Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 3834
Eingetragen
30.11.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen aller Art sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Carolin Pickel
seit 4.12.2019
Geschäftsführer
Martin Reiher
seit 4.12.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Martin Reiher
Dittelbrunn
250.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

HERON Investor GmbH

Dittelbrunn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 1.965.097,30 2.073.411,06
I. Sachanlagen 1.474.050,40 1.582.277,40
II. Finanzanlagen 491.046,90 491.133,66
B. Umlaufvermögen 3.545.600,17 2.876.800,39
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 888.620,26 888.982,29
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.656.979,91 1.987.818,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 613,38 821,96
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.511.310,85 4.951.033,41

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 4.831.514,97 4.219.499,89
I. gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
II. Gewinnrücklagen 750.000,00 750.000,00
III. Gewinnvortrag 3.219.499,89 2.172.618,45
IV. Jahresüberschuss 612.015,08 1.046.881,44
B. Rückstellungen 497.893,00 436.775,00
C. Verbindlichkeiten 181.902,88 294.758,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.511.310,85 4.951.033,41

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267 a HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Gebäude werden linear mit 2 % - 3 % abgeschrieben. Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens werden geometrisch-degressiv bzw. linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis Euro 410,00 werden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Im Berichtsjahr wurden die im Vorjahr im Umlaufvermögen ausgewiesenen Wertpapiere aus Gründen der Klarheit in das Finanzanlagevermögen umgegliedert, da die Wertpapiere dauerhaft gehalten werden sollen. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen werden Wertberichtigungen gebildet.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Abzinsung erfolgt mittels der Nettomethode.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

2. Grundlagen der Währungsumrechnung

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zum historischen Anschaffungskurs angesetzt.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Unter den Finanzanlagen werden folgende Beteiligungen ausgewiesen:

Name, Sitz Anteil vom Kapital Höhe des Eigenkapitals Ergebnis des  
  % Euro Euro Geschäftsjahres
Euro
 
ML Lubrication GmbH, Schweinfurt 100,0 500.000,00 7.534.435,42 1.501.010,72 *
ML Lubrication USA, Inc. 100,0 627,83 174.494,00 129.986,00  

*) Die Angaben zum Eigenkapital betreffen die Werte aus dem Vorjahr, da neuere Jahresabschlüsse nicht vorliegen.

Unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB wurde auf Angaben zu Anteilen an verbundenen Unternehmen im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB verzichtet, soweit die Angaben den Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen könnten.

Im Berichtsjahr wurden die im Vorjahr im Umlaufvermögen ausgewiesenen Wertpapiere aus Gründen der Klarheit in das Finanzanlagevermögen umgegliedert, da die Wertpapiere dauerhaft gehalten werden sollen. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von Euro 554.500,00 enthalten.

Im Berichtsjahr bestehen Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von Euro 7.682,44.

3. Rückstellungen

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Projected-Unit-Credit-Methode ("PUC-Methode") gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt:

durchschnittlicher Marktzins von 4,53 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

vereinbarter Rententrend von 2,0 %

Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von Euro 11.922,00. Von der Übergangsregelung gem. Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also Euro 795,00 den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2014 beträgt Euro 7.948,00.

4. Verbindlichkeiten

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von Euro 14.538,60 enthalten.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 181.902,88.

Von den Verbindlichkeiten sind Euro 178.239,36 durch Grundschulden und Sicherungsübereignungen besichert.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro 3.663,52 (Vj.: Euro 1.992,49) enthalten.

C. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Nach § 251 und § 268 Abs. 7 HGB sind folgende Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln TEuro 0
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften TEuro 0
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen TEuro 416
davon verbundene Unternehmen TEuro 416
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten TEuro 0

Der Ausweis dieser Verpflichtung erfolgt hier im Anhang und nicht in der Bilanz als Rückstellung, weil eine Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht notwendig ist und die Haftung für fremde Verbindlichkeiten von den Gläubigern des mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestatteten Begünstigten auch in der Vergangenheit nicht beansprucht wurde.

2. Geschäftsführung

Herr Diplom-Betriebswirt Martin Reiher.

Gegenüber dem Geschäftsführer besteht eine unverzinsliche kurzfristige Forderung in Höhe Euro 7.682,44 aus Kostenübernahmen. Tilgungen sind im Berichtsjahr nicht erfolgt.

 

Dittelbrunn, den 06.02.2015

sonstige Berichtsbestandteile

 

gez. Martin Reiher

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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