Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit aktivem Versicherungsgeschäft
St. Hubertus-Stift GmbHLiquidiert
Klosterstraße, 50181 Bedburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jakob-Josef Schall seit 6.8.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Katholische Kirchengemeinde St. Lambertus | 62.45% |
Katholische Kirchengemeinde St. Audomar | 30.04% |
Katholische Kirchengemeinde St. Lambertus | 7.51% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St. Hubertus-Stift GmbHBedburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 20221. Grundlagen der Gesellschaft Die St. Hubertus-Stift GmbH, Bedburg, ist im Jahr 2010 gegründet worden. Ab dem 1. April 2011 hat die Klinikverbund Erft GmbH (KVE) die Mehrheitsanteile der Kirchengemeinde St. Lambertus, Bedburg, übernommen. Die St. Hubertus-Stift GmbH ist Trägergesellschaft eines im Krankenhausbedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen (i.S.d. § 108 SGB V) zugelassenen Plankrankenhauses mit einer Betriebsstätte in Bedburg. Mit Bewilligungsbescheid vom 29. Dezember 2009 erhielt das St. Hubertus-Stift Bedburg von Herrn Minister Laumann die Anerkennung als Portalklinik des St. Katharinen-Hospitals Frechen. Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 6. November 2019 wurde der neu errichteten Pflegeschule am Krankenhaus St. Hubertus-Stift GmbH die staatliche Anerkennung verliehen. Die Zahl der Ausbildungsplätze in der Gesundheits- und Krankenpflege gem. § 4 Abs. 1 KrPflG wurde auf insgesamt 50 Plätze festgelegt. Zum 1. Dezember 2019 hat die Pflegeschule ihren Regelbetrieb aufgenommen. Die Planbetten verteilten sich dabei wie folgt auf die Fachabteilungen:
2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Jahr 2022 war wie die Vorjahre maßgeblich durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und deren Finanzierung geprägt. Nach einer Befragung des Deutschen Krankenhaus Instituts (DKI) einer repräsentativen Stichprobe von zugelassenen Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten in Deutschland im Frühjahr 2022 erwarten die Krankenhäuser insgesamt eine deutliche Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage im Jahr 2022 (Deutsches Krankenhaus Institut (2022): Krankenhaus Barometer. Umfrage 2022, <https://www.dki.de/sites/default/files/2022-12/Krankenhaus-Barometer%202022%20final.pdf>). Im Vergleich zum Jahr 2021 sollen demnach die Krankenhäuser mit einem positiven Jahresergebnis von 44 % auf 20 % zurückgehen. Demgegenüber wird erwartet, dass der Anteil der Krankenhäuser mit einem negativen Jahresergebnis von 43 % auf 59 % steigen wird. Entsprechend stuften nur noch 6 % der Krankenhäuser ihre wirtschaftliche Lage als gut ein. Dagegen schätzten 58 % der Krankenhäuser ihr wirtschaftliche Lage als unbefriedigend ein, 36 % legten sich nicht fest. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die kritische Einschätzung der wirtschaftlichen Lage auf hohem Ausgangsniveau noch weiter verschlechtert. Für das Jahr 2023 erwartet zudem jedes zweite Krankenhaus eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation. Nur ca. ein Sechstel der Krankenhäuser geht von einer Verbesserung aus. Hinsichtlich der Auslastung gibt die Mehrzahl der Krankenhäuser an, dass die gesamte Auslastung des Krankenhauses zum Frühjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr coronabedingt weiterhin rückläufig ist. Dies zeigt sich besonders deutlich auf den Normalstationen. Intensivstationen hingegen weisen eine bei 38 % höhere Auslastung im Vergleich zum Vorjahr auf. Den stärksten Rückgang gab es bei den elektiven Fällen. Über 60 % der Krankenhäuser gehen davon aus, dass Patientinnen und Patienten aus Sorge vor Ansteckung mit dem COVID-19-Erreger auf elektive Operationen und Eingriffe verzichten werden. Des Weiteren bejahten über 80 % der Krankenhäuser, dass das elektive Programm aufgrund der bevorzugten Behandlung von Covid-Patienten eingeschränkt war. Ferner wird deutlich, dass in mehr als 70 % der Krankenhäuser im Jahr 2021 coronabedingte Personalausfälle zu Einschränkungen der Behandlungskapazitäten geführt haben. Der Fachkräftemangel in der Pflege bleibt eine zentrale Herausforderung für die stationäre Krankenhausversorgung in Deutschland. Dies spiegelt sich in der oben genannten Umfrage wider. Die Stellenbesetzung im Ärztlichen Dienst ist für 72 % aller Krankenhäuser problematisch. Probleme bei der Besetzung offener Pflegestellen hatten 89 % der Krankenhäuser. Mit steigender Krankenhausgröße nimmt der Anteil der betroffenen Häuser deutlich zu. Die Stellenbesetzungsprobleme im Pflegedienst haben zudem seit 2011 dramatisch zugenommen. Es wird geschätzt, dass bei den befragten Krankenhäusern rund 20.600 Vollkraftstellen im Pflegedienst unbesetzt sind. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Zunahme der offenen Stellen von 43 %. Circa 8 % der Pflegestellen in den Krankenhäusern sind damit vakant. Zudem gaben 40 % der Krankenhäuser an, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund pandemiebedingter Belastungen ihre Stelle gekündigt haben. Dies betrifft zu 88 % den Pflegedienst. 49 % der Krankenhäuser gaben an, dass sich die Einführung des Pflegebudgets positiv auf die Personalausstattung in der Pflege auswirkt. Nur 12 % der Häuser gaben an, negative Auswirkungen zu sehen. Positive finanzielle Auswirkungen sehen 40 % der befragten Häuser. Insgesamt hat sich die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in 2022 auch wegen mittelbarer und unmittelbarer Auswirkungen des Ukraine-Krieges weiter verschlechtert. Es gibt drei bewilligte Hilfspakete: Pädiatrie, Geburtshilfe sowie Energie, wobei die beiden ersten Bereiche durch die Normierung des DRG-Kataloges finanziert werden. Nicht abgedeckt von den Hilfspaketen sind die mit den rückläufigen Belegungszahlen in Zusammenhang stehenden Erlösverluste. Als belastend für die Liquidität wirken sich ferner die verzögerten Budgetverhandlungen und die weiterhin nicht ausreichende Erfüllung der Investitionsfinanzierung durch die Länder aus. Folglich wird sich die Liquidität vieler Häuser zum Ende des Jahres 2022 bereits knapp darstellen und sie werden auf eine schnelle Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel aus den Hilfspaketen angewiesen sein. In der zitierten Umfrage schätzen sich über 70 % der Krankenhäuser als nicht oder nur schwach investitionsfähig ein. Umso mehr besteht die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der Krankenhausfinanzierung. Rechtliche Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr 2022 war wesentlich beeinflusst durch die Fortsetzung der gesetzlichen Maßnahmen zur Entlastung der Krankenhäuser von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Gesetzliche Maßnahmen zur Entlastung der Krankenhäuser von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Folgende gesetzliche Regelungen des Jahres 2021 zur Entlastung der Krankenhäuser von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurden in 2022 modifiziert bzw. nicht fortgesetzt:
Als wesentliche Regelung zur Deckelung der finanziellen Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie wurde der sogenannte Corona-Ganzjahresausgleich fortgesetzt: Sollten die Erlöse aus Krankenhausleistungen des Jahres 2022 zzgl. 85 % der erhaltenen Freihaltepauschalen und/oder zzgl. 50 % des Versorgungsaufschlages 2022 einen aus dem Jahr 2019 errechneten Erlösreferenzwert über- oder unterschreiten, wird ein Ausgleich fällig. Ferner wurde ab 1. November 2021 bis zum 19. März 2022, dann verlängert bis zum 30. Juni 2022, ein Versorgungsaufschlag für mit Corona infizierte Patienten eingeführt. Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) Am 28. Oktober 2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten. Es werden aus dem Bundeshaushalt 3 Mrd. EUR für eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Der Schwerpunkt liegt in der Digitalisierung der Ablauforganisation, der Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin. Ebenso ist die Förderung von Investitionen in die technische und informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen inbegriffen. Integraler Bestandteil sind Investitionen in die Informationssicherheit. Anträge für die Förderung waren bis im Laufe des Jahres 2021 fällig. Maßnahmen konnten frühestens ab September 2020 umgesetzt werden. Die Projekte müssen bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Fünf Fördervorhaben (Patientenportale, digitale Dokumentation, klinische Entscheidungsunterstützungssysteme, digitales Medikationsmanagement, digitaler Leistungsanforderungsprozess) werden bei Nichtumsetzung ab 2025 sanktioniert. Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) war im Jahr 2022 grundsätzlich vollumfänglich in Kraft. Ausnahmeregelungen zur Einhaltung der Personaluntergrenzen wurden indes für Häuser mit Corona-Ausgleichszahlungen vorgesehen. Darüber hinaus wurden die einzuhaltenden Personaluntergrenzen für das Jahr 2022 auf vier weitere Geltungsbereiche erweitert (Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Spezielle Pädiatrie und Neonatologische Pädiatrie). Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) Das im Wesentlichen am 29. Dezember 2022 in Kraft getretene Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat zum Ziel, die Situation der Pflege in den Krankenhäusern zu verbessern, indem Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt werden. Dazu soll ein Instrument zur Pflegepersonalbemessung (PPR 2.0) eingeführt werden. Die Erprobungsphase mittels Praxistest in einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern ist am 1. Januar 2023 gestartet. Ab 2025 soll die Personalbeschaffung scharf gestellt und sanktioniert werden. Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) enthält außerdem Regelungen zu den Budgetverhandlungen. Ziel ist eine Beschleunigung sowie bessere Strukturierung der Budgetverhandlungen. Dabei werden Fristen für verschiedene Verfahrensschritte eingeführt und es kommt zu einem automatischen Tätigwerden der Schiedsstelle, wenn die Vertragsparteien auf Ortsebene keine Einigung erzielen können. GKV-Finanzstabilisierungsgesetz Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist weitgehend am 12. November 2022 in Kraft getreten und konkretisiert unter anderem die im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen. Ziel ist es, die Unstimmigkeiten auf Ortsebene hinsichtlich der Anerkennung und Zuordnung der "sonstigen Berufe" und "ohne Berufsabschluss" zu klären, wodurch auch die Verhandlung des Pflegebudgets vereinfacht werden soll. Ab 2025 sollen demnach ausschließlich die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte berücksichtigungsfähig sein, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind. Hilfsprogramm zum Ausgleich gestiegener Energiekosten Der Gesetzgeber unterstützte die Krankenhäuser zum Ausgleich der gestiegen Energiekosten durch drei Maßnahmen (Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen, Inkraftsetzung im Wesentlichen jeweils am 24. Dezember 2023 bzw. 26. Dezember 2023):
Pflegebonus Im Mai 2022 hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) beschlossen, demgemäß die Leistungen von Pflegekräften in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie honoriert werden sollen. Die zur Verfügung gestellten Mittel gehen nur an gesetzlich genauer bestimmte Krankenhäuser und gesetzlich genauer bestimmte Pflegekräfte. Dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung legte am 6. Dezember 2022 ein neues Krankenhauskonzept vor, wonach die Behandlung von Patientinnen und Patienten künftig mehr nach medizinischen und weniger nach ökonomischen Kriterien erfolgen soll. Es soll eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung gewährleistet werden. Krankenhäuser sollen dazu nach drei neuen Kriterien honoriert werden: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen. Dabei soll das bisherige Fallpauschalen-System weiterentwickelt werden. Um den wirtschaftlichen Druck auf möglichst viele Behandlungsfälle zu reduzieren, soll erstens ein fester Betrag als Vorhaltekosten definiert werden und zweitens sollen Krankenhaus-Versorgungsstufen eingeführt werden, nach denen Krankenhäuser in drei Level eingeteilt und entsprechend dieser Level gefördert werden. Dazu zählen Grundversorgung, Regel- und Schwerpunktversorgung sowie Maximalversorgung. Als dritter Aspekt soll die bisherige grobe Zuweisung von Fachabteilungen zu Krankenhäusern von genauer definierten Leistungsgruppen abgelöst werden, die den definierten Level der Versorgung zugeordnet sind. Krankenhausplanung Nordrhein-Westfalen Die Neuausrichtung der Krankenhausplanung für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) konkretisiert sich. Die Ende September 2021 veröffentlichten Rahmenvorgaben stellen die wesentliche Grundlage für die Erarbeitung des neuen Krankenhausplans dar, anhand dessen sich zukünftig die Krankenhausversorgung in NRW entscheiden wird. Wesentliche Neuerung ist die Einführung einer neuen Planungssystematik. Statt der bisherigen 22 Fachabteilungen werden künftig 32 Leistungsbereiche mit 64 untergeordneten allgemeinen und speziellen Leistungsgruppen ausgewiesen. Damit werden in Zukunft detailliert medizinische Fachgebiete und spezifische medizinische Leistungen abgebildet. Für jede Leistungsgruppe finden sich