Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Nils Dr. Brenke seit 22.2.2018 | Geschäftsführer |
Corinna Brenke seit 2.5.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Brenke GmbHHuntlosenJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von EUR -17.980,00 bilanziert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150 bis EUR 1.000 als Sammelposten mit 20 % abgeschrieben. Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). III. Angaben zur Bilanz Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. EUR 1.490,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: TEUR 1,6). Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 57.498,84 (Vorjahr: TEUR 45). Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von EUR 584.564,96 enthalten. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): durchschnittlicher Marktzins von 5,15 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde Lohn- und Gehaltssteigerungen von 1% nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G" Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 17.980,00. Dieser Betrag wurde den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) betragen ein Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen EUR 24.758,57 (Vorjahr: TEUR 24). IV. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Frau Corinna Brenke. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 I HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Brenke GmbH (Corinna Brenke) (Geschäftsführer) Angabe nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde am 28.12.2011 festgestellt. |
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