbewerb ist die Mainzer Breitband gut gerüstet. Durch ihre schlanke Organisation und fokussierte Technologie hat sie Wettbewerbsvorteile gegenüber den Mitbewerbern.

Um profitabel zu werden, müssen weitere Kunden gewonnen werden. Daher ist die Entwicklung auch davon abhängig, wie gut neue Produkte am Markt platziert werden können.

Ausblick

Im Jahr 2024 wird das Netz der Mainzer Breitband planmäßig weiter ausgebaut. Weitere 70 Gebäudeanschlüsse sind geplant. Der Ausbau erstreckt sich auf fast alle Mainzer Stadtteile, einschließlich der angrenzenden rechtsrheinischen hessischen Gebiete. Kundenverträge werden mit Laufzeiten von zwei bis fünf Jahren abgeschlossen und stützen so die langfristige Ertragssituation. Eine weitere Mitarbeitereinstellungen ist im Bereich Netzbetrieb erforderlich.

Der Mittelfristplan weist ab Geschäftsjahr 2025 einen positiven Jahresüberschuss vor Gewinnabführung aus.

Die Finanzierung der Gesellschaft wird im Wesentlichen durch das konzerninterne Cash-Pooling sichergestellt. Es werden daher keine bestandsgefährdenden Risiken gesehen und es wird vom Fortbestand der Gesellschaft ausgegangen.

Einige der im Lagebericht gemachten Angaben enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese wurden auf Grundlage unserer Erwartungen und Einschätzungen über künftige uns betreffende Ereignisse formuliert. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen naturgemäß Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse abweichen oder schlechter ausfallen als beschrieben.

 

Mainz, den 4. Juni 2024

Mainzer Breitband GmbH

Geschäftsführung
Markus Schlosser

Bilanz zum 31. Dezember 2023

A k t i v a

    31.12.2023 31.12.2022
  Anhang EUR EUR
A. Anlagevermögen (1)    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   7.415,00 12.649,00
II. Sachanlagen   752.191,78 697.109,78
    759.606,78 709.758,78
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte   7.779,28 4.096,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2)    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen   128.543,19 353.803,68
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen   21.123,09 21.807,71
3. Forderungen gegen Konzernunternehmen der      
Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH   824,67 925,82
4. Sonstige Vermögensgegenstände   5.310,65 4.632,42
    155.801,60 381.169,63
III. Kassenbestand   250,00 250,00
    163.830,88 385.516,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten (3) 65.465,95 25.648,53
    988.903,61 1.120.923,56

P a s s i v a

    31.12.2023 31.12.2022
  Anhang EUR EUR
A. Eigenkapital (4)    
Gezeichnetes Kapital   25.000,00 25.000,00
B. Rückstellungen (5)    
Sonstige Rückstellungen   21.102,75 46.277,62
C. Verbindlichkeiten (6)    
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   191.032,86 77.153,83
2. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin   641.457,31 762.501,28
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen   106.265,76 159.342,06
4. Sonstige Verbindlichkeiten   4.044,93 50.648,77
davon aus Steuern EUR 3.102,21 ( i.Vj. EUR 10.020,01)      
    942.800,86 1.049.645,94
    988.903,61 1.120.923,56

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

    2023 2022
  Anhang EUR EUR
1. Umsatzerlöse (8) 2.370.921,44 2.009.052,74
2. Bestandsveränderungen   3.682,66 4.096,62
3. Sonstige betriebliche Erträge (9) 22.046,06 17.205,28
4. Materialaufwand (10)    
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe   60.628,44 38.198,75
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen   1.203.450,61 1.167.325,55
5. Personalaufwand      
a) Löhne und Gehälter   382.627,73 352.562,14
b) Soziale Abgaben   113.663,73 71.340,97
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
(11) 214.059,27 204.608,62
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen (12) 310.088,23 343.228,13
8. Betriebsergebnis   112.132,15 -146.909,52
9. Zinsen und ähnliche Erträge   19,92 27,51
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (13) 26.411,60 7.139,70
11. Ergebnis nach Steuern   85.740,47 -154.021,71
12. Erträge aus Verlustübernahme   0,00 154.021,71
13. Aufwendungen aus Gewinnabführung   85.740,47 0,00
14. Jahresüberschuss   0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Registerinformationen

Firma Mainzer Breitband GmbH
Sitz der Gesellschaft Rheinallee 41, 55118 Mainz
Zuständiges Registergericht Amtsgericht Mainz
Handelsregisternummer HRB 47384

II. Allgemein

Die Mainzer Breitband GmbH (Mainzer Breitband) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 23. März 2017 gegründet und am 3. Mai 2017 ins Handelsregister eingetragen.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist aufgrund der ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaften sowie unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt worden.

Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den §§ 265, 266 und 275 HGB. Die Bilanz wurde um den Posten "Forderungen gegen Konzernunternehmen der Zentralen Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH" ergänzt. Hierbei handelt es sich um Beteiligungen der obersten Konzernmuttergesellschaft Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz (ZBM), welche nicht vollkonsolidiert werden.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird zusätzlich der Posten Betriebsergebnis ausgewiesen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.

Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - soweit abnutzbar - unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Bei den Herstellungskosten sind neben den Einzelkosten auch Gemeinkosten im handelsrechtlich zulässigen Umfang berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.

Die Nutzungsdauer der abnutzbaren Anlagegüter bemisst sich grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer; die Abschreibung erfolgt linear pro rata temporis.

Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 5 - 20
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 13

Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen bilanziert. Das allgemeine Kreditrisiko wird in einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % berücksichtigt.

Bei Vorliegen einer Aufrechnungslage nach § 387 BGB werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die bzw. gegenüber der Gesellschafterin, verbundenen Unternehmen sowie Konzernunternehmen der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, miteinander saldiert.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben bzw. Einnahmen erfasst, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Eigenkapital

Das Eigenkapital wird zum Nennwert ausgewiesen.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Bei den Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Bewertung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

(1) Anlagevermögen

Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel dargestellt, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen resultieren aus Lieferungen und Leistungen und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

(3) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Voraus geleistete Lizenz- und Wartungsentgelte in Höhe von TEUR 65 (i.Vj. TEUR 26).

(4) Eigenkapital

Das Eigenkapital ist vollständig eingezahlt und wird zum Nennwert ausgewiesen.

(5) Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Resturlaub in Höhe von TEUR 3 (i.Vj. TEUR 0), Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 6 (i.Vj. TEUR 6) und Gleitzeitguthaben in Höhe von TEUR 8 (i.Vj. TEUR 7).

(6) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin resultieren aus Verbindlichkeiten aus dem konzerninternen Cash Pooling in Höhe von TEUR 556 (i.Vj. TEUR 900), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5 (i.Vj. TEUR 6), Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 10 (i.Vj. TEUR 20) und Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung in Höhe von TEUR 86 (i.Vj. Forderungen aus Verlustübernahme TEUR 154), saldiert mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 450 (i.Vj. TEUR 10) und Forderungen aus Steuern in Höhe von TEUR 14 (i.Vj. TEUR 0).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 106 (i.Vj. TEUR 159) resultieren wie im Vorjahr vollständig aus Lieferungen und Leistungen.

Von den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4 (i.Vj. TEUR 51) entfallen

TEUR 3 (i.Vj. TEUR 10) auf Verbindlichkeiten aus Steuern.

Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

(7) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 1.603 (i.Vj. TEUR 1.466). Hiervon entfallen TEUR 1.169 (i.Vj. TEUR 975) auf Verpflichtungen aus konzerninternen Dienstleistungsverträgen. Die Vertragslaufzeiten liegen zwischen einem und acht Jahren.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(8) Umsatzerlöse

Die vollständig im Inland generierten Umsatzerlöse betragen TEUR 2.340 (i.Vj. TEUR 1.959) und resultieren im Wesentlichen aus der Bereitstellung von Standortvernetzungen, Internetanschlüssen und WLAN-Dienstleistungen. Weiterhin sind Baukostenzuschüsse in Höhe von TEUR 31 (i.Vj. TEUR 51) enthalten, welche an die Mainzer Netze GmbH als Eigentümerin der Glasfaser-Strecken weitergeleitet werden.

(9) Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge für die Personalkostenerstattung durch Dritte in Höhe von TEUR 16 (i.Vj. TEUR 5) enthalten.

