Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 1689
Eingetragen
2.11.1990
Branche
Großhandel mit FlachglasHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
Handelsvertretung und die Montage von sowie der Kundendienst und Reparaturservice für Schnellauftore und andere Produkte der Firma Efaflex Transport- und Lagertechnik GmbH, Bruckberg, im Vertretungsgebiet Hannover in dessen jeweiligen Grenzen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christopher Seysen
seit 21.3.2017
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Efaflex Tortechnik GmbH

Harsum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

LAGEBERICHT zum Geschäftsjahr 2023

Geschäftstätigkeit

Die EFAFLEX Tortechnik GmbH ist eine 100%ige Tochter der EFAFLEX Tor- und Sicherheitssysteme GmbH & Co.KG. Mit Montagen, Reparaturen und Wartungen von Toranlagen, bietet die Gesellschaft ein breites Dienstleistungsportfolio an, das den gesamten Servicebereich für Toranlagen abdeckt. Die Gesellschaft hat ihren Hauptsitz in Harsum. Niederlassungen in Bremen, in Hasbergen bei Osnabrück und zahlreiche Stützpunktmonteure sorgen für eine flächendeckende Vertretung in Norddeutschland.

Geschäftsverlauf

Die Umsatzerlöse erhöhten sich um 1.111 T€ (+ 7,09 %) im Vergleich zum Vorjahr. Die im Jahr 2022 prognostizierte moderate Umsatzsteigerung ist somit eingetreten. Das Umsatzwachstum wurde durch ein sinkendes Bruttoinlandsprodukt und einen Mitarbeiterrückgang im Jahr 2023 eingebremst. Die trotzdem positive Umsatzentwicklung und die nahezu auf Vorjahresniveau bleibenden Personalkosten sind Hauptgründe für das gestiegene Jahresergebnis.

Die wichtigsten Unternehmensdaten der letzten drei Geschäftsjahre im Überblick:

2023 2022 2021
Umsatzerlöse 16.763 T€ 15.652 T€ 14.562 T€
Jahresüberschuss 814,3 T€ 282,9 T€ 229,9 T€
Eigenkapital 8.804,9 T€ 7.990,5 T€ 8.707,5 T€
Mitarbeiter 119 MA 122 MA 117 MA

Lage

a) Auftragslage

Die Auftragslage entwickelte sich in 2023 positiv und entsprach damit den Erwartungen aus der Planung. Diese positive Entwicklung setzt sich auch in 2024 fort.

b) Ertragslage

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 814,3 T€ (Vorjahr: 282,9€) erzielt. Gemäß der Prognose im Vorjahreslagebericht wurde bei den Umsatzerlösen mit insgesamt 16.763 T€ (Vorjahr 15.652 T€) eine Steigerung in Höhe von + 7,09 % erreicht. Die Gesamtleistung lag um 1.335,9 T€ über dem Niveau des Vorjahres und beläuft sich im Berichtsjahr auf 16.978 T€ (+ 8,7 %).

Der Materialaufwand stieg um 15,66 %, ursächlich dafür sind Preissteigerungen auf den Rohstoffmärkten. Die angespannte Situation auf den Rohstoffmärkten wird sich in 2024 voraussichtlich beruhigen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stiegen um 26,21 %, maßgeblich hierfür ist der Mitarbeiterrückgang im Bereich der Techniker und der daraus resultierende Zukauf von Dienstleistungen aus anderen Efaflex Gesellschaften.

Der Personalaufwand betrug 7.509,6 T€ (Vorjahr: 7.443,9 T€), damit erhöhten sich die Personalaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 %.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände sind um 14,67 % auf 189,2 T€ gestiegen (Vorjahr: 165,0 T€). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 57,8 T€ auf 3.227,4 T€ gestiegen.

c) Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der EFAFLEX Tortechnik GmbH belief sich zum Bilanzstichtag auf 10.807 T€ und ist im Vergleich zum 31.12.2022 um 1.181 T€ gestiegen. Die gewachsene Bilanzsumme ist im Wesentlichen auf einen gestiegenen Bankbestand zurückzuführen.

