Panasonic Automotive Systems Europe GmbH

Robert-Bosch-Straße 27, 63225 Langen (Hessen), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 49866
Eingetragen
21.3.2017
Branche
Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für KraftwagenHerstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
die Entwicklung und die Produktion elektrischer und elektronischer Geräte für die Automobilindustrie sowie der Service und der Vertrieb für diese Geräte

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Takafumi Harada
seit 24.8.2023
Geschäftsführer
Hassan Haidar
seit 15.7.2019
Prokura
Ralf Cohrs
seit 21.3.2017
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Panasonic Automotive Systems Co., Ltd.JPN
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Panasonic Automotive Systems Co., Ltd.
Japan
18.433.100 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Panasonic Automotive Systems Europe GmbH

Langen (Hessen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024

Bilanz zum 31. März 2024

Aktiva

31.3.2024 31.3.2023
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 17.563.148,52 12.331.996,25
2. Entgeltlich erworbene Software 380.649,38 17.943.797,90 550.513,62 12.882.509,87
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 438.917,97 706.352,88
2. Technische Anlagen und Maschinen 170.979,48 145.639,01
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.484.223,99 4.028.483,95
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 286.262,39 3.380.383,83 124.860,87 5.005.336,71
21.324.181,73 17.887.846,58
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 188.285,15 232.406,28
2. Handelswaren 55.634.172,47 39.474.714,00
3. Geleistete Anzahlungen 834.760,13 56.657.217,75 2.975.055,11 42.682.175,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 167.042.406,72 174.023.981,99
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 254.556.125,29 215.227.956,62
- davon aus Lieferungen und Leistungen EUR 615.793,53 (Vj. EUR 3.056.780,47) -
3. Sonstige Vermögensgegenstände 50.686.328,59 472.284.860,60 45.585.198,31 434.837.136,92
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 93.010,10 (Vj. EUR 75.180,00) -
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 10.005.853,24 2.911.059,66
538.947.931,59 480.430.371,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 649.847,11 693.194,68
649.847,11 693.194,68
D. Aktive latente Steuern 24.414.558,74 0,00
585.336.519,17 499.011.413,23

Passiva

31.3.2024 31.3.2023
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 18.433.000,00 18.433.000,00
II. Kapitalrücklage 60.758.454,57 60.758.454,57
III. Gewinnvortrag 29.689.129,99 19.402.481,99
IV. Jahresüberschuss 90.438.916,73 25.716.619,99
199.319.501,29 124.310.556,55
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 4.364.527,61 1.338.920,52
2. Sonstige Rückstellungen 37.119.895,30 53.617.406,08
41.484.422,91 54.956.326,60
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4.245.259,89 7.530.247,07
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.164.781,44 8.092.178,36
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 214.130.058,80 219.579.653,74
- davon aus Lieferungen und Leistungen EUR 114.009.438,01 (Vj. EUR 157.620.626,51) -
- davon gegenüber Gesellschafter EUR 110.541,50 (Vj. EUR 180.207,00) -
4. Sonstige Verbindlichkeiten 119.992.494,84 84.542.450,91
- davon aus Steuern EUR 1.182.652,69 (Vj. EUR 1.946.546,78) - 344.532.594,97 319.744.530,08
585.336.519,17 499.011.413,23

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

2023/2024 2022/2023
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 1.137.176.325,22 955.077.267,32
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 7.366.179,23 3.915.293,72
3. Sonstige betriebliche Erträge 12.270.942,34 25.462.542,26
- davon aus Währungsumrechnung EUR 11.768.955,59 (Vj. EUR 24.912.273,10) -
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 930.487.781,11 808.965.703,32
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.772.363,72 934.260.144,83 3.122.926,42 812.088.629,74
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 33.726.402,96 30.764.376,62
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.888.602,68 38.615.005,64 4.582.238,38 35.346.615,00
- davon für Altersversorgung EUR 345.590,98 (Vj. EUR 325.756,38) -
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.927.504,92 5.936.315,13
7. Entwicklungsaufwendungen 20.579.125,55 22.673.699,53
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 89.842.075,02 79.059.448,38
- davon aus Währungsumrechnung EUR 13.080.082,32 (Vj. EUR 25.357.542,99) -
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.123.539,52 466.939,70
- davon aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 32.627,76 (Vj. EUR 27.275,90) -
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 3.074.059,21 (Vj. EUR 431.137,67) -
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 74.692,00 192.555,50
- davon an verbundene Unternehmen EUR 30.617,50 (Vj. EUR 170.513,84) -
- davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen EUR 27.275,90 (Vj. EUR 22.116,51) -
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -18.800.581,80 3.882.577,37
- davon Ertrag aus latenten Steuern EUR 24.414.558,74 (Vj. EUR 0,00) -
12. Ergebnis nach Steuern 90.439.020,15 25.742.202,35
13. Sonstige Steuern 103,42 25.582,36
14. Jahresüberschuss 90.438.916,73 25.716.619,99

ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN

Die Panasonic Automotive Systems Europe GmbH (im Folgenden kurz: PASEU), eingetragen unter HRB 49866 im Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach, ist eine 100%ige Tochter der Panasonic Europe B.V., Amsterdam/Niederlande. Die Gründung der Gesellschaft erfolgte mit Datum der Eintragung ins Handelsregister zum 21. März 2017.

B. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Grundsätzliche Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. März 2024 wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 264, 265-266, 268-274, 276-278 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB Anwendung.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Die angewandten Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.

Der Jahresabschluss wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände 3 bis 5 Jahre; Sachanlagen 3 bis 13 Jahre) aktiviert. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung wird zusätzlich außerplanmäßig abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten von bis zu EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang ausgewiesen. Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden in einem Sammelposten erfasst und über eine Laufzeit von 5 Jahren linear abgeschrieben.

Im Geschäftsjahr wurde von dem Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht, und es wurden selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände aus der Entwicklungstätigkeit, die einzelnen Projekten zuzuordnen sind, aktiviert. Die Entwicklungskosten werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Einzelkosten, angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie des anteiligen Wertverzehrs des Anlagevermögens ermittelt. Verwaltungskosten werden ebenfalls anteilig einbezogen. Die Herstellungskosten werden im prozentualen Verhältnis des Jahresprojektumsatz zum Gesamtprojektumsatzerlöses abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung wird zusätzlich außerplanmäßig abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des gleitenden Durchschnitts, soweit nicht nach dem Niederstwertprinzip oder dem Prinzip der verlustfreien Bewertung ein niedrigerer Wert anzusetzen ist. Bestandsrisiken aufgrund der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit werden berücksichtigt. Das Bewertungsprinzip der verlustfreien Bewertung wird auch auf unterwegs befindliche Ware angewendet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten vermindert um Wertberichtigungen angesetzt. Die Wertabschläge berücksichtigen sowohl individuelle als auch allgemeine Ausfallrisiken.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge gebildet, soweit entweder eine Verrechnung mit passiven latenten Steuern nach Saldierung mit aktiven latenten Steuern, die sich aus Unterschieden in den Bilanzansätzen der Handels- und Steuerbilanz ergeben, vorgenommen werden kann oder mit einer Nutzung innerhalb der nächsten fünf Jahre gerechnet wird. Sich daraus ergebende aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Erstmals wird im Jahresabschluss zum 31.03.2024 vom Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und aktive latente Steuern ausgewiesen.

