METEK
GmbH
Leinefelde-Worbis
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
982.214,20 |
1.030.779,20 |
| I.
Sachanlagen |
982.214,20 |
1.030.779,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.787.200,90 |
4.061.366,80 |
| I.
Vorräte |
1.766.677,67 |
1.671.072,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
316.463,67 |
314.011,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.700,00 |
1.700,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.704.059,56 |
2.076.282,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.904,57 |
10.262,36 |
| Aktiva |
4.780.319,67 |
5.102.408,36 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.703.482,70 |
4.752.723,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
4.250.000,00 |
4.550.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
428.482,70 |
177.723,00 |
| davon
Gewinnvortrag |
27.723,00 |
20.444,93 |
| B.
Rückstellungen |
35.969,35 |
49.233,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40.867,62 |
300.452,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
40.867,62 |
300.452,17 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
150.000,00 |
| Passiva |
4.780.319,67 |
5.102.408,36 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
A.1
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Die METEK GmbH hat ihren Sitz in Leinefelde-Worbis
und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht in Jena
unter HRB 405216 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens
ist die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von
(medical) Wellness-Produkten.
A.2
Angaben zum Jahresabschluss
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung sowie die Regelungen des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Absatz 1 HGB Anwendung.
Die Gesellschaft hat gemäß § 264 Abs.
1 S. 4 HGB keinen Lagebericht aufgestellt.
Bei der Aufstellung werden die für kleine
Gesellschaften geltenden Erleichterungen der §§
266, 276, 274a und 288 HGB in Anspruch genommen.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses aus
Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich
zu Gunsten der Anhangangabe ausgeübt.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 325
Abs. 1 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen.
B.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
B.1
Bilanierungs- und Bewertungsgrundsätze
B.1.a
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften, §§ 246-251 HGB,
sowie der besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a, 276-277
HGB, und der generellen Bewertungsvorschriften,
§§ 252-256a HGB, aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung fanden die §§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. und 275 ff. HGB sowie 42 GmbHG Anwendung.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
B.1.b
Anlagevermögen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 EUR
wurden in Anlehnung an § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des
Zugangs aktiviert und vollständig abgeschrieben. Die
Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel als Abgang
ausgewiesen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
B.1.c
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden
gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach
§ 253 Abs. 4 HGB zu durchschnittlichen
Anschaffungskosten bzw. den letzten Einkaufspreisen
bewertet. Soweit erforderlich, wurden Abschläge auf
den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB
bewertet. Diese umfassten neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den durch die Fertigung
veranlassten Abschreibungen die aktivierungspflichtigen
Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für
gegebenenfalls bestehende Bestandsrisiken aus Lagerdauer
und Gängigkeit der Erzeugnisse wurden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung der Erzeugnisse
erfolgte verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw.
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt. Bei zweifelhaften Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde dem allgemeinen
Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 0,5 % auf den nicht einzelwertberichtigten
Netto-Forderungsbestand ausreichend Rechnung getragen.
Die Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.
B.1.d
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
25.000,00 EUR und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr. Es ist zum Nennbetrag angesetzt.
B.1.e
Rückstellungen
In die Steuerrückstellungen eingestellt wurden
die das Berichtsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Sie sind in Höhe des voraussichtlichen
Anfalls auf der Grundlage des steuerlichen Gewinns
bemessen.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Rückzahlungs- beziehungsweise
Erfüllungsbetrags bewertet.
B.1.f
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
sonstige Verbindlichkeiten wurden zu ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt.
B.2
Aufstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde aufgestellt am 28. Juni
2024.
C.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
C.1
Eigenkapital
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
S. 2 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Ergebnisverwendung aufgestellt. Im Bilanzgewinn enthalten
sind Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen nach
§ 272 Abs. 3 HGB in Höhe von 300.000,00 EUR
(Vorjahr 100.000,00 EUR) und ein Gewinnvortrag in Höhe
von 27.723,00 EUR (Vorjahr 20.444,93 EUR).
C.2
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 1.700,00 EUR (Vorjahr
1.700,00 EUR).
C.3
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beläuft sich auf
40.867,62 EUR (Vorjahr 300.452,17 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten ggü.
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr:
150.000,00 EUR).
D.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 8
Arbeitnehmer (Vorjahr: 8 Arbeitnehmer) beschäftigt.
E.
Unterschrift des Geschäftsführers
Leinefelde-Worbis, den
12.09.2024
gez. Stefan Ziegenfuß
Geschäftsführer METEK GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.09.2024
festgestellt.
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