Das Anlagevermögen ist im Jahr 2023 um 19,51% auf 627,4T€ gesunken. Der Abschreibungsaufwand hingegen ist um 14,67% auf 189,2T€ gestiegen (Vorjahr: 165,0T€), dies ist von den höheren Anschaffungskosten im Bereich der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Geschäftsjahr 2023 abzuleiten, welche noch im selben Jahr voll abgeschrieben wurden. Insgesamt wurden im Jahr 2023 42,1 T€ in das Anlagevermögen investiert. Die Finanzierung erfolgte zu 100% aus eigenen Mitteln.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich 2023 kumuliert auf 1.645 T€. Trotz des gestiegenen Umsatzes ist der Forderungsbestand auf dem Vorjahresniveau geblieben und bestätigt unser effektives Forderungsmanagement. Im Jahr 2023 sind keine signifikanten Forderungsausfälle zu verzeichnen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich per Stichtag auf 1.586,9 T€ (VJ: 1.562,3 T€).

Das Eigenkapital ist entsprechend des Jahresüberschusses um 814,3 T€ gestiegen. Es beträgt nunmehr, unter Berücksichtigung der um 12,27 % gewachsenen Bilanzsumme, 81,47% (Vorjahr: 83,01 %).

Die kurz- und mittelfristigen Rückstellungen sind um 14,76 % gestiegen und belaufen sich auf 1.244,3 T€ (VJ: 1.084,3 T€). Auslöser hierfür sind die aufgrund des höheren Jahresüberschuss gebildeten Steuerrückstellungen.

Das kurzfristige Fremdkapital hat sich aufgrund des Aufbaus von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+21,1T€) und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (+193,0 T€) erhöht. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind unwesentlich um 6,9 T€ auf 297,6 T€ gesunken.

In der nachfolgenden Übersicht wird die Vermögens- und Kapitalstruktur des Berichtszeitraumes dem Vorjahr gegenübergestellt.

EFAFLEX Tortechnik GmbH

Vermögens- und Kapitalstruktur

Aktiva

Aktiva

2023
T€
2022
T€
Passiva 2023
T€
Passiva 2022
T€
Anlagevermögen 627 780 8.805 7.991 Eigenkapital
Vorräte 1.450 1.264 1.244 1.084 Rückstellungen
Forderungen 1.645 1.645 758 551 Verbindlichkeiten
Liquide Mittel 7.028 5.875
RA 57 53 0 0
10.807 9.626 10.807 9.626

Zu den wichtigsten Zielen des Finanzmanagements der EFAFLEX Tortechnik GmbH zählen die Sicherung der Liquidität, die Reduzierung des Forderungsausfallrisikos, sowie die Sicherstellung der finanziellen Unabhängigkeit der Gesellschaft.

EFAFLEX verfügt über eine solide finanzielle Grundlage und war im Berichtszeitraum jederzeit in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen in vollem Umfang fristgerecht zu erfüllen, was im Regelfall unter Ausnutzung von Skontoabzug erfolgte.

In 2023 wurde ein Cashflow in Höhe von 1.152 T€ (im Vorjahr -1.051 T€) erzielt.

Die Cashflow-Gegenüberstellung stellt sich wie folgt dar:

2023
T€
2022
T€
Veränderung
T€
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 1.080,4 175,8 +904,6
Cashflow aus Investitionstätigkeit 71,7 -226,3 +298,1
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 0,0 -1.000 +1.000
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 7.027,5 5.875,4 +1.152,1

Prognose

Der nachfolgende Ausblick bezieht sich auf den Prognosezeitraum von einem Jahr. Dieser berücksichtigt alle zum Zeitpunkt der Aufstellung vorliegenden Erkenntnisse, die einen Einfluss auf den Geschäftsverlauf haben könnten. Die in der Prognose enthaltenen Erwartungen beziehen sich auf die Planung für das Jahr 2024 und geben den aktuellen Stand wieder, unterliegen jedoch wie alle Planungen gewissen Unsicherheiten.

Im Lagebericht des Vorjahres wurde für den Berichtszeitraum ein leicht ansteigender Umsatz prognostiziert. Realisiert wurde ein tatsächliches Wachstum von 7,09 %. Der im Vorjahr erwartete leichte Anstieg des Jahresergebnisses wurde deutlich übertroffen.