Die Änderung der bisherigen Bilanzierungspraxis erfolgt aufgrund der Einführung von Pillar II und der in diesem Zusammenhang veröffentlichten "GloBE Model Rules" zur globalen Mindestbesteuerung. Hiernach kann eine Befreiung über den sogenannten "Simplified ETR Test" nach § 84 Abs. 1 Nr. 2 MinStG von der Vollanwendung der "GloBE Model Rules" erfolgen, sofern der vereinfacht berechnete effektive Steuersatz nach § 87 Nr. 6 MinStG i. V. m. § 87 Nr. 7 MinStG im Wirtschaftsjahr 2024/25 mindestens 15 %, im Wirtschaftsjahr 2025/26 mindestens 16 % und im Wirtschaftsjahr 2026/27 mindestens 17 % beträgt.

Die Veränderung eines Aktivüberhangs an latenten Steuern für Zwecke des Effektivsteuersatz- Tests kann jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Aktivüberhang in der Handelsbilanz ausgewiesen wird.

Aus diesem Grund handelt es sich um einen begründeten Ausnahmefall zum Wechsel der Bilanzierungspraxis i. S. v. § 246 Abs. 3 Satz 2 HGB i. V. m. § 252 Abs. 2 HGB.

Der Berechnung der latenten Steuern der deutschen Einheiten liegt ein effektiver Steuersatz von 29,57 % zugrunde (15,83 % für Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 13,74 % für Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Latente Steuern in den ausländischen Berichtseinheiten werden mit den dort geltenden statutarischen Steuersätzen bewertet. Die Wirkung von Steuersatzänderungen auf latente Steuern wird mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung berücksichtigt.

Es ergeben sich im Wesentlichen passive Steuerlatenzen aus der Aktivierung der Entwicklungskosten und aktive Steuerlatenzen aus den Rechnungsabgrenzungsposten (abzugrenzende Zahlungen an Kunden), den Verlustvorträgen vorangegangener Geschäftsjahre sowie den sonstigen Rückstellungen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern. Ein Aktivüberhang latenter Steuern wird entsprechend dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB erstmals in der Bilanz angesetzt.

Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung den notwendigen Erfüllungsbetrag. Dieser berücksichtigt, soweit anwendbar, auch zukünftige Kosten- und Preissteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitkongruenten Zinssatz entsprechend der Bundesbankveröffentlichung abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

In Fremdwährungen bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen im Geschäftsjahr ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten belief sich im abgelaufenen Jahr auf TEUR 20.579 (Vorjahr TEUR 22.674), ausgewiesen innerhalb der Entwicklungsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Hiervon wurden im Geschäftsjahr Aufwendungen für in der Entwicklung befindlicher selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 7.366 (Vorjahr TEUR 3.915) als aktivierte Eigenleistungen aktiviert. Im Übrigen verweisen wir auf die Zugänge laut Anlagenspiegel. Die Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten überwachen wir über eine Beurteilung der Finanzplanung über die Projektlaufzeit. Dabei stellen wir dem aktivierten Buchwert die zukünftig anfallenden und diskontierten Aufwendungen und Erträge der mit der Entwicklung verbundenen Produkte gegenüber. Aus diesen Berechnungen ergaben sich keine Anhaltspunkte, die zu einer außerplanmäßigen Abschreibung führen.

2. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen zum 31.03.2024 TEUR 167.042 (Vorjahr TEUR 174.024). Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die pauschale Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt 0,5 % der nicht einzelwertberichtigten Forderungen. Die Gesamtwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt zum 31.03.2024 TEUR 2.282 (Vorjahr TEUR 2.214).

Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen zum 31.03.2024 TEUR 254.556 (Vorjahr TEUR 215.228) und setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR 31.03.2024 31.03.2023
Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen 616 3.057
Sonstige Forderungen gegen verbundene Unternehmen 253.940 212.171
254.556 215.228

Innerhalb der Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird gegenüber Panasonic Automotive Systems Co., Ltd., Yokohama/Japan, eine Forderung in Höhe von EUR 36 Mio. (Vorjahr EUR 72 Mio.) für den Ausgleich von Kapazitätsminderungen ausgewiesen. Darüber hinaus sind aus der Cash-Pooling Vereinbarung und aus Termingeldgeschäften mit der Panasonic Global Treasury Center B.V., Amsterdam/Niederlande, Forderungen in Höhe von TEUR 139.268 (Vorjahr TEUR 106.405) enthalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 36.008) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 50.686 (Vorjahr TEUR 45.585) umfassen im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen gegen Finanzbehörden anderer europäischer Länder. Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben TEUR 93 (Vorjahr TEUR 75) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, die übrigen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Des Weiteren sei auf den Davon-Vermerk in der Bilanz verwiesen.

3. Aktive Latente Steuern

Die aktiven latenten Steuen in Höhe von TEUR 24.415 wurden im Geschäftsjahr erstmals angesetzt. Gebildet wurden die aktiven latenten Steuern auf Grundlage von körperschafts- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen. Die Höhe der aktiven latenten Steuern wurde gebildet auf Grundlage der Gewinnerwartung der Gesellschaft für die zukünftigen fünf Geschäftsjahr. Weiterhin ergeben sich aktive und passive latente Steuern aus selbsterstellten aktivierten Vermögensgegenständen sowie aus sonstigen Rückstellungen als auch aktiven Rechnungsabgrenzungsposten.

4. Eigenkapital

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrages.

Der Nennbetrag des Stammkapitals beträgt TEUR 18.433. Das Stammkapital wird von der alleinigen Gesellschafterin Panasonic Europe B.V., Amsterdam/Niederlande, gehalten. Die Geschäftsanteile sind voll eingezahlt.

Die Kapitalrücklage zum 31.03.2024 beträgt TEUR 60.758 (Vorjahr TEUR 60.758).

Ausschüttungsgesperrte Beträge

Zum Abschlussstichtag bestehen ausschüttungsgesperrte Beträge, die mit TEUR 17.562 auf der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände sowie mit TEUR 24.415 aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge beruhen. Unter Berücksichtigung von passiven latenten Steuern würde der Betrag TEUR 36.784 betragen.

5. Rückstellungen

Angabe und Erläuterung von in den sonstigen Rückstellungen enthaltenen Beträgen, die einen nicht unerheblichen Umfang haben

Die sonstigen Rückstellungen enthalten:

TEUR TEUR
Vorjahr
Bonusrückstellungen 0 25.812
Ausstehende Rechnungen (u. a. für Forschung und Entwicklung) 7.694 7.398
Garantieleistungen 6.340 6.052
Patent- und Lizenzverpflichtungen 9.634 6.930
Personalrückstellungen 7.772 6.399
Übrige sonstige Rückstellungen 5.680 1.026
37.120 53.617

6. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 344.533 (Vorjahr TEUR 319.745) sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Innerhalb der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 214.130 (Vorjahr TEUR 219.580) werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 114.009 (Vorjahr TEUR 157.621) und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 100.120 (Vorjahr TEUR 61.959) für Geschäftsbeziehungen innerhalb des Panasonic Konzerns ausgewiesen.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthaltene Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 111 (Vorjahr TEUR 180) betreffen die Panasonic Europe B.V., Amsterdam/Niederlande.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen eine Verbindlichkeit gegenüber einem Kunden zum Ausgleich von Kapazitätsminderungen in Höhe von EUR 36 Mio. (Vorjahr EUR 72 Mio.) sowie Verbindlichkeiten aus Preisanpassungen gegenüber Kunden in Höhe von EUR 58 Mio. (Vorjahr EUR 0).

Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag Davon Beträge mit einer Restlaufzeit von Gesicherte Beträge
bis zu 1 Jahr 1-5 Jahren mehr als 5 Jahren
TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 4.245 0 4.245 0 0
Im Vorjahr 7.530 7.322 208 0 0
2. Aus Lieferungen und Leistungen 6.165 6.165 0 0 0
Im Vorjahr 8.092 8.092 0 0 0
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 214.130 214.130 0 0 0
Im Vorjahr 219.580 219.580 0 0 0
4. Sonstige Verbindlichkeiten 119.993 119.993 0 0 0
Im Vorjahr 84.542 48.534 36.008 0 0
Summe 344.533 340.228 4.245 0 0
Im Vorjahr 319.744 283.528 36.216 0 0

7. Haftungsverhältnisse aus Altersvorsorge

Es besteht eine mittelbare Pensionsverpflichtung gegenüber den Mitarbeitern der Betriebsstätte in England. Es wurde von dem Wahlrecht gemäß Art. 28 EGHGB Gebrauch gemacht und für diese mittelbare Verpflichtung keine Rückstellung gebildet. Das Vermögen zur Deckung der Verpflichtung wird von einem Pensionsfonds gehalten. Es besteht die Verpflichtung, die künftig entstehenden Deckungslücken auszugleichen, dafür ist zur Zeit die Bildung einer Rückstellung nicht nötig. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme in Höhe des Anteils an der zukünftigen Verpflichtung für das Geschäftsjahr 2024 wird durch bereits berücksichtigte Zahlungen als gering eingestuft.

E. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Aufgliederung der Umsatzerlöse nach geographisch bestimmten Märkten und Tätigkeitsbereichen

TEUR
TEUR Vorjahr
Deutschland 558.986 418.166
Rest EU 498.998 427.351
Übrige Länder 54.617 78.290
Restliche Umsätze 24.575 31.270
1.137.176 955.077

Die restlichen Umsätze umfassen Erlöse, die geografisch nicht nach Ländern zugeordnet werden.

Vorjahr
TEUR TEUR
Verkauf von Gütern 1.112.601 923.807
Weiterbelastungen 24.575 31.270
1.137.176 955.077

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten - neben Erträgen aus Weiterbelastungen - Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 11.769 (Vorjahr TEUR 24.912).

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten - neben den Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 13.080 (Vorjahr TEUR 25.358) - im Wesentlichen Aufwendungen aus Lizenzen in Höhe von TEUR 43.792 (Vorjahr TEUR 30.018), Aufwendungen aus Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 3.529 (Vorjahr TEUR 6.105), Aufwendungen für IT und Kommunikation TEUR 7.926 (Vorjahr 4.715) Aufwendungen aus Personalnebenkosten in Höhe von TEUR 804 (Vorjahr TEUR 1.478) sowie Servicekosten in Höhe von TEUR 6.711(Vorjahr TEUR -840).

4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag erhöhen das Ergebnis um TEUR 18.801 (Vorjahr TEUR -3.883). In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind (erstmalig im aktuellen Geschäftsjahr) Erträge aus aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 24.415 (Vorjahr TEUR 0) sowie Aufwendungen ausländischer Ertragsteuern in Höhe von TEUR 440 (Vorjahr TEUR 653) enthalten.

F. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse

Aus der Abspaltung im Geschäftsjahr 2017/2018 heraus haften der übertragende Rechtsträger (Panasonic Industry Europe GmbH) und der übernehmende Rechtsträger (Panasonic Automotive Systems Europe GmbH) als Gesamtschuldner nach Maßgabe von § 133 UmwG.

Die Wahrscheinlichkeit einer drohenden Inanspruchnahme wird aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit nach unserer Einschätzung als sehr gering eingeschätzt. Es liegen keine Erkenntnisse über eine drohende Inanspruchnahme vor.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Höhe der Verpflichtung
TEUR
mehrjährige Mietverträge 1.071
mehrjährige Leasingverträge 180
Dienstleistungsverträge 4.707
5.958

Die Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen.

3. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2023/2024 beschäftigten Arbeitnehmer nach Gruppen

Leitende Angestellte 3
Angestellte (ohne Geschäftsführung) 278
Mitarbeiter 281

4. Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft ist bestellt:

Herr Takafumi Harada, Managing Director, Frankfurt am Main .

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

5. Konzernzugehörigkeit und Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Panasonic Holdings Corporation, Kadoma/Japan, für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen einbezogen. Dieser Konzernabschluss ist bei der Konzernobergesellschaft in Kadoma City, Osaka/Japan, erhältlich.

Ort, an dem das eingereichte Dokument zur öffentlichen Einsichtnahme verfügbar ist: Government and External Relations of Panasonic Corporation (Panasonic Tokyo Shiodome Building, 5-1, Higashi-shimbashi 1-chome, Minato-ku, Tokio)

6. Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Das für das Geschäftsjahr 2023/2024 berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers setzt sich wie folgt zusammen:

TEUR
a) Abschlussprüfungsleistungen 325
b) Steuerberatungsleistungen 284
Gesamthonorar 609

7. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor aus dem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 90.438.916.73 eine Dividende in Höhe von EUR 40.399.764,91 an die Gesellschafterin auszuschütten und den überschüssigen Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

8. Informationen zu Pillar II

Um die Bedenken über die ungleiche Gewinnverteilung und die ungleichen Steuerabgaben großer multinationaler Unternehmen zu adressieren, hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ("OECD") im Dezember 2021 mit den sog. "Model Rules" das Rahmenwerk für eine internationale Mindestbesteuerung (sog. "Pillar 2-Rules") veröffentlicht. Ziel der nach Maßgabe der OECD weltweit einheitlich anzuwendenden Pillar 2-Regelungen ist, Unternehmensgewinne in niedrig besteuerten Ländern durch Erhebung einer Ergänzungssteuer einer Mindestbesteuerung von 15% zu unterziehen. Die von der Europäischen Union ("EU") zur Umsetzung der Vorgaben der OECD am 15. Dezember 2022 erlassene Richtlinie sollte bis Ende 2023 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Während die Umsetzung der Vorgaben in nationales Recht sowohl in den Staaten der EU als auch in Drittstaaten teilweise deutlich verzögert ist, hat der Bundestag der Bundesrepublik Deutschland das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen" am 10. November 2023 beschlossen.

