Horst
Brandt GmbH i.L.
Bückeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 30.06.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
34.034,00 |
44.606,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
13.864,00 |
24.433,00 |
| III.
Finanzanlagen |
20.170,00 |
20.170,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
503.779,35 |
717.404,99 |
| I.
Vorräte |
305.225,87 |
603.138,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.808,52 |
30.428,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
173.744,96 |
83.838,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
575,00 |
1.950,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
|
21,44 |
| Summe
Aktiva |
538.388,35 |
763.982,43 |
Passiva
|
|
30.6.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.046,63 |
43.604,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
65.000,00 |
65.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
21.395,17 |
76.921,66 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
31.558,20 |
-55.526,49 |
| B.
Rückstellungen |
146.644,50 |
23.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
379.697,22 |
696.477,60 |
| Summe
Passiva |
538.388,35 |
763.982,43 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss:
Die Liquidation der Horst Brandt GmbH i. L. wurde in
einer außerordentlichen
Gesellschafterversammlung am 13. Juni 2018
beschlossen. Einzelvertretungsberechtigter Liquidator ist
Herr Horst Brandt, Bückeburg. Die Auflösung der
Gesellschaft wurde am 23. August 2018
ordnungsgemäß im Bundesanzeiger
veröffentlicht. In diesem Zuge wurden die
Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, sich bei der
Gesellschaft zu melden. Nach Ablauf des Sperrjahres wird
der Jahresabschluss letztmals aufgestellt.
Anschließend soll das Vermögen nach Tilgung der
verbleibenden Schulden verteilt werden. Abschließend
wird zur Beendigung der Liquidation das Erlöschen der
Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet.
Die Horst Brandt GmbH i.L. hat ihren Sitz in
Bückeburg und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Stadthagen (Registernummer 2022 B).
Der Jahresabschluss der Horst Brandt GmbH i.L.,
Bückeburg, für das Rumpfwirtschaftsjahr 2018
wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches in der
aktuellen Fassung aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, da die dort genannten
Größen nicht überschritten werden. Bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften
der §§ 264 ff. HGB beachtet.
Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen:
Der Jahresabschluss wird auf Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handels-gesetzbuches aufgestellt.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze angewendet:
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände (namentlich EDV-Software)
erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert, soweit ihnen kein niedriger Wert
beizulegen ist. Die Abschreibungen werden auf Basis der
voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 250,00 wurden entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter,
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 150,00,
aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, wurden
entsprechend des Wahlrechts des § 6 Abs. 2a EStG bis
2016 in einen Sammelposten eingestellt und auf eine
Nutzungsdauer von fünf Jahren, abgeschrieben. In 2018
wurden Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr abgeschrieben. Von dem
Wahlrecht, Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6
Abs. 2a EStG im Zugangsjahr in einen Sammelposten
einzustellen, wurde im Wirtschaftsjahr 2018 kein Gebrauch
gemacht.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu den
Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den
Anschaffungskosten, soweit ihnen kein niedrigerer Wert
beizulegen ist. Bestandsrisiken der Vorräte wird durch
Vornahme angemessener Bewertungsabschläge
Rechnung getragen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nominalbetrag ausgewiesen. Alle erkennbaren Risiken
werden durch entsprechende Bewertungsabschläge
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird
durch eine aktivisch abgesetzte Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Der Wert der Altersversorgungsverpflichtungen
gegenüber dem
Gesellschaftergeschäftsführer Herrn
Horst Brandt wurde auf Basis eines
versicherungsmathematischen Gutachtens zum Ansatz gebracht.
Diesem Gutachten lagen die Grundwerte aus den "Richttafeln
von Dr. Klaus Heubeck", ein Rechnungszins in
Höhe von 3,46%, Lohn- und Gehalts- sowie
Rentensteigerungen jeweils von 0% p. a., keine
Fluktuation und als Pensionsbeginn das Pensionsalter von 65
Jahren zugrunde. Die Anwartschaft auf betriebliche
Altersversorgung wurde gem. Gesellschafterbeschluss in 2012
auf den erdienten Anspruch reduziert (Verzicht auf
Future-Service). Aufgrund des Wahlrechts gemäß
Art. 67 Abs. 1 EGHGB werden im Geschäftsjahr TEUR 3
(1/15 des zum 01.01.2010 ermittelten Unterschiedsbetrags
aus der abweichenden Bewertungaufgrund neuen und alten
Rechts) zu den Pensionsrückstellungen
zugeführt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen und werden mit den nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlichen
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst, die von der Deutschen
Bundesbank bekannt gegeben worden sind (§ 253 Abs. 2
Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
Erläuterungen zur Bilanz:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die Sonstigen Forderungen lauten sämtlich auf EURO und
sind kurzfristig fällig.
Bei den Sonstigen Rückstellungen handelt es sich
um Kosten für die Erstellung des vers.math.
Gutachtens, um Kosten für die Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen, sowie um Rückstellungen
für Garantiearbeiten und um Kosten der Aufstellung des
Jahresabschlusses und der Lohnbuchhaltung.
Von den Sonstigen Verbindlichkeiten bestehen TEUR 32
(im Vorjahr TEUR 32) gegenüber dem Gesellschafter.
Hiervon haben TEUR 30 eine Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren.
Haftungsverhältnisse bestanden zum
Bilanzstichtag keine.
Die Verbindlichkeiten sind durch persönliche
Bürgschaften, die Sicherungsübereignung eines
Fahr-zeuges und durch eine Grundschuld abgesichert.
Für ein gewährtes Gesellschafterdarlehn
wurde eine qualifizierte Rangrücktrittserklärung
erteilt.
Sonstige Angaben:
Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 3.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden durchschnittlich 5
Mitarbeiter beschäftigt.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden die Geschäfte
durch Herrn Horst Brandt geführt.
Bückeburg, den 19. März 2020
Horst Brandt - Liquidator
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 19.3.2020.
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