konkrete strukturelle Qualitätsvorgaben in Form von Mindestmengen und personellen Anforderungen. Die Rahmenvorgaben werden in regionalen Planungskonzepten auf verschiedenen Planungsebenen je Regierungsbezirk durch Abstimmung zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern umgesetzt. Dabei haben die Beteiligten unter Einbeziehung der Bezirksregierungen einen Spielraum, die Rahmenvorgaben den regionalen Versorgungsbedürfnissen folgend umzusetzen. Mitte November 2022 haben die regionalen Planungskonferenzen begonnen, d. h. Krankenhausträger sind dann in Gespräche mit den Landesverbänden der Krankenkassen getreten, um sich aktiv in die Krankenhausplanung einzubringen. Die Verhandlungen sind grundsätzlich spätestens sechs Monate später abzuschließen. Feststellungsbescheide über konkrete Leistungsbereiche bzw. -gruppen sollen im Laufe des Jahres 2023 versandt werden. 2.2 Darstellung des Geschäftsverlaufs Die Nachfrage nach stationären Leistungen in 2022 bewegte sich - analog zu bundesweiten Erhebungen - etwas über dem Niveau des Jahres 2021. Das St. Hubertus-Stift hat sich den neuen Herausforderungen, die sich aufgrund umfassender regulatorischer Änderungen ergeben, gestellt. Im Geschäftsjahr 2022 wurde den Themen Mitarbeitergewinnung, Patientenversorgung und Fachkräftebindung, insbesondere im Bereich der Pflege, deutliche Beachtung geschenkt. Entgeltverhandlungen für das Jahr 2021 und das Jahr 2022 haben bisher nicht stattgefunden. Die Leistungsentwicklung (ohne Überlieger) stellt sich wie folgt dar:
2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2.3.1. Ertragslage Die Betriebserträge in Höhe von 15,5 Mio. € entfallen mit 13,4 Mio. € im Wesentlichen auf die Erlöse aus Krankenhausleistungen. Darin sind als außergewöhnliche Erträge Corona-Ausgleichszahlungen/-Hilfen in Höhe von 1,0 Mio. € enthalten. Die Erlöse aus Pflegeentgelten/Pflegebudget betragen 3,2 Mio. €. Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von 0,7 Mio. € betreffen mit 0,5 Mio. € die Zahlungen der Stadt Bedburg bzgl. Notarztgestellung durch das Krankenhaus. Von den Betriebsaufwendungen in Höhe von 15,8 Mio. € entfallen u.a. 10,1 Mio. € auf die Personalaufwendungen, 2,8 Mio. € auf den medizinischen Bedarf und 0,5 Mio. € auf Instandhaltungen. Entwicklung Personalaufwand Die Personalaufwendungen sind mit 10.078 T€ im Jahresvergleich annähernd unverändert geblieben. Dieser Sachverhalt beruht unter Berücksichtigung tariflicher Effekte bei annähernd unveränderter Anzahl der Vollkräfte auf fluktuationsbedingten Effekten. Mitarbeiter*innen In der St. Hubertus-Stift GmbH wurden in 2021 durchschnittlich 216 Mitarbeiter*innen beschäftigt, dies entspricht 118,22 Vollkräften. Rund 72 % der Beschäftigten sind weiblichen Geschlechts. Die Fluktuationsrate 2022 beläuft sich auf 18 %. Die Nachbesetzung von Facharztstellen sowie examinierten Pflegekräften gestaltet sich aufgrund der Situation am ärztlichen und pflegerischen Arbeitsmarkt weiterhin schwierig. Entwicklung Materialaufwand Die Materialaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 1.091 T€ (41,1%) gestiegen. Im Wesentlichen ist diese Entwicklung auf den Bereich des medizinischen Bedarfs zurückzuführen, der im Jahresvergleich um 981 T€ bzw. 53,8 % gestiegen ist. Davon entfallen allein 746 T€ auf fremdbezogenes Pflegepersonal. Der Verwaltungsbedarf war durch die zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich des digitalen Krankenhauses mit zusätzlichen EDV-Aufwendungen von 81 T€ belastet. Insgesamt wurde ein negatives operatives Ergebnis von 261 T€ erzielt. Nach Verrechnung mit dem positiven Übrigen Ergebnis (523 T€) verbleibt ein Jahresüberschuss von 262 T€. 2.3.2 Vermögens- und Finanzlage
Das Vermögen betrifft Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen mit 43 %, Vorräte mit 5 %, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit 31 % sowie flüssige Mittel von 21 %. Bei einem Eigenkapitalanteil von 29 % und langfristig verfügbaren Mitteln von 40 % ist das langfristige Anlagevermögen durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital mehr als gedeckt. Die Investitionen (224 T€) betreffen Einrichtungen und Ausstattungen (52 T€), Anlagen im Bau (147 T€) und EDV-Software (25 T€). Sie wurden in Höhe von 109 T€ mit pauschalen Fördermitteln finanziert. Die Liquiditätskennziffern haben sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig verbessert. Die Liquidität auf kurze Sicht verbesserte sich von 1.445 T€ auf 1.566 T€. Der entsprechende Deckungszeitraum stellt sich unverändert auf 1,2 Monate ein. Zur Absicherung der Liquidität wurden dem St. Hubertus-Stift von der St. Katharinen-Hospital GmbH im Vorjahr 1.400 T€ als Darlehen zur Verfügung gestellt. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2022 stets gegeben. Stichtagsbezogen standen liquide Mittel von 2,0 Mio. € zur Verfügung. Dies entspricht einer Liquiditätsreichweite von 1,2 Monaten. Im Berichtsjahr sind die Verbindlichkeiten im Konzernverbund um 0,1 Mio. € auf 2,3 Mio. € gestiegen. Grundsätzlich wird die Zahlungsfähigkeit auch zukünftig im Konzernverbund sichergestellt, soweit dies erforderlich sein sollte. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von 611 T€ (Vorjahr -1.812 T€) erzielt. Der Gesamt-Cashflow beläuft sich auf 444 (Vorjahr -1.496 T€). 2.4 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die Eigenkapitalquote (inkl. Sonderposten und Ausgleichsposten) beläuft sich 41,0 % (Vorjahr 45,8 %). Der EBITDA beträgt 463 T€ (Vorjahr -696 T€). Die EBITDA-Marge in % stellt sich somit auf 3,2 % (Vorjahr -5,5 %) ein. Die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds beträgt 444 T€ (Vorjahr -1.496 T€). Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren beziehen sich insbesondere auf den Personalbereich und die Qualität in der Leistungserbringung und deren Wahrnehmung. Die Gesellschaft ermöglicht den Angestellten sowohl interne als auch externe Fortbildungsmöglichkeiten. Qualitätsgesichtspunkte der Leistungserbringung stehen weiterhin im Fokus. 3. Prognose-, Chancen-, Risikobericht Chancen Die Verzahnung innerhalb des Klinikverbunds Erft zum St.-Katharinen-Hospital Frechen muss weiter ausgebaut werden. Die Positionierung im regionalen Markt muss weiter verbessert werden. Vor diesem Hintergrund erwartet die St. Hubertus-Stift GmbH für das Jahr 2023 bestenfalls eine stabile Entwicklung der Fallzahlen. Vor allem muss es gelingen, die frei werdenden Oberarztstellen wieder adäquat zu besetzen. Mit der neuen Landeskrankenhausplanung sind alle geplanten Umstrukturierungen ausgesetzt. Neben bekannten Risiken bietet die Digitalisierung zahlreiche Chancen, sich als moderner und patientenorientierter Dienstleister im Gesundheitswesen zu positionieren. Die Digitalisierung ermöglicht langfristig eine Qualitätsverbesserung in der Versorgung und die Optimierung von internen Prozessabläufen. Sektorengrenzen werden überwunden und wichtige behandlungsrelevante Informationen können zeitnah und ohne Informationsverluste kommuniziert werden. Auf Management- und Verwaltungsebene sind bereits einige Prozesse digitalisiert. Die Einführung einer digitalen Patientenakte wird vorangetrieben. Die Langzeitspeicherung der KIS-Daten erfolgt in einem revisionssicheren separaten Archiv. Das Krankenhaus hat seine Kooperationen zur Gewinnung geeigneter ausländischer Pflegefachkräfte ausgeweitet und sukzessive seine Zusammenarbeit mit Personaldienstleistern intensiviert. Damit sollen kurzfristige Fluktuationen in der Pflege aufgefangen werden. Risikomanagement Die St. Hubertus-Stift GmbH verfügt über ein umfassendes Berichtswesen, welches alle Elemente der kaufmännischen Steuerung eines Krankenhausbetriebes beinhaltet. Insbesondere sind hier die Überwachung der Leistungsdaten, der Fakturierung, der Liquidität sowie der Kosten für Personal- und Sachmittel zu nennen. Plan-Ist-Analysen des Leistungsgeschehens werden monatlich vorgenommen und mit den jeweiligen Fachbereichen diskutiert. In diesem Zusammenhang finden Planänderungen orientiert an aktuellen Entwicklungen Eingang in die laufenden Berichte. Im Bereich der Personalkosten ist ein internes Budgetierungssystem etabliert, welches ebenfalls monatlich im Rahmen eines Plan-Ist-Berichtes analysiert wird. Weiterhin wird im Rahmen der internen Budgetierung über die Entwicklung der Kosten des medizinischen Bedarfs auf Fachbereichsebene berichtet. Zudem finden regelmäßige Gespräche zwischen den Fachabteilungen und dem kaufmännischen sowie dem Medizincontrolling statt, damit bei Planabweichungen zeitnah reagiert werden kann. In Bezug auf die Risiken aus der Leistungsabrechnung mit den Krankenkassen existiert ein Medizincontrolling. Nur so kann der steigenden Anzahl von Rechnungsüberprüfungen sachlicher und inhaltlicher Art seitens der Kostenträger begegnet werden. Fragen von grundsätzlicher Bedeutung rechtssicher zu klären und somit weniger