Ungeachtet der weltweiten gesetzlichen Umsetzung tritt das Gesetz zur Mindestbesteuerung in Deutschland damit für nach dem 30. Dezember 2023 beginnende Geschäftsjahre in Kraft, so dass die Panasonic Automotive Systems Europe GmbH ab dem Geschäftsjahr 2024 einer Ergänzungssteuer unterliegen kann, durch die die Besteuerung der Gewinne einzelner Steuerhoheitsgebiete auf die Mindeststeuer von 15% angehoben wird. Nach jetziger Einschätzung wird die Gesellschaft nicht oder nur geringfügig einer Ergänzungssteuer unterliegen, da die Gesellschaft in Ländern aktiv sind, deren regulären Steuersätze oberhalb von 15% liegen. Auch wesentliche steuerfreie Erträge, die den effektiven Steuersatz der einzelnen Steuerhoheitsgebiete auf unter 15% sinken lassen können, vereinnahmt die Panasonic Automotive Systems Europe GmbH regelmäßig nicht.

G. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB

 

Langen, 14. Mai 2024

Panasonic Automotive Systems Europe GmbH, Langen

Takafumi Harada, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023/2024

(Erweiterte Bruttodarstellung)

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.4.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.3.2024
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 392.905.359,14 7.366.179,23 0,00 0,00 400.271.538,37
2. Entgeltlich erworbene Software 13.038.790,79 154.272,67 0,00 35.588,73 13.157.474,73
405.944.149,93 7.520.451,90 0,00 35.588,73 413.429.013,10
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.194.635,40 25.400,72 0,00 218.103,05 5.001.933,07
2. Technische Anlagen und Maschinen 921.503,65 72.449,67 0,00 13.955,25 979.998,07
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 36.552.079,19 563.881,99 85.465,46 1.134.715,83 36.066.710,81
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 124.860,87 475.068,30 -85.465,46 228.201,32 286.262,39
42.793.079,11 1.136.800,68 0,00 1.594.975,45 42.334.904,34
448.737.229,04 8.657.252,58 0,00 1.630.564,18 455.763.917,44
Kumulierte Abschreibungen
1.4.2023 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge 31.3.2024
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 380.573.362,89 2.135.026,96 0,00 382.708.389,85
2. Entgeltlich erworbene Software 12.488.277,17 324.136,91 35.588,73 12.776.825,35
393.061.640,06 2.459.163,87 35.588,73 395.485.215,20
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.488.282,52 274.096,45 199.363,87 4.563.015,10
2. Technische Anlagen und Maschinen 775.864,64 44.394,63 11.240,69 809.018,58
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 32.523.595,24 2.149.849,97 1.090.958,40 33.582.486,81
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
37.787.742,40 2.468.341,05 1.301.562,96 38.954.520,49
430.849.382,46 4.927.504,92 1.337.151,69 434.439.735,69
Buchwerte
31.3.2024 31.3.2023
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 17.563.148,52 12.331.996,25
2. Entgeltlich erworbene Software 380.649,38 550.513,62
17.943.797,90 12.882.509,87
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 438.917,97 706.352,88
2. Technische Anlagen und Maschinen 170.979,49 145.639,01
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.484.224,00 4.028.483,95
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 286.262,39 124.860,87
3.380.383,85 5.005.336,71
21.324.181,75 17.887.846,58

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/2024

1. Grundlage des Unternehmens

1.1 Unternehmensgegenstand

Die Panasonic Automotive Systems Europe GmbH (nachfolgend als PASEU bezeichnet) ist eine 100%ige Tochter der Panasonic Europe B.V., Amsterdam/Niederlande, die zur Panasonic Gruppe, eines der größten weltweit operierenden Elektronikunternehmen, gehört. Die geschäftliche Tätigkeit umfasst die Entwicklung elektrischer und elektronischer Geräte für die Automobilindustrie sowie den Service und den Vertrieb für diese Geräte. Das Verkaufsgebiet umfasst im Wesentlichen Europa. Die Gründung der Gesellschaft erfolgte mit Datum der Eintragung ins Handelsregister zum 21.03.2017.

PASEU unterhält Standorte in Langen, Hamburg, Leinfelden-Echterdingen, Ottobrunn und Neumünster. Darüber hinaus betreibt das Unternehmen Betriebsstätten in Coventry/Großbritannien, Paris/Frankreich und Brüssel/Belgien.

1.2 Entwicklungsaktivitäten

Der Tätigkeitsschwerpunkt unserer Entwicklungsaktivitäten im Geschäftsjahr 2023/2024 war die Entwicklung von Head Up Displays, Displaylösungen, sowie Infotainment-Lösungen und von On-Board Chargern für den Kundenkreis der Automobilhersteller in Europa. Zusätzlich werden Entwicklungsleistungen von Dienstleistern sowie von verbundenen Unternehmen in Anspruch genommen, um das Ziel der Entwicklung von Fahrzeugsystemen mit hoher Attraktivität und einem hohen technischen Standard zu gewährleisten.

Im Geschäftsjahr 2023/2024 fokussierten sich die Entwicklungtätigkeiten weiter auf die Produkte der Head-Up Displays und auf Hardwareprojekte. Die insgesamt angefallenen Entwicklungsaufwendungen betragen TEUR 20.579 (Vorjahr TEUR 22.674). Dabei lassen sich die rückläufigen Entwicklungskosten durch geringere Entwicklungsabgaben an die zentrale Entwicklungstätigkeit in Japan im Projektbereich Infotainment erklären.

Wie im vorangegangenen Geschäftsjahr wurden dabei auch Entwicklungskosten aktiviert. Hiervon wurden als aktivierte Eigenleistungen TEUR 7.366 (Vorjahr TEUR 3.915) bilanziert.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Entwicklung

Seit der russischen Invasion in der Ukraine und der zunehmenden geopolitischen Spannung im Nahen Osten erlebt die Weltgemeinschaft eine dynamische wirtschaftliche Veränderung. Die anfangs sehr hohe Inflation konnte sich jedoch im Laufe des Geschäftsjahres insbesondere durch geringere Energiepreise deutlich abschwächen. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation konnte die europäische Wirtschaft im Jahr 2023 nur leicht zulegen und das BIP stieg um lediglich 0,4%.

Ähnliche konjunkturelle Trends sind in der deutschen Wirtschaft zu beobachten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sank das preisbereinigte deutsche BIP im 4. Quartal 2023 im Vergleich zum gleichen Quartal 2022 um 0,4 %. Auch wenn die Inflationsrate im März 2024 mit 2,2% das Niveau von 2021 erreicht hat, haben die höheren Verbraucherpreise eine erhebliche Rolle beim Konsumverhalten der Haushalte gespielt. Auch die öffentlichen Konsumausgaben stagnierten gegenüber dem Vorjahr.

Es kam zu einem Rückgang der deutschen Exporte um ca. 4,0 % und bei den Importen um ca. 5,6 % gegenüber dem Vorjahr. Die Bruttoinvestitionen haben sich insbesondere durch geringere Bauinvestionen um 1,7% reduziert. Der aktuelle Krieg in der Ukraine und die Sanktionen gegen Russland bremsen den Handel mit Russland sowie mit der Ukraine weiter und die zunehmenden geopolitischen Spannungen im Nahen Osten belasten die Konjunktur ebenso.

