CAD - Plast
GmbH
Aichach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
113.960,50 |
149.158,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
113.955,50 |
149.153,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.696.602,91 |
2.367.248,42 |
| I.
Vorräte |
1.983.251,55 |
1.764.301,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
708.980,42 |
592.617,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.370,94 |
10.329,65 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
482.180,20 |
458.862,38 |
| Aktiva |
3.292.743,61 |
2.975.269,30 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
483.862,38 |
440.656,68 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
23.317,82 |
43.205,70 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
482.180,20 |
458.862,38 |
| B.
Rückstellungen |
49.447,20 |
49.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.243.296,41 |
2.925.769,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.307.645,37 |
1.943.243,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
935.651,04 |
982.526,04 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
622.288,69 |
458.663,69 |
| Summe
Passiva |
3.292.743,61 |
2.975.269,30 |
Anhang
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der
CAD-Plast GmbH, Aichach-Ecknach, wurde entsprechend den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzende
Vorschriften des GmbH-Gesetzes und der Satzung wurden
beachtet.
Der Abschluss umfasst Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich
Anlagespiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise an der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zuBilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungshilfen und Ansatzwahlrechte wurden im
Berichtsjahr wie auch im Vorjahr nicht in Anspruch
genommen.
Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde
beachtet.
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten,
beziehungsweise mit den Herstellungskosten, vermindert um
die Abschreibungen, bewertet. Das bewegliche
Anlagevermögen wird unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter im
Einzelanschaffungswert von mehr als EUR 150,00 bis EUR
800,00 werden ab dem Jahr des Zugangs linear auf 3 Jahre
abgeschrieben.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bilanziert. Den erkennbaren Risiken
wird durch angemessene Bewertungsabschläge Rechnung
getragen. Die Herstellungskosten berücksichtigen
Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich
Abschreibungen auf Fertigungsanlagen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind für
Ausgaben gebildet, soweit diese Aufwand künftiger
Geschäftsjahre darstellen.
Die Rückstellungenwurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. §
253 Abs. 1 HGB. Bei allen Rückstellungen mit einer
Laufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen ( § 253
Abs. 2 HGB ). Als Abzinsungssätze werden die den
Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und veröffentlicht werden.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Peter Rappmansbgerger und Jürgen Schick,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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