Autohaus
Kirstein GmbH
Kremmen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
78.022,00 |
67.671,00 |
| I.
Sachanlagen |
78.022,00 |
67.671,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
111.815,82 |
157.287,56 |
| I.
Vorräte |
59.223,44 |
120.717,63 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.622,73 |
21.324,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.969,65 |
15.245,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
340,00 |
| Aktiva |
189.837,82 |
225.298,56 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
131.961,02 |
126.787,40 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
101.222,81 |
54.587,86 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.173,62 |
46.634,95 |
| B.
Rückstellungen |
5.466,00 |
12.335,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
52.410,80 |
86.176,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
22.998,35 |
57.449,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
29.412,45 |
28.726,90 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.237,27 |
1.201,23 |
| Passiva |
189.837,82 |
225.298,56 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31.12.2022
der
Autohaus Kirstein GmbH
A. Allgemeine Angaben
1. Die "Autohaus Kirstein GmbH" mit Sitz in Berlin
wird im Handelsregister des Amtsgerichtes Neuruppin unter
der Nr.: HRB 1824 geführt.
2. Der Ort der Geschäftsleitung im Sinne von
§ 10 AO befindet sich in 16766 Kremmen, Berliner Str.
56.
3. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).
4. In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber
dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung.
5. Die in dem Jahresabschluss angegebenen
Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des
Geschäftsjahres vergleichbar.
6. Zur Darstellung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine
zusätzlichen Angaben notwendig.
7. Währungsbeträge waren zum
Jahresabschluss nicht umzurechnen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Anwendung von Handels- und Steuerrecht
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften erstellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nach
den handelsrechtlichen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung unter Beachtung
ertragsteuerlicher Vorschriften vorgenommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Unter Beachtung der allgemeinen
Bilanzierungsvoraussetzungen und der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung, sind die
Positionen des Jahresabschlusses insbesondere an folgenden
Voraussetzungen bzw. Prinzipien gemessen worden:
Vergleichbarkeit, Materiality, Going-concern,
Periodisierung sowie Vollständigkeit,
Verrechnungsverbot, Einzelbewertung, Nichtbilanzierung
schwebender Geschäfte, Realisierungsgebot,
Stichtagsgebot, Nominalgebot. Das bedeutet im besonderen:
Der Grundsatz der Bilanzkontinuität wurde
beachtet. Sowohl die Bilanzidentität, also die
vollständige Übereinstimmung der Positionen der
Schlussbilanz des Vorjahres und der Anfangswerte dieses
Geschäftsjahres, ist ebenso eingehalten worden, wie
die Grundsätze der formalen und materiellen
Bilanzkontinuität i.e.S.. Letzteres bedeutet sowohl
eine Beibehaltung der bisherigen (formalen)
Bilanzgliederung, wie die Aufrechterhaltung der
(materiellen) Bewertungskontinuität sowie des
Wertzusammenhanges.
1. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet.
Sachanlagenwurden mit den um die
planmäßige, lineare Abschreibung verminderten
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel als Anlage zum Jahresabschluss dargestellt.
Vorrätesind mit den Eistandspreisen unter
Berücksichtigung von Lieferantenskonti mit den
Anschaffungskosten bzw. unter Berücksichtigung der
Verbrauchsfolge (Fifo-Methode) bewertet worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenständewurden zu Nennwerten
angesetzt.
Aufwand, der aufwandsmäßig einem
bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag periodengerecht
zuzuordnen ist, wurde als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposteneingestellt.
Die buchmäßige Differenz zwischen
Aktivposten einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten
und den Rückstellungen und Verbindlichkeiten der
Gesellschaft ist als
passives Eigenkapitalausgewiesen. Die Ansatz- und
Bewertungsregeln zu den positiven und negativen
Vermögensgegenständen oder Wirtschaftsgütern
haben dadurch zwangsläufig ihre entsprechende
Auswirkung beim Ansatz und bei der Bewertung des
Eigenkapitals gefunden.
Die
Rückstellungen
sind für alle erkennbaren Risiken und Wagnisse,
soweit handels- und steuerrechtlich zulässig, in
Höhe des Betrages gebildet worden, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur
Erfüllung der Verpflichtungen notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurde im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr
nicht abgewichen.
3. Bei der Anwendung der Gruppenbewertung oder der
Bewertung nach dem Verbrauchsfolgeverfahren ergeben sich
keine erheblichen Unterschiedsbeträge zur Bewertung
nach dem Börsen- oder Marktpreis.
4. Bei der Bewertung der
Vermögensgegenstände wurden keine Zinsen für
Fremdkapital in die Herstellungskosten einbezogen.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanz schließt mit einer
Bilanzsumme von
189.837,82 €.
In den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und den
sonstigen Vermögensgegenständen sind keine
Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene
Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, sind.
In den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind keine Beträge enthalten, die auch
Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen oder
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, sind.
Das
buchmäßige
Eigenkapital der Gesellschaft beträgt am
Bilanzstichtag
131.961,02 €.
Das
gezeichnete Kapital der Gesellschaft
beträgt laut Satzung und Handelsregistereintragung der
Gesellschaft
25.564,59 € und ist in Höhe von
25.564,59 € bar eingezahlt.
Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum einen
Jahresüberschuss i.H.v.
5.173,62 € erwirtschaftet.
Im Rahmen der
Rückstellungen sind für alle dem Grunde
und/oder der Höhe nach erkannten - noch ungewissen-
Verpflichtungen Rückstellungen gebildet worden. Die
Rückstellungen wurden gebildet für
Jahresabschlusskosten zum 31.12.2022 i.H.v.
5.013,00 €, für
Gewährleistungsaufwand i.H.v.
-,-- €,für Berufsgenossenschaft
i.H.v. 0,00
€, für Körperschaftsteuer i.H.v.
0,00 €, für Gewerbesteuer i.H.v.
453,00 €.
Es bestehen keine in der Bilanz ausgewiesenen oder
vermerkten finanziellen Verpflichtungen, die für die
Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
Zur Darstellung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine
zusätzlichen Angaben notwendig.
D. Sonstige Angaben
Die Geschäftsleitung der Autohaus Kirstein GmbH
wurde im Berichtszeitraum von dem Geschäftsführer
Herr Michael Kirstein, Kremmen wahrgenommen.
Am Bilanzstichtag beschäftigte die Gesellschaft
- 2 kaufmännische Mitarbeiter
- 4 gewerbliche Mitarbeiter
Kremmen, 20.12.2023
Michael Kirstein - GF
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2023
festgestellt.
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