Die internationalen Automobilmärkte erholten sich in 2023. Allerdings deutet sich im ersten Quartal 2024 eine Abschwächung der Automobilmärkte an. Auf dem europäischen Pkw-Markt wurden im Zeitraum Januar bis März 2024 etwa 5 % weniger Neufahrzeuge als im gleichen Zeitraum des Vorjahres zugelassen.

2.2 Geschäftsverlauf

Nach der Entspannung der Versorgungsengpässe bei Halbleitern verzeichnete der globale Automobilmarkt im Jahr 2023 ein deutliches Wachstum. Nach Angaben des Europäischen Automobilherstellerverbandes (ACEA) erreichten die weltweiten Neuwagenverkäufe mit 72 Millionen Einheiten nahezu das Niveau vor der Pandemie und erhöhten sich um etwa 10 % von 66,2 Millionen Einheiten aus dem Jahr 2022.

Der Neuwagenabsatz stieg in Europa um 18,6 % und in Nordamerika um 15 %, auch in anderen Regionen stiegen die Verkäufe. Im Einzelnen verzeichnete Asien einen Anstieg von 6 %, Südamerika von 0,9 % und der Nahe Osten/Afrika von 0,4 %.

Während der deutsche Automobilmarkt in diesem Jahr ein moderates Wachstum von 7,3 % erreichte, verzeichneten andere große europäische Regionen ein bemerkenswertes Wachstum von 18,9 % in Italien, 16,7 % in Spanien und 16,1 % in Frankreich.

Allerdings deutete der europäische Automobilmarkt im ersten Quartal 2024 Anzeichen einer Abschwächung an. Nach 16 aufeinanderfolgenden Wachstumsmonaten verzeichnete die Zahl der zugelassenen Neuwagen in der Europäischen Union im vergangenen Dezember erstmals einen Rückgang von 3,3 % gegenüber 2023 und im März 2024 einen Rückgang von 5,2 % gegenüber dem Vorjahr.

Die PASEU hat das abgelaufene Geschäftsjahr erfolgreich abgeschlossen, was ihr insbesondere durch den aktiven Austausch mit Kunden und Lieferanten gelungen ist. Die PASEU schloss das Geschäftsjahr 2023/2024 mit einem Vorsteuerergebnis von TEUR 71.638 (VJ: TEUR 29.625) ab. Mit dem Anstieg des Betriebsergebnis (EBIT) auf TEUR 68.590 übertraf die PASEU das geplante Ergebnis von TEUR 16.482 um TEUR 52.108. Damit wurde das geplante Ergebnis bei weitem übertroffen.

Die Umsatzentwicklung nach Hauptkundengruppen im Verhältnis zum Vorjahr verdeutlicht dieses wie folgt:

EU-Autohersteller Umsatz Mio. EUR 677 vs. Vorjahr +9 %
Japanische Autohersteller Umsatz Mio. EUR 338 vs. Vorjahr +51 %
US-Autohersteller Umsatz Mio. EUR 10 vs. Vorjahr -36 %
Andere Umsatz Mio. EUR 113 vs. Vorjahr +18 %
Total Umsatz Mio. EUR 1.137 vs. Vorjahr +19 %

Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 955.077 auf TEUR 1.137.176 insbesondere im Buy-Sell-Geschäftsbereich.

Die Umsatzrendite (Jahresergebnis/Umsatz) erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023/2024 von 2,7 % im Vorjahr auf 8,0%. In diesem Jahr wurde erstmals vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, aktive latente Steuern auszuweisen. Hierdurch erhöht sich das Ergebnis um TEUR 24.415 . Weiterhin konnte das Ergebnis aufgrund von Preisverhandlungen mit Kunden sowie durch wechselkursbedingte Einkaufseinsparungen erheblich gesteigert werden. Insgesamt erhöhte sich das Jahresüberschuss von TEUR 25.716 um TEUR 64.722 auf TEUR 90.439.

Das EBIT steigt von TEUR 29.350 im Geschäftsjahr 2022/2023 um TEUR 39.239 auf TEUR 68.590. Im Vergleich zum Businessplan für das Geschäftsjahr 2023/2024 weicht das EBIT von den geplanten TEUR 16.482 um TEUR +52.108 ab. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen die gestiegenen Umsatzerlöse sowie höhere Erträge aus Preisverhandlungen mit Kunden sowie wchselkursbedingte günstigere Einkäufe.

3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft

3.1 Ertragslage

Die Ertragslage der PASEU wird anhand der nachfolgenden Tabelle erläutert.

Geschäftsjahr 2023/2024 2022/2023
TEUR TEUR
Umsatzerlöse 1.137.176 955.077
Andere aktivierte Eigenleistungen 7.366 3.915
Sonstige betriebliche Erträge 12.271 25.463
Materialaufwand 934.260 812.089
Personalaufwand 38.615 35.347
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 4.928 5.936
Entwicklungsaufwendungen 20.579 22.674
Sonstige betriebliche Aufwendungen 89.842 79.059
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.124 467
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 75 192
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -18.801 3.882
Sonstige Steuern 0 26
Jahresüberschuss 90.439 25.717

Das Ergebnis beläuft sich auf TEUR 90.439 (Vorjahr TEUR 25.717) und steht unter dem Einfluss gestiegener Umsatzerlöse von 19 %, den Ansatz aktiver lateter Steuern +24.415 sowie geringeren Einkaufskosten aus Währungskursgewinnen bei der tschechischen Produktionsgesellschaft. Weiterhin ergaben sich höhere Erträge aus Preisanpassungen mit Kunden.

Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge von TEUR 25.463 auf TEUR 12.271 resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Währungskursgewinne von TEUR 24.912 auf TEUR 11.769.

Der Materialeinsatz steigt mit TEUR 122.172 von TEUR 812.089 auf TEUR 934.260 an. Die Materialaufwandquote reduzierte sich auf Grund der Zusammensetzung des Umsatzmixes, wechselkursbedingten Einkaufseinsparungen sowie Verhandlungserfolgen im Geschäftsjahr von 85,0% auf 82,2%.

Die Entwicklungskosten sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.095 auf TEUR 20.579 gesunken. (vgl. Punkt 1.2).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um TEUR 10.783 auf TEUR 89.842 erhöht. Aufgrund der erheblich gestiegenen lizenzabhängigen Umsatzerlöse erhöhten sich die Patent- und Lizenzkosten um TEUR 13.774 auf TEUR 43.792. Die Servicekosten erhöhten sich um TEUR 7.551 und weitere Kostenanstiege waren bei IT, Reisen und Frachten zu verzeichnen. Die Währungskursverluste verringerten sich dagegen um TEUR 12.278 auf TEUR 13.080.

3.2 Vermögenslage

Die Vermögenslage der PASEU wird anhand der nachfolgenden Tabelle erläutert.

