Bergmann
Elektrotechnik GmbH
Steinheim
an der Murr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
274,00 |
545,00 |
| I.
Sachanlagen |
274,00 |
545,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
35.101,48 |
20.774,54 |
| I.
Vorräte |
11.507,00 |
12.168,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.055,84 |
7.516,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.538,64 |
1.089,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.240,57 |
4.040,09 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.304,97 |
2.103,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
39.921,02 |
27.462,89 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
27.667,85 |
11.883,94 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
201,71 |
15.783,91 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.304,97 |
2.103,26 |
| B.
Rückstellungen |
4.980,00 |
4.480,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.941,02 |
22.982,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.722,81 |
20.160,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
39.921,02 |
27.462,89 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der
Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der § 266 ff. HBG
aufgestellt.
Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des BilMoG umgestellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB
sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgren- zungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen
Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung
wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst
zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer
des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlage-vermögens über dem Wert liegt, der
ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem
durch außerplanmäßige Abschreibung
Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen
werden rückgängig gemacht, soweit die
Gründe hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung
des Niederstwertprinzips bewertet.
Für Bestandsrisiken werden ausreichend
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
Die
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2011 festgestellt.
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