Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegen HRB 6340
Eingetragen
16.7.2003
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Erbringung von Beratungs- und Servicedienstleistungen aller Art für Unternehmen und Kreditinstitute sowie Übernahme von Managementaufgaben auf Zeit.

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Rasche
seit 12.12.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

57399 Kirchhundem, Nußbaumweg 5
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CARAT Consult GmbH

Kirchhundem

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ

AKTIVA

2010 2009
A. Anlagevermögen 2.430,00 2.580,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 2.430,00 2.580,00
B. Umlaufvermögen 82.951,46 71.240,91
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 48.369,63 55.581,22
II. Wertpapiere 0,00 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 34.581,83 15.659,69
C. aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.154,99 3.679,20
SUMME AKTIVA 87.536,45 77.500,11

PASSIVA

2010 2009
A. Eigenkapital 57.732,76 55.462,71
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 32.732,76 30.462,71
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00
C. Rückstellungen 19.420,23 18.205,83
D. Verbindlichkeiten 10.383,46 3.831,57
SUMME PASSIVA 87.536,45 77.500,11

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßen Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB.

II. Darstellungsgrundsätze

1. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.

2. In der Bilanz ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite verrechnet.

4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

III. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt.

7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

B. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag nicht.

II. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag nicht.

C. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer Herrn Christoph Rasche waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

 

Kirchhundem, 14. Dezember 2011

CARAT Consult GmbH

gez. Christoph Rasche

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der CARAT Consult GmbH erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 21.12.2011.

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