Geschäftsjahr 31.3.2024 31.3.2023
Aktiva TEUR TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände 17.944 12.883
Sachanlagen 3.380 5.005
Vorräte 56.657 42.682
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 472.285 434.837
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 10.006 2.911
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 650 693
Aktive Latente Steuern 24.415 0
Bilanzsumme 585.337 499.011
Passiva
Eigenkapital 199.320 124.311
Rückstellungen 41.484 54.956
Verbindlichkeiten 344.533 319.744
Bilanzsumme 585.337 499.011

Aktiva

Das Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2023/2024 um TEUR 3.436 erhöht. Ursächlich für den Anstieg sind insbesondere die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände, die sich um TEUR 5.231 erhöht haben. Das Sachanlagevermögen hat sich dagegen um TEUR 1.625 vermindert. Grund ist hier die planmäßige Abschreibung von TEUR 2.468 bei Investitionen von TEUR 1.136. Die gesamten Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen sich auf TEUR 4.928. Darin enthalten sind sind Abschreibungen für aktivierte Entwicklungsleistungen in Höhe von TEUR 2.135.

Im Zuge des Geschäftsanstiegs stiegen die Vorräte um TEUR 13.331 auf TEUR 56.657 an.

Die Forderungen und sostigen Vermögensgegenstände erhöhten sich insgesamt von TEUR 434.837 um TEUR 37.448 auf TEUR 472.285. Wesentlicher Grund für diesen Anstieg sind die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die sich um TEUR 39.238 auf TEUR 254.556 erhöhten. Die darin enthaltenen Forderungen aus der Cash-Pooling Vereinbarung und aus Termingeldgeschäften mit der Panasonic Global Treasury Center B.V., Amsterdam/Niederlande, erhöhten sich auf TEUR 139.268 (Vorjahr TEUR 106.405).

Der Bestand an liquiden Mitteln stieg um TEUR 7.095 auf TEUR 10.006.

Die aktiven latenten Steuern wurden im Geschäftsjahr erstmalig berücksichtigt und belaufen sich auf TEUR 24.415.

Passiva

Die Eigenkapitalquote hat sich von 24,9% auf 34,1% erhöht. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen der deutlich gestiegene Jahresüberschuss.

Die Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr um TEUR 13.472 auf TEUR 41.484 (Vorjahr TEUR 54.956) verringert. Dies liegt im Wesentlichen am Wegfall einer Bonusrückstellung für einen Kunden, die sich um TEUR 25.073 verminderte. Dagegen erhöhten sich die Garantierückstellungen, Rückstellungen für Gutschriften, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie Personalrückstellungen um insgesamt TEUR 8.575. Die Steuerrückstellung erhöhte sich aufgrund der positiven Ergebnisentwicklung um TEUR 3.026.

Die Verbindlichkeiten erhöhten sich im Berichtsjahr um TEUR 24.788 auf TEUR 344.533 (Vorjahr TEUR 319.745). Der Anstieg der Verbindlichkeiten insgesamt resultiert im Wesentlichen aus erheblich gestiegen sonstigen Verbindlichkeiten. Diese erhöhten sich stichtagsbedingt um TEUR 35.450 im Wesentlichen aufgrund der Bilanzierung einer Rückzahlungsverpflichtung gegenüber einem Fahrzeughersteller. Dagegen verminderten sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um TEUR 5.450 auf TEUR 214.130 und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken um TEUR 1.927 auf TEUR 6.165.

3.3 Finanzlage

Die Liquidität des Unternehmens wird durch die Einbindung in das Cash-Pooling der Panasonic Gruppe gewährleistet. Durch die mit der Panasonic Global Treasury Center B.V., Amsterdam/Niederlande, abgeschlossenen Cash Pooling-Verträge ist die PASEU im abgelaufenen wie im kommenden Geschäftsjahr in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Forderungsmanagement

Die Einnahmequote (Prozentsatz der Forderungen, die innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele vereinnahmt werden) der Forderungen betrug per 31. März 2024 89,6 % (Vorjahr 87,3 %). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist die Folge der verbesserten Situationen bei den Kunden. Stabilere ökonomische Rahmenbedingungen innerhalb der Kundenstruktur trugen zu einer verbesserten Zahlungsmoral bei.

3.4 Finanzielle Leistungsindikatoren

Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf:

Umsatz und

Betriebsergebnis - Earnings before Interest and Taxes (EBIT)

Für die interne Unternehmenssteuerung werden insbesondere der Umsatz und das Betriebsergebnis herangezogen.

Der Umsatz stieg um TEUR 182.099 von TEUR 955.077 auf TEUR 1.137.176 (vgl. Punkt 2.2).

Die Umsatzrendite (Jahresergebnis/Umsatz) erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 8,0 % (Vorjahr 2,7 %), weil erstmals aktive latente Steuern aktiviert wurden, preisbedingte Verhandlungserfolge mit Kunden realisiert wurden und währungsbedingt günstigere Einkaufsprese erzielt werden konnten. Das EBIT stieg von TEUR 29.350 im Geschäftsjahr 2023/2024 um TEUR 39.239 auf TEUR 68.589.

4. Ausblick und Risiken sowie Chancen der künftigen Entwicklung

4.1 Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2024/2025 zeichnen sich insbesondere für traditionelle OEMs vielschichtige Herausforderungen im Transformationsbereich ab. Während bei globaler Betrachtung der Zukunftsmarkt der Elektroautos an Fahrt gewinnt, bremst insbesondere der deutsche Markt die europäische Transformation durch eine abnehmende Zahl der Neuzulassungen für Elektroautos. Auch im Zukunftsmarkt China ist der Erfolg nicht-chinesischer OEMs im Elektro-Segment überschaubar, da deren Marktanteile entweder schrumpfen oder durch Margensenkungen teuer erkauft werden. Demgegenüber stehen chinesische Autobauer, die zusehend die Oberhand im wichtigen chinesischen Elektro-Wachstumsmarkt gewinnen und ihre globalen Konkurrenten zu verdrängen drohen.

Chinesische Hersteller bieten ihre Produkte - auch unterstützt durch staatliche Subventionen - zu äußerst preisattraktiven Bedingungen an, wobei der der Staat den Aufbau weiterer Produktionskapazitäten über die Sättigung des chinesischen Marktes hinaus fördert. Es besteht die Gefahr chinesischer Überproduktion, eines damit einhergehenden globalen Preisverfalls im Elektroautobereich und als Gegenreaktion protektionistische Strafzölle konkurrierender Staaten. Hierdurch herausgefordert wird sich der Fokus Nicht-Chinesischer Autohersteller in den kommenden Jahren darauf konzentrieren die Herstellungskosten der eigenen Produkte zu senken, die Produktionszyklen zu verkürzen und das Augenmerk stärker auf Technologie und Komfort zu legen, der insbesondere im chinesischen Markt immer stärker nachgefragt wird. In diesem Transformationsprozess prognostiziert Standard & Poors für den europäischen Raum 15,1 Millionen Neufahrzeugzulassungen im Jahr 2024, was einem Wachstum von 2,9% gegenüber dem Vorjahr entspricht.

Im Vergleich zum Berichtszeitraum 2023/2024 erwartet PASEU durch die neu vergebenen Entwicklungsprojekte als auch den Start der Serienproduktion verschiedener Projekte einen Anstieg der Umsatzerlöse um rund 10 % auf TEUR 1.220.357 (Geschäftsjahr 2024/2025). Obwohl die Auswirkungen des internationalen Wettbewerbsdrucks bei der Erstellung der mittelfristigen Umsatzplanung für das Geschäftsjahr 2024/2025 teilweise berücksichtigt wurden, bleiben die Aussichten weiterhin volatil. Auch die Folgen des andauernden Kriegs in der Ukraine, eines möglichen Konfliktes zwischen China und Taiwan oder auch neuer protektionistischer Handelsschranken sind nach wie vor schwer prognostizierbar und sind im zukünftigen Umsatzausblick nicht berücksichtigt.

