Knipping
Bauelemente GmbH
Zella-Mehlis
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4,00 |
4,00 |
| I.
Sachanlagen |
4,00 |
4,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.129,14 |
5.720,00 |
| I.
Vorräte |
1.724,48 |
3.478,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.352,10 |
1.073,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52,56 |
1.168,48 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
179.530,82 |
182.975,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
192.663,96 |
188.699,87 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
207.975,87 |
205.650,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.445,05 |
-2.325,21 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
179.530,82 |
182.975,87 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
190.663,96 |
185.799,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
192.663,96 |
188.699,87 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung
(§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB), den
ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages
und den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung erstellt. Es gelten die Regelungen
für kleine Kapitalgesellschaften.
2.
Ansatz- und Bewertungsvorschriften
Die handelsrechtlichen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften (BilMoG) wurden beachtet. Sie sind
gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
unverändert. Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen. Die Bemessung der
Nutzungsdauern wurde auf der Grundlage der
steuerrechtlichen Abschreibungstabellen vorgenommen. Beim
Ansatz der Geringwertigen Vermögensgegenstände
wurden die steuerrechtlichen Änderungen (§ 6 Abs.
2 und Abs. 2a EStG) beachtet.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens werden grundsätzlich zu
Anschaffungs- resp. Herstellungskosten bewertet. Soweit
diese am Abschlussstichtag mit dem niedrigeren Börsen-
oder Marktpreis anzusetzen sind, wird entsprechend
abgeschrieben. Ist ein solcher nicht festzustellen, ist auf
den beizulegenden Wert am Abschlussstichtag abzuschreiben.
Die Aufnahme der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte
durch eine körperliche Bestandsaufnahme zum
Bilanzstichtag. Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Nennbeträgen, die Verbindlichkeiten mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die
Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß §
250 HGB angesetzt. Guthaben bei bzw. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten sind durch
Kontoauszüge belegt.
Die Verbindlichkeiten
gegenüber den Gesellschaftern mit Zinsen
belaufen sich auf 154.265,60 EUR.
Die Rückstellungen wurden gemäß
§ 249 Abs. 1 HGB für alle am Bilanzstichtag
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in der
Weise gebildet, dass die Bewertung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erfolgte.
3. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführerin der Gesellschaft im
Geschäftsjahr war unverändert Iris Knipping. Die
Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Jahresabschluss per 31.12.2010 wurde durch die
Gesellschafterversammlung am 10.01.2012 festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.01.2012 festgestellt.
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