Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 101693
Eingetragen
19.9.1978
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenErbringung von allen anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Erbringung sämtlicher in einer Werbeagentur anfallenden Dienstleistungen sowie damit im Zusammenhang stehender Nebengeschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Susanne Mietzner
seit 18.10.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

74336 Brackenheim
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

R & R Werbeagentur GmbH

Brackenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 85.851,00 87.642,31
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 389,00 4.987,00
II. Sachanlagen 85.462,00 82.655,31
B. Umlaufvermögen 6.361,17 31.422,90
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.564,62 31.199,31
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 796,55 223,59
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 172.035,61 78.959,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 264.247,78 198.024,77

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 125.516,72 82.862,05
III. Jahresfehlbetrag 72.518,89 22.097,51
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 172.035,61 78.959,56
B. Rückstellungen 3.600,00 3.900,00
C. Verbindlichkeiten 260.647,78 194.124,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 264.247,78 198.024,77

Anhang für das Geschäftsjahr 2011


Allgemeine Angaben


Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Die Wertansätze in der Bilanz der R & R Werbeagentur GmbH zum 31.12.2011 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.


Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.


Erläuterungen zur Bilanz


Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.



Verbindlichkeiten


Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.


Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 181,1 (Vorjahr T€ 152,3).

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurde ein Rangrücktritt vereinbart.

Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.


Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.


Sonstige Angaben


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei


Herrn.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.


Brackenheim, den 20.07.2012


Eckhard Mietzner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.7.2012.

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