Laserneedle
GmbH
Glienicke-Nordbahn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
143.503,00 |
170.559,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
20.864,00 |
33.198,00 |
| II.
Sachanlagen |
122.639,00 |
137.361,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
326.042,09 |
277.250,18 |
| I.
Vorräte |
99.073,08 |
61.498,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
165.032,23 |
206.670,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
56.157,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
61.936,78 |
9.081,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.005,15 |
2.080,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
152.917,14 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
625.467,38 |
449.889,18 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
97.471,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
71.429,00 |
71.429,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.896.071,00 |
1.881.071,00 |
| III.
Bilanzverlust |
2.120.417,14 |
1.855.028,24 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
152.917,14 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
621.467,38 |
348.417,42 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
144.001,66 |
140.470,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
625.467,38 |
449.889,18 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2015 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften
für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der
Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2
HGB) vorgenommen, da die
getroffenen Maßnahmen zur Änderung der
Finanzierungsstruktur der Gesellschaft zu einer positiven
Fortführungsprognose führen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Der aktivierte Firmenwert wurde entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum
von 15 Jahren abgeschrieben.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert
von bis zu € 410,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert
zwischen € 410,00 und € 1.000,00 werden
über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
Die Darstellung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem beigefügten Anlagenspiegel.
3. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der
sich aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten) bewertet.
4. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
5. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in
€
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
477.465,72
|
6. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
8. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzverlust" in
Höhe von € 2.120.417,14 ist ein Verlustvortrag
aus dem Vorjahr in Höhe von € 1.855.028,24
enthalten.
9. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268
Absatz 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt
€ 0,00.
10. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
11. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 348.417,42 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Dr. Eckart Ritter (§ 285 Nr.
10 HGB).
gez. Dr. Eckart Ritter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2016 festgestellt.
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