CAHORE
GmbH
Remscheid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
69.238,00 |
69.717,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.760,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
58.478,00 |
69.715,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.096.493,78 |
3.244.238,99 |
| I.
Vorräte |
1.023.866,99 |
2.991.363,30 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
3.079.682,02 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.637,31 |
244.568,95 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
1.317,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.989,48 |
8.306,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.800,00 |
2.800,00 |
| Aktiva |
1.168.531,78 |
3.316.755,99 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
288.811,22 |
266.084,17 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
241.084,17 |
233.985,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
22.727,05 |
7.098,46 |
| B.
Rückstellungen |
30.520,00 |
17.257,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
849.200,56 |
3.033.414,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
829.200,56 |
3.013.414,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
20.000,00 |
20.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
8.878,65 |
|
| Passiva |
1.168.531,78 |
3.316.755,99 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die CAHORE GmbH hat Ihren Sitz in Remscheid und wird im
Handelsregister B des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB
18907 geführt.
Die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
erfolgte nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs ( §§ 242 ff., 264 ff. HGB in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz BilRUG ).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes und der
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages zu
beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
wurden in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2021 zugrunde
liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden
fortgeführt, soweit nicht neue Erkenntnisse eine
abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den
Ansatz der neuen HBG Vorschriften nach BilRUG ergaben. Die
erhaltenen Anzahlungen sind erstmalig in 2022 von den
Vorräten offen abgesetzt.
Die einzelnen Posten werden nachfolgend in den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden näher
erläutert.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses 2022 waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im
Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Die erhaltenen Anzahlungen sind
erstmalig in 2022 von den Vorräten offen abgesetzt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen "davon-Vermerke"
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmertätigkeit ausgegangen (going concern). Dem
stehen auch die tatsächlichen Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten aktiviert und nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert
von € 800,--
werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risiken im Forderungsbestand sind durch
Einzel- und Pauschalwert-berichtigungen
berücksichtigt.
Der Saldo bei Kreditinstituten wurde durch
Kontoauszug per 31.12.2022 nachgewiesen.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
die Aufwand für das Geschäftsjahr 2023 ff
darstellen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
der zu erwartenden Aufwendungen gebildet. Sie
berücksichtigen alle bis zur Jahresabschlusserstellung
erkennbaren Risiken und Wagnisse.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
Euro 25.000,--.
III. Sonstige Angaben
Der Jahresüberschuss beträgt Euro 22.727,05.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres
soll mit dem bestehenden Gewinnvortrag verrechnet und auf
neue Rechnung vorgetragen werden.
Durchschnittlich wurden 29 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von folgender
Person geführt:
Herrn Carsten Hof, Straßenbaumeister, Remscheid
Herr Hof ist stets allein vertretungsberechtigt und
von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Außer dem Geschäftsführer waren keine
weiteren Organe bestellt.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach
Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser
Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten sind nicht bekannt.
Der Gesellschafterbestand und die Beteiligungsquoten
blieben unverändert.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Remscheid, 15.08.2023
gez.
Carsten Hof, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Carsten Hof
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2023
festgestellt.
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