Für das Geschäftsjahr 2024/2025 wird ein EBIT von TEUR 47.472 angenommen. Der erwartete Rückgang des EBIT gegenüber der aktuellen Berichtsperiode begründet sich damit, dass insbesondere die Umsatzerlöse in leicht weniger margenstarken Geschäftsbereichen ausgeweitet werden.

4.2 Ausblick und Chancen der künftigen Entwicklung

Aufgrund der aktuellen dynamischen und vielschichtigen Wirtschaftslage ist das Wirtschaftswachstum in Europa in den kommenden Jahren nur schwer prognostizierbar. Dennoch ist PASEU auf dem europäischen Markt gut positioniert. Vor allem dank unserer starken Zusammenarbeit mit der Panasonic Automotive Systems Corporation Ltd. in unserem Betrieb sowie der wachsenden Nachfrage nach Dienstleistungen und Produkten, die durch das Marktwachstum für Elektromobilität und autonomes Fahren angetrieben werden. Die neu vergebenen Entwicklungsprojekte und der Serienstart aus bestehenden Entwicklungsprojekten sollen auch unter den aktuell schwierigen Umständen zu einer positiven Entwicklung von PASEU beitragen.

Die Möglichkeiten werden nachfolgend absteigend in der Reihenfolge ihrer Bedeutung dargestellt.

Innovationsstärke der Panasonic Automotive Systems Co., Ltd.

Das Unternehmen strebt die Nähe und enge Beziehung zu den großen Automobilherstellern und ihren Zulieferern in Europa an, was sich in ausgewählten wegweisenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten für den Automobilsektor widerspiegelt. PASEU stützt sich dabei auf die Innovationskraft der Panasonic Automotive Systems Co., Ltd. und sieht dabei erhebliche Chancen in unternehmensübergreifenden Synergieeffekten sowie im Wissen und der Erfahrung der Fachkräfte aller Konzernunternehmen. Dies stellt sicher, dass die immer komplexeren Anforderungen an die Entwicklung neuer Technologien durch die Bündelung von Ressourcen bewältigt werden können.

Nutzung der Konzerninfrastruktur

Mit gezielten Investitionen in die Entwicklung insbesondere im Bereich HMI (Human Maschine Interfaces) ist die PASEU auch in Zukunft in der Lage, neue Technologien und Lösungen bereitzustellen, angefangen bei einzelnen Komponenten bis hin zu kompletten Modulen und Systemen. Die Nutzung der Konzern-Infrastruktur und die damit verbundenen Synergieeffekte eröffnen die Möglichkeit zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Kostenstrukturen und einer andauernden Wettbewerbsfähigkeit.

Chancen durch die Partnerschaft mit der Apollo Group

Panasonic Holdings Corporation ("PHD") und die Apollo-Gruppe, einschließlich Apollo Global Management Inc. ("Apollo"), gaben am 29. März 2024 den Abschluss eines Aktienkaufvertrages über die Übertragung von Aktien der Panasonic Automotive Systems Co., Ltd. ("PAS") und eine damit verbundene Aktionärsvereinbarung bekannt. Die beiden Unternehmen haben vereinbart, strategische Partner im Geschäft von PAS zu werden. Als Ergebnis dieser Partnerschaft werden PHD und Apollo versuchen, PAS weiterzuentwickeln, indem sie Management-Ressourcen, Wissen, Technologie und spezialisiertes Know-how in der Automobilbranche sowie Investitionserfahrungen und Netzwerke in Bezug auf globale Automobilunternehmen bündeln. Mit Blick auf eine mögliche zukünftige Börsennotierung wird PAS weiteres Wachstum und Entwicklung als führender Anbieter mit branchenführender Wettbewerbsfähigkeit und Managementstruktur, insbesondere in der sich schnell entwickelnden Automobilelektronikindustrie anstreben.

Elektromobilität

Angesichts des starken Anstiegs der Elektromobilität in Europa im vergangenen Jahr wird erwartet, dass auch die Automobilhersteller weiter in die Elektromobilität investieren werden. Dies könnte in den nächsten Jahren zu einer weiteren Steigerung des Absatzes von Elektroautos führen. Auch in den folgenden Geschäftsjahren kann somit von weiteren Investitionen der Automobilhersteller in die Elektromobilität ausgegangen werden. Zusätzlich ist die Elektromobilität durch den Klimawandel in Politik und Gesellschaft zentrales Thema, welches sich in der Zukunft positiv auf diesen Sektor auswirken könnte.

Führung des globalen Head-up-Display-Geschäfts (HUD) von Panasonic

Im Zuge der zunehmenden Durchdringung von HUDs in Schlüsselmärkten, einschließlich Europa, die hauptsächlich auf die wachsende Nachfrage nach Sicherheit und Benutzerkomfort zurückzuführen ist, wird sich PASEU weiterhin auf die Entwicklung neuer Technologien und Lösungen konzentrieren und selektiv in Forschung und Entwicklung investieren. Insbesondere der Bereich HMI (Human Machine Interfaces) wird in den nächsten Jahren von Einzelkomponenten bis hin zu kompletten Modulen und Systemen weiter ausgebaut.

4.3 Risiken

Wesentliche Risiken der Gesellschaft werden im Rahmen des Budgetierungsprozesses sowie im Rahmen der monatlichen Ergebnisanalyse unter anderem auch auf die Auswirkungen auf die dargestellten Leistungsindikatoren analysiert und überwacht. Dabei werden die dargestellten Risiken (Nettodarstellung) unter Berücksichtigung entsprechender Risikobegrenzungsmaßnahmen beschrieben und sind ihrer Bedeutung nach entsprechend der Eintrittswahrscheinlichkeit in Verbindung mit der Schadenshöhe absteigend aufgeführt.

Geschäfts- und operationale Risiken

Russland-Ukraine- und Israel-Hamas-Konflikt

Der anhaltende Konflikt zwischen Russland und der Ukraine sowie zwischen Israel und der Hamas verursacht politische und wirtschaftliche Störungen auf der ganzen Welt. Es entstehen weitreichende Risiken in Bezug auf Menschen, Vermögenswerte, Betriebsabläufe und Lieferketten. Spezifische Auswirkungen auf unsere Geschäftsabläufe lassen sich heute in Bezug auf Energie- und Logistikkosten erkennen. Da die weitere Entwicklung derzeit nicht klar zu prognostizieren ist, erfolgt eine ständige Überprüfung der vorhandenen Informationen, sowie ihrer möglichen Auswirkungen durch die Geschäftsleitung der PASEU.