(10) Materialaufwand

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betragen TEUR 61 (i.Vj. TEUR 38). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beinhalten im Wesentlichen von der Mainzer Netze GmbH bezogene technische Dienstleistungen in Höhe von TEUR 108 (i.Vj. TEUR 140), Pachtaufwendungen für Glasfaser-Strecken in Höhe von TEUR 788 (i.Vj. TEUR 718), weitergeleitete Baukostenzuschüsse in Höhe von TEUR 31 (i.Vj. TEUR 51), Wartungskosten in Höhe von TEUR 47 (i.Vj. TEUR 49) und Datendienste in Höhe von TEUR 61 (i.Vj. TEUR 53).

(11) Abschreibungen

Bei den Abschreibungen handelt es sich um planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen des Anlagevermögens.

(12) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Werbe- und Anzeigenkosten in Höhe von TEUR 54 (i.Vj. TEUR 61), Mieten und Pachten in Höhe von TEUR 37 (i.Vj. TEUR 35), Dienstleistungen von Konzerngesellschaften in Höhe von TEUR 62 (i.Vj. TEUR 54), IT-Dienstleistungen in Höhe von TEUR 40 (i.Vj. TEUR 95) und Weiterbildungskosten in Höhe von TEUR 26 (i.Vj. TEUR 4).

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 1 (i.Vj. TEUR 2) enthalten.

(13) Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren wie im Vorjahr vollständig aus der Verzinsung der Cash-Pooling-Verbindlichkeit bei der Gesellschafterin Mainzer Stadtwerke AG.

VI. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach dem Abschluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.

VII. Sonstige Angaben

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt inklusive Geschäftsführung neun (i.Vj. sechs) Mitarbeiter, davon sind sechs (i.Vj. vier) dem kaufmännischen Bereich und drei (i.Vj. zwei) dem technischen Bereich zuzuordnen.

Konzernbeziehungen

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der obersten Konzernmuttergesellschaft, der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis an Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird der das das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt.

Honorar des Abschlussprüfers

Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angabe des Honorars des Abschlussprüfers von der Erleichterung gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verweist diesbezüglich auf den Konzernanhang der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, zum 31. Dezember 2023.

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführung:

Markus Schlosser, Abteilungsleiter Kommunikationstechnik Mainzer Netze GmbH

Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

 

Mainz, den 4. Juni 2024

Mainzer Breitband GmbH

Geschäftsführung
Markus Schlosser

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

  Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
  1.1.2023 Zugänge Um-
buchungen
Abgänge 31.12.2023
  EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche
Schutzrechte und Software
40.764,85 0,00 0,00 0,00 40.764,85
II. Sachanlagen          
1. Technische Anlagen und Maschinen 1.387.374,64 85.262,16 6.352,79 0,00 1.478.989,59
2. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
2.489,34 307,32 0,00 307,32 2.489,34
3. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
24.121,78 178.337,79 -6.352,79 0,00 196.106,78
  1.413.985,76 263.907,27 0,00 307,32 1.677.585,71
  1.454.750,61 263.907,27 0,00 307,32 1.718.350,56
  Kumulierte Abschreibungen
1.1.2023 Abschreibungen
des Geschäftsjahres
Um-
buchungen
Abgänge 31.12.2023
  EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche
Schutzrechte und Software
28.115,85 5.234,00 0,00 0,00 33.349,85
II. Sachanlagen          
1. Technische Anlagen und Maschinen 715.878,64 208.364,95 0,00 0,00 924.243,59
2. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
997,34 460,32 0,00 307,32 1.150,34
3. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
  716.875,98 208.825,27 0,00 307,32 925.393,93
  744.991,83 214.059,27 0,00 307,32 958.743,78
  Buchwerte
  31.12.2023 31.12.2022
  EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche
Schutzrechte und Software
7.415,00 12.649,00
II. Sachanlagen    
1. Technische Anlagen und Maschinen 554.746,00 671.496,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
1.339,00 1.492,00
3. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
196.106,78 24.121,78
  752.191,78 697.109,78
  759.606,78 709.758,78

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Mainzer Breitband GmbH, Mainz

Prüfungsurtei le

Wir haben den Jahresabschluss der Mainzer Breitband GmbH, Mainz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mainzer Breitband GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

G rundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter f ür den Jahres abschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres abschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 4. Juni 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Marc Krizaj, Wirtschaftsprüfer

ppa. Xandra Schulte, Wirtschaftsprüferin


Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 30.07.2024 festgestellt.

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