GenussEifel Verwaltungs-GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Mehl und Getreideprodukten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carlos Engbert seit 9.9.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Royal Party-Service GmbHNiederzissenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva
AnhangA) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Der Jahresabschluss der Firma Royal Party-Service GmbH vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umsätze erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). 2. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den gesetzlichen Regelungen (§ 266 HGB). Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt. 3. Die gemäß § 284 Abs. 4 Nr. 1 HGB erforderlichen Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden ausführlich innerhalb dieses Berichtes erläutert. Insoweit kann auf Wiederholung der Angaben verzichtet werden. 4. Bei der Firma Royal Party-Service GmbH handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. 5. Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit der größenabhängigen Erleichterung im Sinne von § 274a HGB bei der Darstellung der einzelnen Bilanzpositionen und deren Erläuterungen Gebrauch gemacht. B) Erläuterungen zur Bilanz 1. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ergaben sich keinerlei Anhaltspunkte für das Bestehen von sonstigen Vermögensgegenständen, die erst nach dem Abschlussstichtag entstanden sein könnten (§ 264 Abs. 4 HGB). 2. Auch größere Verbindlichkeiten, die nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstanden sein könnten, sind nicht gegeben (§ 268 Abs. 5 HGB). 3. Die Zugänge zum Anlagevermögen sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet (§ 253 Abs. 2 HGB). Bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern (bis 250,00 EUR) ist auf den Zugang Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG erfolgt. Bei den Zugängen mit einem Wert von über 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR netto erfolgte die sogenannte "Poolabschreibung" gem. § 6 Abs. 2a EStG. 4. Beim Umlaufvermögen sind die Vorräte mit den Anschaffungskosten bewertet, die Forderungen, Bank- und Kassenguthaben mit ihrem Nennwert bilanziert. Bei den Forderungen sind keine Wertberichtigungen vorgenommen. 5. Unter aktiver Rechnungsabgrenzung sind nur Positionen i.S. von § 250 Abs. 1 HGB berücksichtigt. 6. Der durch Verluste entstandene Kapitalfehlbetrag ist zum Ausgleich des Eigenkapitalkontos aktiviert (§ 268 Abs. 3 HGB). 7. Die Rückstellungen sind für Positionen des § 249 Abs. 1 und 2 HGB gebildet und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. 8. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 HGB mit den Nennwert- bzw. den Rück zahlungsbeträgen angesetzt. 9. Die Lieferantenschulden haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr (§ 285 Ziff. 1a HGB). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind langfristige Darlehensverpflichtungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr in Höhe von insgesamt 387.938,72 EUR ausgewiesen. 10. Das Geschäftsjahr 2019 schließt ab mit einem Jahresüberschuss. Die Ermittlung des Jahresüberschusses ergibt sich aus dem Bilanzbericht. 11. Über eine Ausschüttung hat die Gesellschaft zu entscheiden. 12. Der Gesellschafter hat gegenüber den finanzierenden Kreditinstituten persönliche Bürgschaften zur Darlehenssicherung abgegeben. C) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 sind keine Erträge von nicht unerheblicher Bedeutung ausgewiesen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind (§ 277 Abs. 4 Satz 3 HGB). 2. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB sowie Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB). 3. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine außerordentlichen Erträge und keine außerordentlichen Aufwendungen zu verzeichnen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft angefallen wären. D) Sonstige Angaben 1. Angaben nach § 285 Nr. 10 HGB Geschäftsführung: Zum Geschäftsführer ist Herr Carlos Engbert, Oberdürenbach, berufen. Hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 2. Darlehen, Vorschüsse, Kredite sind an den Geschäftsführer nicht gewährt. 3. Im Geschäftsjahr 2019 wurden beschäftigt:
Niederzissen, den 26. Februar 2021 gez. Carlos Engbert Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2019 - 31.12.2019Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 7.589,42 EUR. 1.1.2018 - 31.12.2018Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 453,56 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 18.06.2020 festgestellt. |
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