L-Trust
GmbH
Waldems
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
610.122,26 |
637.938,26 |
| I.
Sachanlagen |
587.122,26 |
614.938,26 |
| II.
Finanzanlagen |
23.000,00 |
23.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
439.338,12 |
393.576,23 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
439.318,89 |
393.557,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19,23 |
19,23 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
316.638,73 |
332.333,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.366.099,11 |
1.363.847,78 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
357.333,29 |
236.681,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.694,56 |
-120.652,16 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
316.638,73 |
332.333,29 |
| B.
Rückstellungen |
10.757,09 |
2.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.355.342,02 |
1.361.247,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.366.099,11 |
1.363.847,78 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen
2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
werden grundsätzlich zeitanteilig vorgenommen.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Angaben zu den Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten
ausschließlich Beträge mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu den Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen TEUR 759.733,73.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahren betragen TEUR 595.608,29.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen TEUR 531.049,39.
5. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden nicht
bzw. waren für die Beurteilung der Finanzlage nicht
von Bedeutung.
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war
bestellt
Frau Sabine Lederer, Mauloffer Weg 2b, 65529
Waldems-Reichenbach
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt, er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Waldems-Reichenbach, 18. Juli 2011
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Sabine Lederer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.07.2011 festgestellt.
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