Compera Information Process GmbH
Im Taufenbachsgarten 5, 53639 Königswinter, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Kolp seit 25.11.2002 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Compera Information Process GmbHKönigswinterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGA) Allgemeines Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. B) Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen de GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.§ 275 Abs. 2 HGB erstellt. B) Grundätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Wertansätze in der Bilanz der Compera information process GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Geringe Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpostionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlbetrag passiviert. C) Bilanzerläuterungen 1. Der Jahresabschluß nebst Lagebericht zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 23.592,85 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 3.521,16 EUR wurde von den Gesellschaftern genehmigt und verabschiedet. 2. Der Bilanzverlust in Höhe von 47.521,50 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die buchmäßige Überschuldung und somit der Verlust des Stammkapitals wurde zur Kenntnis genommen. Aufgrund entsprechender Gesellschafterdarlehns kann von insolvenzrechtlichen Schritten abgesehen werden. 3. Dem Geschäftsführer wurde auf der Gesellschaftsversammlung entlastung erteilt. D) Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden E) Sonstige finanziellen Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen F) Personalbestand Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. G) Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Torsten Kolp. H) Sonstiges Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabenpflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Torsten Kolp |
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