KAUTZ DIE
DACHDECKEREI GmbH
Rösrath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.890,00 |
23.858,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.890,00 |
23.858,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
323.605,47 |
609.649,36 |
| I.
Vorräte |
151.356,50 |
458.665,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
172.225,40 |
126.718,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23,57 |
24.265,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.510,61 |
6.297,78 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
63.288,35 |
26.873,14 |
| Aktiva |
413.294,43 |
666.678,28 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.666,90 |
|
| III.
Verlustvortrag |
51.873,14 |
-11.325,41 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
39.082,11 |
63.198,55 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
63.288,35 |
26.873,14 |
| B.
Rückstellungen |
28.800,00 |
29.114,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
381.213,18 |
633.157,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
365.351,14 |
612.552,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.862,04 |
20.605,30 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
149.597,21 |
111.055,84 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.281,25 |
4.406,25 |
| Passiva |
413.294,43 |
666.678,28 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung
von Dachdecker-, Bauklempner und Fassadenarbeiten.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den eingeräumten
Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs
gemäß § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft wendet bei der Gliederung der Bilanz
das verkürzte Gliederungsschema gemäß
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB an.
Die Gesellschaft richtet sich bei der Bilanzierung
und Bewertung nach den Vorschriften der §§ 242 ff
HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften der §§ 264 ff HGB und ergänzend
nach den Vorschriften des GmbHG.
Bei erstmaliger Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzmodernisierungsgesetzes wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro
161.558,53 (Euro 116.051,74).
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
nicht.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages gebildet, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro
365.351,14 (Euro 612.552,48).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen zum 31.12.2022 in Höhe von Euro 149.597,21
(Euro 111.055,84).
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestehen keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Hans-Jürgen
Kautz
Der Geschäftsführer war
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit.
Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3
HGB
Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde
verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zufügen kann.
sonstige Berichtsbestandteile
Rösrath, 05.Juli
2024
gez.
Hans-Jürgen Kautz, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.07.2024
festgestellt.
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