4Wand
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.240,00 |
962,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.240,00 |
962,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
543.457,17 |
1.201.955,15 |
| I.
Vorräte |
211.259,64 |
1.032.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
262.945,64 |
164.120,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
69.251,89 |
5.334,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.497,00 |
6.843,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
549.194,17 |
1.209.760,53 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
195.743,45 |
58.465,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
33.465,22 |
22.665,44 |
| III.
Jahresüberschuss |
137.278,23 |
10.799,78 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
2.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
75.289,00 |
2.000,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
278.161,72 |
1.147.295,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
549.194,17 |
1.209.760,53 |
Anhang
zur Bilanz zum 31.12.2008
für das Geschäftsjahr 2008
Grundlagen der Rechnungslegung
4 Wand Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft
erfüllt die Voraussetzungen einer kleinen
Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Die Vorräte sind mit den Herstellungskosten bzw.
zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden
Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich
aus den Einzelkosten sowie den Anschaffungsnebenkosten
zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht
berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt.
Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen beinhalten sämtliche,
nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der
Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe
von 227.603,41 € (Vorjahr: 105.930,91 €)
enthalten.
Die Forderung ist mit 8% verzinst. Die Zinsen 2008
betragen 1.978,53 €
(Vorjahr 6.496,22 €) und sind den Forderungen
zugeführt worden.
Rechnungsabgrenzungsposten
Im Rechnungsabgrenzungsposten ist die
Leasingsonderzahlung in Höhe von
4.497,00 € (Vorjahr: 6.843,38 €) enthalten.
Sonderposten mit Rücklagenanteil
Im Jahre 2006 wurde ein Sonderposten mit
Rücklagenanteil nach §§ 247 Abs. 3, 273, 281
Abs. 2 HGB i.V.m. § 7 g EStG in Höhe von 2.000,00
€ gebildet.
Die Rücklage wurde in 2008 gewinnerhöhend
aufgelöst. Die geplante Investition wurde nicht
vorgenommen.
Rückstellungen
Rückstellungen für alle erkennbaren
ungewissenVerbindlichkeiten sind gebildet worden. Sie
wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern und Ihnen
nahe stehende Personen in Höhe von 200.000
€ (Vorjahr: 45.148,71 €) enthalten.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte
bei Herrn Malik Kücük.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Berlin , den 16. September 2009
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