anfällig für Erlöskürzungen aus entsprechenden Anfragen zu werden ist dabei die Zielsetzung. Risiken Risiken ergeben sich in erster Linie aus der neuen Krankenhausplanung, wobei allerdings die Vorgaben der Krankenkassen derzeit auskömmlich erscheinen. Die Krankenhausplanung auf Bundesebene birgt darüber hinaus die Gefahr, das kleine Einheiten ihren stationären Auftrag zum Teil einbüßen. Durch das MD-Reformgesetz wird die Krankenhausabrechnungsprüfung seit 2020 neu geordnet. Damit reagiert das Gesetz auf verbreitete Kritik an dem durch die Krankenhausabrechnungsprüfung verursachten Aufwand und die Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten. Weitere erhebliche wirtschaftliche Risiken bestehen für die Krankenhäuser in unangemessen hohen Prüfquoten und Strafzahlungen bei jeglicher Form von Abrechnungsfehlern. Zudem sind Rechnungskorrekturen nicht mehr möglich, so dass alle erlösrelevanten Fakten möglichst bei der ersten Rechnungsstellung berücksichtigt werden sollten. Das St. Hubertus-Stift hat mit umfangreichen Prozessanpassungen und neuen Reportingsystemen auf den Sachverhalt reagiert. Für das Jahr 2023 wird mit einem neuen AOP-Katalog (Katalog ambulant durchführbarer Operationen) gerechnet. Wenn bisher stationär erbrachte Leistungen in diesen aufgenommen werden, kann dies zu Fallzahlreduktionen führen. Mit weiterer Unsicherheit ist die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem bisherigen DRG-System behaftet. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2022 ist das Pflegebudget für die Jahre 2021 und 2022 noch nicht verhandelt, so dass auch für das Jahr 2023 die Auswirkungen auf das Jahresergebnis kaum vorhersagbar sind. Der zur Ermittlung und Verhandlung des Pflegebudgets erforderliche administrative Aufwand ist aktuell sehr hoch und wird auf absehbare Zeit erhebliche Kapazitäten binden. Nach wie vor ungelöst ist die trotz gesetzlicher Vorschrift seit vielen Jahren bestehende unzureichende und stark vernachlässigte Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer. Diesbezüglich gab es mit den jüngsten gesetzgeberischen Initiativen keine Erleichterungen mit Ausnahme des Krankenhauszukunftsgesetzes und seinen Fördermöglichkeiten im Bereich Digitalisierung der Krankenhäuser - jedoch ohne Rechtsanspruch. Damit sind auch in Zukunft erhebliche Eigenmittel für Investitionen zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit aufzuwenden. Weiterhin ist von einem erhöhten Aufwand für die Personalbeschaffung und die Personalbindung auszugehen. Unterschiedliche Faktoren, wie beispielsweise die hohe Belastung aufgrund der Corona-Pandemie, führen zu einer zunehmenden Abkehr vom Pflegeberuf. Die daraus resultierende Fluktuation gilt es aufzufangen. Prognosebericht Die wirtschaftliche Entwicklung in der Zukunft ist derzeit nicht seriös vorhersagbar. Übereinstimmend mit den überwiegenden Prognosen ist das Abklingen der Pandemie feststellbar. Unrealistisch erscheint eine Rückkehr zu den Fallzahlen vor der Pandemie, so dass ein intensiviertes Kostenmanagement notwendig sein wird. Unabhängig davon gehen wir von einer fortschreitenden Ambulantisierung im Gesundheitswesen aus. Unsere begonnene Digitalisierungsstrategie wird uns bei diesen Herausforderungen unterstützen. Als regionaler Versorger ist das St. Hubertus-Stift mit ambulanter und stationärer Versorgung gut aufgestellt. Ausgleichszahlungen aus der COVID-19 Pandemie sind entfallen. Allerdings überlagert die Ukraine-Krise verbunden mit den immens gestiegenen Energiekosten die Aufwandsentwicklung im Krankenhaus. Inflationäre Auswirkungen sind festzustellen. Die weitere Entwicklung der Situation ist gegenwärtig nur schwer abschätzbar. Die Folgen der neugestalteten politischen Rahmenbedingungen sind ebenfalls nur schwer einzuschätzen. Einer Existenzgefährdung durch neue politische Rahmenbedingungen kann nur im Rahmen einer Verbundlösung begegnet werden. Für das Geschäftsjahr 2023 sieht der Wirtschaftsplan ein ausgeglichenes Jahresergebnis vor. Der Wirtschaftsplan berücksichtigt die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nicht. Da diese Auswirkungen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht hinreichend verlässlich prognostizierbar sind, wurde der Wirtschaftsplan dahingehend auch nicht angepasst. Es wird aber erwartet, dass insbesondere die Entwicklung an den Kapitalmärkten und bei den Rohstoffen erhebliche Auswirkungen auf die Planerreichung haben können.
