Wirth GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Axel Wirth seit 25.11.2011 | Geschäftsführer |
Stephan Breyer seit 25.11.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stephan Tilo Breyer | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Breyer GmbHGelsenkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Breyer GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 365.661,97 (Vorjahr: Euro 296.418,84). Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Sonstige Pflichtangaben Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Die Angaben beinhalten auch diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind. Bilanzielle Überschuldung Die Bilanz zum 31.12.2011 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von Euro 315.377,46 aus. Herr Breyer hat als Gesellschafter-Geschäftsführer dem Unternehmen im Jahre 2011 aus privaten Mitteln Vermögen zugeführt. Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung ist auch für im Insolvenzfalle grundsätzlich nachrangige Gesellschafterdarlehen ein ausdrücklicher Rangrücktritt erforderlich (§ 19 Abs. 2 und § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO in der Fassung des MoMiG). Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt jedoch nicht vor, wenn das Vermögen die Schulden zwar nicht deckt, aber die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist (§ 19 Abs. 2 InsO in der Fassung des FMStG). Ob - entsprechend der Kriterien der Rechtsprechung zur Überschuldung als Insolvenzantragsgrund im Sinne der §§ 19 ff. InsO - auch vor dem Hintergrund der oben geschilderten Maßnahmen noch von einer positiven Fortführungsprognose auszugehen ist, kann von uns nicht abschließend beurteilt werden; die Geschäftsführung bejaht eine positive Fortführungsprognose. Auf die Bestimmungen des § 64 GmbHG haben wir den geschäftsführenden Gesellschafter hingewiesen. Gewinnverwendung Der Jahresfehlbetrag wird zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Gelsenkirchen, den 14. November 2012 Stephan Breyer Axel Wirth Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2012 festgestellt. |
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