Es wird im Jahr 2024 mit einem starken Auftragseingang und steigender Kapazitätsauslastung gerechnet. Die Lage auf dem Personalmarkt dürfte weiterhin angespannt bleiben, je doch zeigen neue Werbemaßnahmen bereits Wirkung und lassen auf einen wachsenden Personalbestand schließen. In den Konjunkturprognosen wird derzeit für Deutschland im Jahr 2024 eine Stagnation (0,0%) erwartet. Die in 2024 bereits umgesetzte Umstrukturierungsmaßnahme wird zum einen Kosten einsparen und zum anderen werden die Neueinstellungen im Bereich der Techniker für weiteres Umsatz- und Ergebniswachstum sorgen. Deshalb plant die EFAFLEX Tortechnik GmbH mit einem moderaten Umsatzwachstum und einer deutlichen Ertragssteigerung.

Die vorläufigen Umsatzzahlen (Stand September 2024) lagen zum Zeitpunkt der Lageberichtserstellung klar über dem Vorjahreswert. Für den geplanten Jahresumsatz 2024 wird derzeit davon ausgegangen, dass das avisierte Umsatzziel leicht übertroffen wird.

Erwartete Entwicklung:

2023 2024 (Prognose)
Mitarbeiter am Jahresende 115 deutlicher Anstieg
Umsatzerlöse 16.763 T€ leichter Anstieg
Jahresergebnis 814,3 T€ deutlicher Anstieg

Chancen- und Risikobericht

Die Gesellschaft bietet einen 24-Stunden-Service und legt weiterhin großen Wert auf bestens geschulte Kundendiensttechniker, die jeder Anforderung bei Störungen von Torsystemen aller Hersteller gewachsen sind. Ein 24-Stunden-Service und kurze Reaktionszeiten sichern zu dem die Kundenbindung.

Aufgrund der Kundenstruktur mit einem weitgefächerten Branchenmix wird auch zukünftig nicht mit wesentlichen Ausfallrisiken zu rechnen sein. Für alle gängigen Risiken, wie Schäden aus eigenen Sachanlagen sowie aus der Haftung für Vermögensschäden Dritter, besteht ausreichender Versicherungsschutz, der regelmäßig überprüft und angepasst wird.

Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine kann zu verzögernden Lieferungen und weiter ansteigenden Preisen bei Material, Rohstoffen, Betriebsstoffen, Frachten und Verpackungen führen. EFAFLEX hat hierauf bereits mit Preisanpassungen reagiert. Erhöhte Preise könnten dazu führen, dass Stammkunden abwandern und in einem niedrigeren Preissegment nach dem gewünschten Produkt Ausschau halten und dies somit zu Umsatzverlusten führt.

Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar.

Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Bankenkredite werden nicht in Anspruch genommen. Liquide Mittel und Liquiditätsreserven werden ausnahmslos in verzinslichen kurzfristigen Geldanlagen gehalten.

Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement.

Weitere Preiserhöhungen auf den Rohstoffmärkten können zu Zahlungsverzögerungen oder gar Zahlungsausfällen unserer Forderungen gegen Kunden führen.

 

Harsum, im September 2024

gez. Geschäftsführung

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 627.443,19 779.549,19
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 17.517,00 14.228,00
II. Sachanlagen 609.926,19 765.321,19
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 280.354,19 290.153,19
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 329.572,00 475.168,00
B. Umlaufvermögen 10.122.899,02 8.793.401,25
I. Vorräte 1.450.137,28 1.264.277,38
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.645.257,07 1.653.740,67
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.396,57 6.913,86
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.642.860,50 1.646.826,81
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 15.159,36 15.100,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.027.504,67 5.875.383,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.259,68 13.406,78
D. Aktive latente Steuern 44.504,00 39.268,00
Aktiva 10.807.105,89 9.625.625,22

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 8.804.861,82 7.990.539,87
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 7.964.539,87
III. Jahresüberschuss 814.321,95
IV. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 7.964.539,87
davon Gewinn-/Verlustvortrag 8.681.547,84
B. Rückstellungen 1.244.333,42 1.084.332,07
C. Verbindlichkeiten 757.910,65 550.753,28
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 263.409,01 70.408,49
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 263.409,01 70.408,49
2. sonstige Verbindlichkeiten 494.501,64 480.344,79
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 494.501,64 480.344,79
Passiva 10.807.105,89 9.625.625,22

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 12.006.128,02 11.212.247,52
2. Personalaufwand 7.509.586,56 7.443.944,02
a) Löhne und Gehälter 6.158.846,22 6.066.507,13
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.350.740,34 1.377.436,89
davon für Altersversorgung 28.054,60 30.630,60
3. Abschreibungen 189.201,57 165.003,27
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 189.201,57 165.003,27
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 3.227.448,78 3.169.656,63
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 108.369,79 737,03
davon Erträge aus Abzinsung 5.568,00 446,00
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 354.644,71 124.946,36
davon Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 5.236,00 6.000,00
7. Ergebnis nach Steuern 833.616,19 309.434,27
8. sonstige Steuern 19.294,24 26.442,24
9. Jahresüberschuss 814.321,95 282.992,03
10. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 8.681.547,84
11. Ausschüttung 1.000.000,00
12. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 7.964.539,87