Bedburg, den 31. März 2023 Dipl.-Bw. Jakob-Josef Schall, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2022AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022
Anhang für das GeschäftsjahrI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die St. Hubertus-Stift GmbH hat ihren Sitz in Bedburg und ist eingetragen beim Amtsgericht Köln (Reg.-Nr. HRB 70005). Sie ist Trägerin des Krankenhauses St. Hubertus-Stift in Bedburg, das in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen aufgenommen ist. Die Gesellschaft St. Hubertus-Stift GmbH, Bedburg, ist durch Ausgliederung des Teilbetriebs "Krankenhaus St. Hubertus-Stift" aus dem Sondervermögen der Katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus, Bedburg, nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom und der Ausgliederungserklärung des übertragenden Rechtsträgers vom entstanden. Die Übertragung hat rückwirkend zum stattgefunden. Der Jahresabschluss der St. Hubertus-Stift GmbH zum 31. Dezember 2022 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gesellschaft macht von ihrem Wahlrecht gemäß § 1 Abs. 3 KHBV Gebrauch, auch den handelsrechtlichen Jahresabschluss nach dem vorgeschriebenen Formblattmuster der KHBV aufzustellen. Es handelt sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt. Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, die bezüglich der abnutzbaren Sachanlagen um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert werden, angesetzt. Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Anschaffungskosten der abnutzbaren beweglichen Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00 bis zu EUR 1.000,00 (jeweils ohne Umsatzsteuer) werden in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wird im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils mit einem Fünftel aufgelöst. Für Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 250,00 (ohne Umsatzsteuer) werden die Anschaffungskosten als Aufwand erfasst. Die in den Vorräten enthaltenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. In den Vorräten enthaltenen unfertigen Leistungen (Überlieger mit Abrechnung durch Fallpauschalen im Folgejahr) erfolgte zu den vollen Herstellungskosten. Die Herstellungskosten wurden durch ein Schätzverfahren auf der Basis der entsprechenden Leistungsentgelte nach dem DRG-Katalog ermittelt. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nominalbeträgen unter Berücksichtigung ausreichender Wertberichtigungen angesetzt. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt. Der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung ist entsprechend § 5 Absatz 5 KHBV ausgewiesen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens entsprechen den Buchwerten der Anlagegüter, deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit diesen Fördermitteln finanziert wurden. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit Erfüllungsbeträgen angesetzt. Der ausgewiesene Ausgleichsposten aus Darlehensförderung wurde gemäß § 5 Abs. 4 KHBV in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den Tilgungen der nach § 25 KHGG NRW (§ 28 KHG NRW a. F.) geförderten Darlehen und den Abschreibungen auf die mit diesen Darlehen beschafften Anlagegüter gebildet bzw. aufgelöst. III. Erläuterungen zur Bilanz Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den folgenden Anlagennachweis:
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beläuft sich auf 2.038.750,00 EUR. Zu den Verbindlichkeiten in Höhe von 582.818,88 EUR bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Darüber hinaus sind zu den Verbindlichkeiten keine Sicherheiten oder Pfandrechte bestellt (§ 285 Nr. 1b) HGB). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die im Rohergebnis enthaltenen Umsatzerlösen sind Erträge außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von insgesamt TEUR 950 enthalten, die aus Hilfeleistungen im Zusammenhang mit der im Frühjahr 2020 weltweit aufgetretenen Corona-Pandemie resultieren. Diese entfallen in voller Höhe auf Erträge aus Freihaltepauschalen gemäß § 21 Abs. 1 bis 4 KHG. V. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Miet- und Pachtverträgen über Räumlichkeiten und Einrichtungen und Ausstattungen. Im Geschäftsjahr 2022 belaufen sich die Verpflichtungen hieraus auf 115 TEUR (Vorjahr 113 TEUR). VI. Sonstige Angaben Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine Zusatzversorgung gewährt, die über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands Anstalt des öffentlichen Rechts (KZVK), Köln, abgewickelt wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters-, Erwerbsminderungs- sowie eine Hinterbliebenenversorgung, für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss. Die Beiträge zur KZVK werden für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft entrichtet. Sie belaufen sich für das Jahr 2021 auf 6,0 % (Vorjahr 6,0%) der zusatzversicherungspflichtigen Entgelte. Die Summe der der Beitragserhebung zugrunde liegenden umlagepflichtigen Entgelte beträgt EUR 7.904.875,36 (Vorjahr TEUR 7.732). Bezüglich der Rentenansprüche und Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar 2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von der Gesellschaft getätigt wurden, reicht das Vermögen der KZVK für eine vollständige Deckung nicht aus. Die Erfassung dieser Rentenansprüche und Rentenanwartschaften erfolgte ursprünglich in dem sog. Abrechnungsverband S der KZVK. Nach Zusammenlegung der bisher getrennten Abrechnungsverbände S und P der Pflichtversicherung mit Wirkung zum 1. Januar 2020 sind zur Angleichung der Kapitaldeckung der beiden Abrechnungsverbände für einen Zeitraum von voraussichtlich 7 Jahren bis zum Jahr 2026 von den Beteiligten zusätzlich zu den Regelbeiträgen Angleichungsbeiträge zu leisten, die von der KZVK unter Berücksichtigung des im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 ermittelten Angleichungsbedarfs jährlich neu festgesetzt werden. Im Berichtsjahr 2022 beläuft sich der von der Gesellschaft zu leistende Angleichungsbeitrag auf EUR 119.785,58. Die dann jeweils noch verbleibende von der KZVK nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte und der Gesellschaft mitgeteilte Barwertdifferenz als Bemessungsgrundlage für den Angleichungsbeitrag aus der ursprünglichen Zugehörigkeit zu dem Abrechnungsverband S beläuft sich zum Bilanzstichtag auf insgesamt TEUR 2.101. Für die Gesellschaft besteht nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB ein Bilanzierungswahlrecht, um die aus der dargestellten Barwertdifferenz resultierende mittelbare Pensionsverpflichtung im Jahresabschluss zu passivieren. Die gesetzlichen Vertreter haben im Jahresabschluss von dem Wahlrecht dahingehend Gebrauch gemacht, dass keine Rückstellung für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen gebildet wurde. Organe der Gesellschaft sind: die Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung Die Aufsichtsfunktion wird von dem Aufsichtsrat der Klinikverbund Erft GmbH (KVE), Frechen, wahrgenommen. Geschäftsführer: Zum Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Bw. Jakob-Josef Schall, Geschäftsführer der Klinikverbund Erft GmbH (KVE), Frechen bestellt. Die Vergütung der Geschäftsführung erfolgt in Form von Konzernumlagen. Mitarbeiter der Gesellschaft Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer:
Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Klinikverbund Erft GmbH (KVE), Frechen, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt. GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 261.981,63 auf neue Rechnung vorzutragen.
Bedburg, den 31. März 2023 Dipl.-Bw. Jakob-Josef Schall, Geschäftsführer Vorstehender zur Offenlegung bestimmter und nach § 327 HGB verkürzter Jahresabschluss nebst Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Dem vollständigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 der St.Hubertus-Stift GmbH, Bedburg, haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die St. Hubertus-Stift GmbH, Bedburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der St. Hubertus-Stift GmbH, Bedburg, der zugleich Jahresabschluss des Krankenhauses St. Hubertus-Stift, Bedburg, ist - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Hubertus-Stift GmbH, Bedburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022, der zugleich den Lagebericht des Krankenhauses darstellt, geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der St. Hubertus-Stift GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Krankenhausträgergesellschaft und des Krankenhauses vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Münster/Westf., 25. April 2023 Beratungs-
und Prüfungsgesellschaft BPG mbH
Reinhold Jucks, Wirtschaftsprüfer Matthias Kock, Wirtschaftsprüfer In der Gesellschafterversammlung vom 10. August 2023 wurde folgendes beschlossen: 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 2. Der Jahresüberschuss von EUR 261.981,63 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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