SKH Simon GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 21993
Eingetragen
15.1.1991
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Paletten und anderen Ladungsträgern aus HolzHerstellung von Türen und Fenstern aus Holz
Gegenstand
Der Betrieb von Kunststoff- und Holz-Werkstätten sowie der Handel mit und Herstellung von Kunststoff, Holz und verwandten Materialien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Horst Simon
seit 15.1.2003
Geschäftsführer
Klaus Simon
seit 15.1.2003
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SKH Simon GmbH

Mainhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 53.811,00 72.442,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 400,00
II. Sachanlagen 53.810,00 72.042,00
B. Umlaufvermögen 808.696,37 674.209,07
I. Vorräte 86.234,69 89.132,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.807,77 8.553,13
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 704.653,91 576.523,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.304,00 1.720,00
Aktiva 863.811,37 748.371,07

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 651.011,00 551.796,36
I. Gezeichnetes Kapital 26.100,00 26.100,00
II. Gewinnvortrag 495.696,36 398.961,11
III. Jahresüberschuss 129.214,64 126.735,25
B. Rückstellungen 172.306,09 163.779,60
C. Verbindlichkeiten 40.494,28 32.795,11
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 40.494,28 32.795,11
Passiva 863.811,37 748.371,07

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der SKH Simon GmbH, Mainhausen (Offenbach am Main, HRB 21993) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleinst Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HBG aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von über Euro 250,00 und unter Euro 800,00 im Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten von bis zu Euro 250,00 werden direkt als Aufwand verrechnet.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt, das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Die flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei Kreditinstituten und des Kassenbestandes sind zu Nennwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear pro rata temporis.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.

Die Bewertung der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfolgt zu Erfüllungsbeträgen, ermittelt in der Höhe, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB), der von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben wird.

Die erhaltenen Anzahlungen sind zu Netto-Nennwerten bilanziert. Das Wahlrecht nach § 268 Abs. 5 S. 2 HGB, die erhaltenen Anzahlungen offen von den unfertigen Leistungen abzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) im Berichtsjahr ist als Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 284 Abs. 3 HGB).

Verbindlichkeiten



Stand
Restlaufzeit


31.12.2023
bis ein Jahr*


Euro
Euro
1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.070,74
1.070,74

Vorjahr
3.370,52
3.370,52
2.
Sonstige Verbindlichkeiten,
39.423,54
39.423,54

Vorjahr
29.424,59
29.424,59

- davon aus Steuern
34.388,77
34.388,77

Vorjahr
23.274,47
23.274,47

- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
0,00
0,00

Vorjahr
3.948,32
3.948,32



Sonstige Pflichtangaben

Beschäftigte Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 9.
Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:
·  Herr Klaus Simon, Rolladenbaumeister
·  Herr Horst Simon, Kaufmann

Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Mainhausen, den 21. November 2024

Horst Simon

Klaus Simon

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2024 festgestellt.

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