Erbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen
LandKost GmbHLiquidiert
Teckstraße 21, 73252 Lenningen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Ernst Stümpflen seit 4.11.2019 | Liquidator |
Caren, geb. Heuchert Stümpflen seit 7.4.2014 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LandKost GmbHLenningenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2015-für Offenlegungszwecke-1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr sind beibehalten. Eine Durchbrechung der Darstellungsstetigkeit ist nicht vorgenommen worden. Eine Anpassung der Vorjahreswerte ist nicht erfolgt. Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist gegeben. Währungsumrechnungen waren nicht erforderlich. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB auf. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetztes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die Saldierungspflicht nach § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Das Anlagevermögen weist nur Vermögensgegenstände aus, die im Eigentum der Gesellschaft stehen und dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB gebildet worden. Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken, die bis zum Abschlussstichtag entstanden, sind berücksichtigt, auch solche, die erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstands linear. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 410,-- sind im laufenden Geschäftsjahr in vollem Umfang abgeschrieben worden. Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Die liquiden Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt. Fremdwährungsbeträge sind im Abschlusszeitpunkt nicht vorhanden. Rechnungsabgrenzungsposten waren nach den Vorschriften des § 250 HGB nicht zu bilden. Aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen sind nicht erfolgt. Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind am Bilanzstichtag nicht vorhanden. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind am Bilanzstichtag nicht vorhanden. 3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung des Sachanlagevermögens ist in einem Anlageverzeichnis gesondert dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen am Bilanzstichtag nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind am Bilanzstichtag nicht vorhanden. Der Gewinnvortrag ist ohne Verwendung des Jahresergebnisses ausgewiesen. Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bzw. § 268 Abs.7 HGB bestehen am Bilanzstichtag nicht. Gewinnrücklagen sind am Bilanzstichtag nicht gebildet. Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen gegenüber der Geschäftsführung sind am Bilanzstichtag nicht gegeben. 4. Organe der Gesellschaft Die Geschäftsführung erfolgte im Geschäftsjahr durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer :
Lenningen, 18.05.2016 LandKost GmbH Jürgen Stümpflen Feststellung des Jahresabschlusses 2015Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 wurde am 08.06.2016 festgestellt. |
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