Arrigonius Management GmbHLiquidiert

Rankestraße 18, 10789 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 101256
Vorher
Brilliant 271. GmbH
Eingetragen
30.3.2006
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenUnternehmensberatungBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Management-, Business Consulting- und Verwaltungsdienstleistungen aller Art, soweit diese nicht einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Sie kann sich ferner an anderen Unternehmen beteiligen und in derartigen Unternehmen die Geschäftsführung übernehmen; dieses gilt insbesondere für die Übernahme der Komplementärstellung bei der Arrigonius Stuttgart Property GmbH & Co. KG.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Lichel
seit 8.6.2016
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Arigonius Management GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

BILANZ zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

Vorjahr
T€
Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 8.248,04 9
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.281,50 24
32.529,54 (33)
32.529,54 33

PASSIVA

Vorjahr
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Gewinnvortrag 1.710,38 1
III. Jahresüberschuss 420,88 1
27.131,26 (27)
B. Rückstellungen 5.329,12 5
C. Verbindlichkeiten 69,16 1
davon
- aus Steuern: € 69,16 (Vorjahr: T€ 1)
- mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. € 69,16 (Vorjahr. T€ 1)
32.529,54 33

Anhang 2010

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 ist nach den Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 und den Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB und hat die größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Die Gliederung des Jahresabschlusses wurde unter Anwendung des § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB um die Posten Forderungen gegen nahestehende Unternehmen erweitert. Darunter werden Forderungen ausgewiesen, die zum Bilanzstichtag gegenüber Unternehmen auszuweisen sind, welche zur gleichen Unternehmensgruppe gehören, ohne dass dafür ein Konzernabschluss nach § 290 HGB aufzustellen wäre oder ein solcher nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechts aufgestellt würde.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet, § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB. Der Grundsatz der Vorsicht, mit seinen Ausprägungen, dem Realisationsprinzip und dem Imparitätsprinzip, wurde beachtet, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.

Der Ansatz der Forderungen erfolgt zum Nennbetrag.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt.

Das Gezeichnete Kapital stimmt mit den Angaben im Handelsregister sowie den Regelungen im Gesellschaftsvertrag überein. Die Einlagen sind in voller Höhe erbracht. Der Ansatz erfolgt zum Nennbetrag.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst.

III. Erläuterungen zur Bilanz

In den sonstigen Rückstellungen sind, wie bereits im Vorjahr, Abschluss- und Prüfungskosten ausgewiesen.

Steuerrückstellungen wurden für Körperschaftsteuer gebildet.

IV. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft wurde im gesamten Geschäftsjahr 2010 durch Frau Irit Aviram, Tel Aviv/Israel, Kauffrau, Frau Efrat Hybloom Klein, Hertzlija/Israel, Kauffrau, und Herrn Arie Kotler, New York/USA, Kaufmann, vertreten. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Tel Aviv, 10. Januar 2012

Irit Aviram

Efrat Hybloom Klein

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 war zum Zeitpunkt der Offenlegung noch nicht erfolgt.

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