TeGenero
AG
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
979.918,08 |
985.308,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.666,20 |
3.246,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
978.251,88 |
982.062,17 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
5.117.211,98 |
5.111.814,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.097.130,06 |
6.097.123,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
263.637,00 |
263.637,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
9.211.024,92 |
9.211.024,92 |
| III.
Verlustvortrag |
14.586.476,25 |
14.586.041,53 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
5.397,65 |
434,72 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
5.117.211,98 |
5.111.814,33 |
| B.
Rückstellungen |
547.500,00 |
547.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.549.630,06 |
5.549.623,30 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
5.549.630,06 |
5.549.623,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.097.130,06 |
6.097.123,30 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die TeGenero AG weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen
gemäß § 288 S. 1 HGB werden in
Anspruch genommen.
Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am
01.10.2006 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 wurde auf der
Grundlage der dem Insolvenzverwalter vorliegenden
Informationen erstellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wird nach deutschem
Handelsgesetzbuch und nach den ergänzenden
Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem
Nennwert angesetzt.
Die Bildung einer Steuerrückstellung war nicht
erforderlich. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle weiteren erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Diese wurden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der
Verpflichtungen voraussichtlich erforderlich ist.
Verbindlichkeiten wurden in Höhe ihres
Rückzahlungsbetrages angesetzt.
Aufgrund der ausschließlichen Abrechnung in
Euro waren Währungsumrechnungen nicht erforderlich.
III. Angaben zur Bilanz
1. Allgemeines
Die Bilanz wurde den gesetzlichen Vorschriften
entsprechend in der Kontoform aufgestellt.
2. Anlagevermögen
Zum Bilanzstichtag war kein Anlagevermögen
vorhanden, da dieses im Rahmen des Insolvenzverfahrens vom
Insolvenzverwalter vollständig verwertet wurde.
3. Finanzanlagen
Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden
Zeitwert ausgewiesen werden, da insoweit keine
außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen
wurde, und die zum Finanzanlagevermögen gehören,
liegen zum Bilanzstichtag nicht vor.
4. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen.
Die übrigen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betreffen
ausschließlich Forderungen gegenüber dem
Finanzamt (Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer des
Geschäftsjahres)
5. Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nennwert angesetzt. Diese sind durch entsprechende
Kontoauszüge nachgewiesen.
6. Eigenkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt €
263.637,00.
Daneben weist die Gesellschaft eine
Kapitalrücklage in Höhe von € 9.211.024,92
aus.
Es bestehen Verlustvorträge aus Vorjahren von
insgesamt € 14.586.476,25.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte die
Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von
5.397,65 €.
7. Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen beinhalten die zu
erwartenden Zahlungen für die betriebliche
Altersversorgung von zwei ehemaligen Mitarbeitern. Diese
wurden in Höhe der zur Tabelle angemeldeten
Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG)
angesetzt.
Die Bildung einer Rückstellung für noch
nicht veranlagte Steuern war nicht erforderlich, da die
Gesellschaft im Geschäftsjahr einen Verlust erzielt
hat und darüber hinaus über
körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche
Verlustvorträge verfügt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen die voraussichtlichen Kosten des
Insolvenzverfahrens, Kosten für die Endvergütung
von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen sowie die
Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses 2010.
8. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden in Höhe des zu
erwartenden Rückzahlungsbetrages angesetzt. Diese
wurden im Wesentlichen unverändert aus dem Vorjahr
übernommen.
9. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB, die aus der Bilanz nicht ersichtlich
sind waren zum Bilanzstichtag nicht bekannt.
Würzburg, den 08.09.2011
Frank Hanselmann
Rechtsanwalt
als Insolvenzverwalter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft erfolgte
keine Feststellung des Jahresabschlusses. Zur Einhaltung
der gesetzlichen Offenlegungsvorschriften wurde der
Jahresabschluss ohne Feststellung veröffentlicht.
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