Betriebs- und Haushaltshilfe Hessen GmbH
Selbe AdresseErbringung von haushaltsbezogenen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nikolas Breitsch seit 14.4.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HKS Steuerberatung GmbHFriedrichsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022HandelsbilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2022HKS Steuerberatung GmbHI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 der HKS Steuerberatung GmbH, Taunusstrasse 151, 61381 Friedrichsdorf (Amtsgericht Bad Homburg HRB 4217) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu 3 Jahren), bewertet. Es wurden keine selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen 3 und 13 Jahren) angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 800 werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB wurden nicht vorgenommen, auch wurden keine Finanzanlagen über ihrem Zeitwert ausgewiesen (§ 285 Nr. 18 HGB). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe so wie der Waren erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse/Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Abgrenzungen wegen latenter Steuern werden nach § 274 a HGB nicht ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem, einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Weitere Bewertungsprämissen: Biometrische Annahmen nach den Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Rechnungszins 1,78 %. Bewertungsverfahren nach Project Unit Method (PUC-Methode). Die Fluktuation fand keine Berücksichtigung. Der Trend in der Rentenbezugsphase wurde mit 1,50% p.a. angenommen. Der Differenzbetrag aus der Anpassung des Durchschnittsbildungszeitraums zur Feststellung des maßgeblichen Abzinsungssatzes unterliegt in Höhe von 32.487,00 € einer Ausschüttungssperre. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). III. Angaben zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: € 0,00). Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 144.433,49 (Vorjahr: € 2.357,39). Die aktiven RAP beinhalten Zahlungen für Aufwendungen des nächsten Jahres, die bereits in der Periode geleistet wurden. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 50.772,95 (Vorjahr: € 22.424,71). VI. Angaben zur Gewinn und Verlustrechnung Es sind keine außergewöhnlichen Erträge oder außergewöhnliche Aufwendungen enthalten. V. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 12 Mitarbeiter beschäftigt. Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Zum Abschlussstichtag bestanden keinerlei Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen wie folgt: Miet- u. Pachtverträge
Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch: Frau Steuerberaterin Brigitte Barkhaus, Friedrichsdorf Die Geschäftsführerin ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen des §§ 274a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.
Friedrichsdorf, den 28. März 2025 HKS Steuerberatung GmbH gez. Brigitte Barkhaus, Geschäftsführerin sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025 festgestellt. |
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