Projektrisiken

Die Entwicklungstätigkeit einzelner Projekte erfolgt über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren. Damit verbunden ist eine hohe Kapitalbelastung, da Zahlungen der Kunden in der Regel entweder nach abgeschlossenen Teilschritten oder erst nach Abschluss des ganzen Projektes erfolgen. Dies macht eine entsprechende Vorfinanzierung notwendig. Bei der Bewertung der Projekte spielen zukünftige Umsätze eine wesentliche Rolle. Erwartete Umsatzrückgänge und damit verbundene negative Deckungsbeiträge werden, wenn notwendig, durch außerplanmäßige Abschreibungen bei den betreffenden aktivierten Projekten antizipiert. Die Vorfinanzierung kann nur zum Teil aus eigenen Mitteln erfolgen. Ein Teil der Finanzierung erfolgt durch die Einbindung in das Cash- Pooling der Panasonic Gruppe (vgl. Punkt 3.3) und die damit verbundene Fremdkapitalaufnahme.

Zusammenfassend gehen wir davon aus, dass die Risiken aus der Projekttätigkeit der PASEU keinen wesentlichen Einfluss auf die Unternehmensfortführung haben werden.

Entwicklungsrisiken

Entwicklungsrisiken werden im Wesentlichen durch drei Faktoren bestimmt.

1. Terminverschiebungen:

Nicht eingehaltene Termine können seitens der Automobilhersteller erhöhte Mehraufwendungen nach sich ziehen. Um dem entgegenwirken zu können, steht die PASEU in engem Kontakt mit den Kunden, um frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.

2. Zulieferer-Zuverlässigkeit:

Zu späte oder unvollständig Lieferungen können ebenfalls zu erhöhten Mehraufwendungen führen. Diese Probleme müssen von der internen Entwicklungsabteilung aufgefangen werden. Zur Begrenzung der Risiken werden die Zulieferer und deren Fortschritt anhand vordefinierter Meilensteine überwacht.

3. Komplexität:

Weiterhin können von den internen und externen Entwicklern neue und komplexe Technologien angefordert werden, die zu erhöhten Entwicklungsaufwänden führen können. Um dieses Risiko zu minimieren, müssen diese zusätzlichen, wie alle Aufwendungen, entsprechend den internen Autorisierungsprozessen bzw. -regelungen durch das Management der PASEU genehmigt werden.

Wettbewerbssituation

Die Wettbewerbssituation kann in erheblichem Maß von landesspezifischen Unterschieden wie beispielsweise dem Konsumentenverhalten, der relativen Marktpräsenz von Wettbewerbern sowie der wirtschaftlichen Lage beeinflusst werden. Die Gesellschaft versucht dem mit innovativen Produkten gegenzusteuern.

Gewährleistungsrisiken

Gewährleistungsrisiken durch Fehler in der Entwicklungsphase sind durch entsprechende Rückstellungen abgedeckt. Rückstellungen wurden auf Basis bisher vorliegender Informationen berechnet.

Produkthaftung

PASEU bezieht die gesamte Produktpalette aus Fabriken der Unternehmensgruppe Panasonic Holding, im Wesentlichen aus der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, China und Japan. Für Produktionsmängel haften die produzierenden Gesellschaften selbst. Für Entwicklungsmängel gegenüber dem Kunden haftet PASEU als Vertragspartner. Mängel sind aufgrund der Komplexität des Entwicklungsprozesses nicht gänzlich auszuschließen. Das Risiko wird durch die kontinuierliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden sowie durch einen hohen Standard an Qualitätssicherung begrenzt.

Wirtschaftliche Risiken

Die Inflation hat erhebliche Auswirkungen auf die verschiedenen Geschäftsbereiche. Dies hat zu steigenden Kosten für Mitarbeiter, Materialien und Dienstleistungen geführt. Dies wirkt sich auch auf das Volumen der auf dem Markt verkauften Fahrzeuge aus. Um den Auswirkungen entgegenzuwirken hat PASEU die Prozesseffizienz erhöht, um Preiserhöhungen für den Kunden zu mildern.

Die PASEU beobachtet weiterhin die wirtschaftlichen Bedingungen und untersucht zusätzliche Minderungsstrategien, sollten sich diese Trends fortsetzen.

Währungsrisiken

PASEU kauft und fakturiert die Produkte im Wesentlichen in den Währungen Euro, YEN und USD. Das Währungsrisiko wird durch ein regelmäßiges Kontrollsystem überwacht, das wesentliche Währungsüberhänge pro Währung identifiziert, um entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Gegenmaßnahmen erfolgen in der Regel durch den Kauf bzw. Verkauf von Währungsbeständen an die Panasonic Global Treasury Center B.V., Amsterdam/Niederlande.

Ausfallrisiken

Das Ausfallrisiko auf Forderungen besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal in Höhe der Forderungen gegenüber dem Kunden. Durch die Gesellschaft erfolgt eine permanente Debitorenüberwachung; Ausfallrisiken von Forderungen werden durch den Abschluss von Kreditversicherungen minimiert. Die PASEU geht davon aus, dass durch Wertberichtigungen für Forderungsausfälle das tatsächliche Risiko abgedeckt ist.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken können sich im Zusammenhang mit der konzerninternen Finanzierungspolitik ergeben. Durch die Einbindung in das konzerninterne Cash Pooling ist die PASEU indirekt auch von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gesellschafter der Panasonic Global Treasury Center B.V., Amsterdam/Niederlande, abhängig. Das Liquiditätsrisiko wird von der Gesellschaft als gering eingestuft.

Risiken aus Zahlungsstromschwankungen

Folgende Maßnahmen werden ergriffen, um die Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen und allgemeine Risiken frühzeitig zu erkennen bzw. ausschalten zu können:

Es werden detaillierte Pläne (Budgets, Forecasts) erstellt, die auf monatlicher Basis zu den Ist-Werten verglichen und kommentiert werden.

Die Vermögensrisiken sind - sofern versicherbar - durch Versicherungen abgedeckt.

Die Liquiditätsversorgung der Gesellschaft findet im Rahmen des Cash Pools durch die Panasonic Global Treasury Center B.V., Amsterdam/Niederlande, statt. Aufgrund des abgeschlossenen Cash Pool-Vertrags ist geregelt, dass seitens der Panasonic Global Treasury Center B.V., Amsterdam/Niederlande, adäquate Frühwarnsysteme eingerichtet sind. Insgesamt können dadurch wirtschaftliche und finanzielle Schwierigkeiten rechtzeitig erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden. Ein Internes Kontrollsystem ist eingerichtet.

Sonstige Risiken

Aus einer bestehenden mittelbaren Pensionsverpflichtung gegenüber den Mitarbeitern in einer Betriebsstätte in England können sich aufgrund von künftigen Deckungslücken Zahlungsverpflichtungen ergeben. Die Entwicklung der mittelbaren Pensionsverpflichtung wird durch die Gesellschafterin Panasonic Europe B.V., Amsterdam/Niederlande, überwacht.

Wir danken unseren Geschäftspartnern und unseren Mitarbeitern für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.

 

Langen, 14. Mai 2024

Panasonic Automotive Systems Europe GmbH

Takafumi Harada, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Panasonic Automotive Systems Europe GmbH, Langen

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Panasonic Automotive Systems Europe GmbH, Langen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Panasonic Automotive Systems Europe GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 10. Juni 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Helge Timm, Wirtschaftsprüfer

Wolf-Benedikt von der Decken, Wirtschaftsprüfer

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