BB Ming II GmbH
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Autobus Sippel GmbHHofheim am TaunusJahresabschluss zum 31. Dezember 2012BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine AngabenDie Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften unter Beachtung der für Gesellschaften mit beschränkter Haftung geltenden Vorschriften aufgestellt. Die NETINERA Deutschland GmbH ist als alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft eingetragen und hat gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 1 HGB am 07. Januar 2013 die Befreiung von der Aufstellungspflicht für den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 beschlossen. Es wurde von den Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 272 Abs. 2 HGB erstellt. Die "Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen" wurde beachtet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Durch die Verschmelzung der ASC Bus und Truckcenter GmbH sowie der Sippel Coach GmbH ergaben sich Veränderungen zum 1.1.2012 vor allem beim Anlagevermögen (Zugang T€ 77), bei den Vorräten (T€ 234) und beim CashPool-Saldo (T€ -363). 1. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert fortgeführt, soweit im Folgenden nicht gesondert erläutert. Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten i.S.d. § 255 Abs. 1 HGB abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 HGB bewertet. Die Abschreibungssätze orientieren sich an den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Die Nutzungsdauern der wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden entsprechende außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten mehr als 150,00 EUR und weniger als 1.000,00 EUR betragen wurde gemäß § 6 Abs. 2a EstG ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre linear aufgelöst wird. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden entsprechende Abschreibungen vorgenommen. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips aktiviert. Die Bewertung der Vorräte erfolgte nach dem Durchschnittsverfahren. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bilanziert. Erkennbaren Risiken wird durch Einzelwertberichtigungen begegnet. Ferner werden auf den Nettoforderungsbestand Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1% gebildet. Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Die Gesellschaft weist erhaltene Investitionszuschüssein einem besonderen Posten im Sinne von § 265 Abs. 5 HGB zwischen dem Eigenkapital und den Rückstellungen aus. Vor dem Jahr 2010 gebildete Sonderposten mit Rücklageanteil wurden gemäß § 67 Abs. 3 EGHGB beibehalten und werden entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Es wurde vom Beibehaltungswahlrecht gemäß § 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB Gebrauch gemacht. In die Bewertung wurden entsprechende Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden, von der Bundesbank im Monat Dezember 2012 veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 2. Erläuterungen zur BilanzAktiva Anlagevermögen Die Aufgliederung des Anlagevermögens geht aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel hervor. Forderungen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen T€ 315 (Vorjahr: T€ 15.966), aus Lieferungen und Leistungen T€ 16 (Vorjahr: T€ 9), aus dem Cash Pooling T€ 725 (Vorjahr: T€ 0) und Forderungen aus der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von T€ 169 (Vorjahr: T€ 178). In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von T€ 945 (Vorjahr: T€ 15.902) enthalten. Die Forderungen sind wie im Vorjahr vollständig innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt T€ 490 (Vorjahr: T€ 421) betreffen im Wesentlichen nicht abgerechnete Leistungen (T€ 240), Mineralölsteuererstattungs- (T€ 70) und Umsatzsteuererstattungsansprüche (T€ 108). Die sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr vollständig innerhalb eines Jahres fällig. Passiva Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.12.2012 unverändert € 50.000,00. Sonderposten mit Rücklageanteil Die gewährten Landeszuwendungen aus Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Busverkehrs werden als Sonderposten für Investitionszuschüsse T€ 20 (Vorjahr: T€ 92) ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer der jeweils geförderten Omnibusse zeitanteilig aufgelöst. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist durch Pfandrechte gesichert. Die Sicherheiten bestehen in der Hinterlegung der entsprechenden Kraftfahrzeugbriefe und in Buchgrundschulden. Die bestehende Kreditsicherungsgarantie seitens der Arriva plc., Sunderland/Großbritannien, wurde in 2011 von der Ferrovie dello Stato Italiane S.P.A., Rom/Italien, übernommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 1 (Vorjahr: T€ 14.966) die Gesellschafterin NETINERA Deutschland GmbH, Viechtach. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin bestehen ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen (im Vorjahr Darlehen und Cash Pool). Die anderen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 254 (Vorjahr: T€ 57) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, mit T€ 35 (Vorjahr: T€ 471) Verpflichtungen aus Ergebnisabführungsverträgen sowie Verbindlichkeiten aus der umsatzsteuerlichen Organschaft mit T€ 7 (Vorjahr: T€ 152). Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€ 202 (Vorjahr: T€ 237) betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer T€ 38 (Vorjahr: T€ 61), Lohnsteuer T€ 48 (Vorjahr: T€ 54) sowie Lohn und Gehalt T€ 112 (Vorjahr: T€ 101). 3. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungSonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind folgende periodenfremde Erträge enthalten: Auflösung Sonderposten T€ 72 (Vorjahr: T€ 158), Auflösung von Rückstellungen T€ 35 (Vorjahr: T€ 17), Buchgewinne aus Anlagenabgängen T€ 7 (Vorjahr T€ 87), periodenfremde Erträge T€ 32 (Vorjahr: T€ 122), Erträge aus dem Verbrauch der Drohverlustrückstellung (T€ 3.302) und Erträge aus der Auflösung der Drohverlustrückstellung (T€ 1.295) enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 95 (Vorjahr: T€ 213) enthalten. Wesentliche Einzelposten sind der Aufwand aus der Einstellung in die Drohverlustrückstellung T€ 957 (Vorjahr T€ 7.296), Instandhaltungskosten T€ 1.689 (Vorjahr: T€ 1.907) und der Verkehrsverbundaufwand T€ 1.555 (Vorjahr T€ 1.008). Ertrag aus der Verlustübernahme Zwischen der Autobus Sippel GmbH und der NETINERA Deutschland GmbH wurde am 7. Dezember 2005 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Der Fehlbetrag 2012 in Höhe von T€ 219 (Vorjahr: T€ 15.849) wurde in voller Höhe von der NETINERA Deutschland GmbH übernommen. 4. Sonstige PflichtangabenHaftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag keine. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Abschlussstichtag lagen folgende finanzielle Verpflichtungen vor:
Anzahl der Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt)
Organe der Gesellschaft und Gesamtbezüge Geschäftsführung
Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 9 a, b HGB wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Anteilsbesitz Die Gesellschaft ist an nachfolgenden Gesellschaften mit mindestens 20 % beteiligt:
Die ASC Bus und Truckcenter GmbH sowie die Sippel Coach GmbH wurden mit Wirkung zum 1.1.2012 auf die Gesellschaft verschmolzen. Konzernkreis Für den kleinsten und den größten Kreis von Unternehmen stellt die NETINERA Deutschland GmbH den Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss der NETINERA Deutschland GmbH wird nach § 325 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und bekannt gemacht. Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag mit der NETINERA Deutschland GmbH, Viechtach.
Hofheim am Taunus, 10.04.2013 Stephanie Schramm, Geschäftsführerin Entwicklung des Anlagevermögens
1 In 2012 erfolgte die Korrektur einer in Vorjahren entstandenen unrichtigen Erhöhung sowohl der Anschaffungskosten als auch der kumulierten Abschreibungen (Anteile an verbundenen Unternehmen T€ 1.014 sowie Fahrzeuge für Personen- und Güterverkehr T€ 32). Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Autobus Sippel GmbH, Hofheim am Taunus, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie die Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) liegen in der Verantwortung des Geschäftsführers der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Geschäftsführers der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Zum Zeitpunkt der Beendigung unserer Prüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiung des § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen der Nr. 3 (Einbeziehung in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens) und Nr. 4 (Angabe der Befreiung im Anhang des vom Mutterunternehmen aufgestellten und offen gelegten Konzernabschlusses sowie Mitteilung der Befreiung im elektronischen Bundesanzeiger) ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können.
Frankfurt am Main, den 16. April 2013 PricewaterhouseCoopers
Brigitte Dreßel, Wirtschaftsprüfer ppa. Judith Schaub, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2013 festgestellt. |
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