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Firma der Gesellschaft lautet EFAFLEX Tortechnik GmbH. Der Sitz der Gesellschaft ist Harsum. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 1689 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. HGB und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren), bewertet.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich unbegrenzt ist, wurden zu Anschaffungskosten oder mit einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu dreiunddreißig Jahren), oder mit einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden analog § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG bewertet.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die liquiden Mittel wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die latenten Steuern beruhen auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen und ihren steuerlichen Wertansätzen. Für die Berechnung wurden folgende Steuersätze zugrunde gelegt:

Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 15 %
Gewerbesteuer 15 %

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung haben zum Abschlussstichtag nicht bestanden.

3. Angaben zur Bilanz

Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von Euro 2.396,57 (Vorjahr: Euro 6.913,86), davon gegen Gesellschafter in Höhe von Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 6.913,86).

Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von Euro 10.369,10 (Vorjahr: Euro 10.309,98) ausgewiesen.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind antizipative Forderungen in Höhe von insgesamt Euro 38.445,62 enthalten, davon Steuererstattungsansprüche in Höhe von Euro 38.445,62 (ausschließlich für im Folgejahr abziehbare Vorsteuer).

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gemäß § 272 HGB. Die Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB (Euro 44.504,00; Vorjahr: Euro 39.268,00) entfällt auf die aktiven latenten Steuern (Euro 44.504,00).

Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

Euro
Personal 567.600,00
Gewährleistung und Kulanz 346.900,00
übrige sonstige Rückstellungen 56.025,28
Jahresabschluss/Prüfung/Steuererklärungen 33.500,00
Geschäftsunterlagen 29.300,00
Summe 1.033.325,28

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betragen Euro 263.409,01 (Vorjahr: Euro 70.408,49) und bestehen in Höhe von Euro 204.064,01 gegenüber Gesellschaftern. Es handelt sich in Höhe von Euro 258.004,38 (Vorjahr: Euro 70.408,49) um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Für die Verbindlichkeiten bestehen im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetz entstehende Sicherheiten.

Zum 31. Dezember 2023 bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (Gesamtbetrag: Euro 1.345.123,30):

Restlaufzeit bis 1 Jahr
Euro
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
Euro
Restlaufzeit über 5 Jahre
Euro
- Fuhrpark 431.749,18 735.480,06 0,00
- Büroausstattung/sonstige Ausstattung 37.347,88 52.834,14 0,00
- Miet- und Pachtverträge 83.598,60 0,00 0,00
- sonstiges 1.531,20 2.582,24 0,00
554.226,86 790.896,44 0,00

Die Restlaufzeiten wurden unter Berücksichtigung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen ermittelt.

4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

5. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 117 Arbeitnehmer/-innen (Vorjahr: 121), davon 73 gewerbliche Arbeitnehmer/-innen (Vorjahr: 77) und 44 kaufmännische Arbeitnehmer/-innen (Vorjahr: 44).

Die Geschäftsführung wurde ohne Veränderungen während des Geschäftsjahres durch Herrn Christopher Seysen, Betriebswirt, Wang, als einzelvertretungsberechtigtem Geschäftsführer wahrgenommen.

Hinsichtlich der Gesamtbezüge des Geschäftsführers wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der EFAFLEX Tor- und Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG, Bruckberg, einbezogen. Dieser ist beim elektronischen Bundesanzeiger erhältlich.

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Harsum, den 29. August 2024

gez. Christopher Seysen, Wang

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

Die EFAFLEX Tortechnik GmbH hat von Offenlegungserleichterungen gemäß §§ 326 f. HGB Gebrauch gemacht. Der sich auf den vollständigen Jahresabschluss beziehende Bestätigungsvermerk lautet wie folgt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die EFAFLEX Tortechnik GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der EFAFLEX Tortechnik GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EFAFLEX Tortechnik GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Erding, 16. Oktober 2024

R & P Wirtschaftstreuhand GmbH
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gez. Stefan Götz, Wirtschaftsprüfer

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