Systemversteher Bergische Diakonie Aprath gGmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn Nessler seit 21.2.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bergische Diakonie Aprath | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Managed Care Cleaning GmbHWülfrathJahresabschluss zum 31. Dezember 2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023MANAGED CARE CLEANING GMBH, WÜLFRATHA K T I V A
P A S S I V A
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Managed Care Cleaning GmbH, Wülfrath Anhang für das Geschäftsjahr 2023 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Managed Care Cleaning GmbH, Wülfrath wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt und gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft wurde am 19. Dezember 2005 beim Amtsgericht Wuppertal unter der Nummer HRB 19521 in das Handelsregister eingetragen. Am Stammkapital ist die MCS Managed Care Service GmbH, Wülfrath, mit EUR 25.000,00 beteiligt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Gesellschaft ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten vermindert um Abschreibungen. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter im Nettowert bis EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt fünf Jahre. Die Entwicklung des Anlagevermögens im Einzelnen ist dem Anlagenspiegel, der als Anlage Bestandteil des Anhangs ist, zu entnehmen. Die Vorräte sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nennbetrag beziehungsweise mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Wertberichtigungen sind im erforderlichen Umfang gebildet worden. Uneinbringliche Posten sind vollständig ausgebucht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind jeweils im Einzelnen zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB unverändert zum Vorjahr gegliedert. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Personalrückstellungen und Beratungskosten. Die Verbindlichkeiten gegenüber die Alleingesellschafterin Managed Care Service GmbH, Wülfrath, betragen EUR 257,23 (Vj. Forderung von EUR 1.903,98). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2.126 und dies fast ausschließlich mit dem Verein Bergische Diakonie Aprath und dessen verbundenen Unternehmen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1,4 enthalten. Die anderen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im wesentlichen Aufwendungen für die Geschäftsbesorgung durch die ehemalige Gesellschafterin Klüh Care Management GmbH in Höhe von TEUR 264,7 (i.V. TEUR 243,8) sowie Mietaufwendungen für Waschmaschinen, Trockner und PKW von TEUR 26,6 (i.V. TEUR 31,9). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen mit TEUR 38,7 Erträge aus Forderungen zur Körperschaftsteuer für Vorjahre sowie mit TEUR 35,9 Erträge aus Forderungen zur Gewerbesteuer für Vorjahre. V. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 auf neue Rechnung vorzutragen. VI. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2023 haftet die Gesellschaft im Rahmen einer Vereinbarung über ein automatisches Cash-Management-System (Cash-Concentration) gesamtschuldnerisch für Bankverbindlichkeiten der teilnehmenden Unternehmen des Unternehmensverbunds der Bergische Diakonie Aprath sowie für Kontokorrentverbindlichkeiten der Bergische Diakonie Aprath mit einem Kontokorrentkreditrahmen von EUR 2,9 Mio. In diesem Zusammenhang sind ein Pfandrecht an den Guthaben der einbezogenen Bankkonten und eine Globalzession der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gewährt worden. Die Forderung der Gesellschaft aus den einbezogenen Beständen betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 1.081. Zum Bilanzstichtag ergibt sich über alle einbezogenen Konten ein Guthaben in Höhe TEUR 36 (i.V. ein Guthaben in Höhe von TEUR 333). Die Geschäftsführung geht derzeit nicht davon aus, dass die Gesellschaft aus dem Pfandrecht in Anspruch genommen wird, da die einzelnen Gesellschaften des Unternehmensverbundes in der Lage sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Organe der Gesellschaft Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Die Geschäftsführung wird in allen unternehmerischen Funktionsbereichen der Gesellschaft durch Herrn Dipl.-Kaufmann Björn Neßler, Vorstand des Vereins Bergische Diakonie Aprath, Wülfrath-Oberdüssel, ausgeübt. Herr Dipl.-Kaufmann Björn Neßler ist einzelvertretungsberechtigt. Personal Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 82 Arbeitnehmer (davon 8 Männer und 74 Frauen) bei der Gesellschaft angestellt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen in Höhe von jährlich TEUR 12,0. Weiterhin bestehen Leasingverträge für verschiedene Kraftfahrzeuge mit einem Restobligo in Höhe von insgesamt TEUR 19,8. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird zum 31. Dezember 2023 im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss des Vereins Bergische Diakonie Aprath einbezogen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet.
Wülfrath, der 22. Mai 2024 Managed Care Cleaning GmbH - Geschäftsleitung - gez. Björn Neßler Managed Care Cleaning GmbH, Wülfrath Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 An die Managed Care Cleaning GmbH, Wülfrath Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Managed Care Cleaning GmbH, Wülfrath, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist,hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/ verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/7-v2-hgb-ja-o-lb-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
Wuppertal, 9. September 2024 WTG Wirtschaftstreuhand Dr. Grüber PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dipl.-Kfm. P. Schüttrich Dipl.-Ökonom A. Düsterloh Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 ist am 2. Dezember 2024 erfolgt. |
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