pro-dental
GmbH
Hückeswagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.996,00 |
9.778,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.996,00 |
9.778,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
26.507,54 |
31.091,58 |
| I.
Vorräte |
3.032,00 |
4.295,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.355,56 |
16.724,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.119,98 |
10.071,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.100,00 |
1.100,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.603,54 |
41.969,58 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.782,57 |
19.952,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
5.047,41 |
14.261,34 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.170,02 |
-9.213,93 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.820,97 |
20.016,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.820,97 |
9.016,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.603,54 |
41.969,58 |
Anhang
Anhang 2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der pro-dental GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis Euro 410,00 werden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 (2) EStG
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die in den Vorjahren
gem. § 6 (2a) EStG gebildeten Sammelposten für
geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 werden
planmäßig fortgeführt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 6.820,97
(Vorjahr: Euro 9.060,99).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 11.000,00 (Vorjahr: Euro 10.956,00).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Die Geschäftsführerin schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Sonstige Pflichtangaben
Zu Geschäftsführerin des Unternehmens sind
unverändert Frau Birgit Prochnow bestellt.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen. Von den Erleichterungen des § 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Hückeswagen, 29. November 2011
Birgit
Prochnow
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.
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