Ulrich
Scheckenhofer GmbH
Loßburg
Jahresabschluss zum 31.12.2006
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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2,00
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II. Sachanlagen
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1332317,62
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III. Finanzanlagen
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350,00
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350,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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8275,86
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8275,86
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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911319,97
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83881,76
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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9944,37
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180,40
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Aktiva
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929890,20
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1425007,64
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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383468,91
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383468,91
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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159696,91
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159696,91
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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453210,87
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404752,41
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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-142689,10
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37650,87
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B. Rückstellungen
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73484,51
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64032,00
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C. Verbindlichkeiten
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2718,10
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375406,54
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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929890,20
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1425007,64
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ANHANG
Anhang für das Geschäftsjahr 2006 Angaben zur
Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1.1 Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
1.1.1 Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss vermittelt den erforderlichen
Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft. Zusätzliche Angaben waren deshalb
nicht zu machen.
1.1.2. Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des HGB.
1.2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
1.2.1 Bilanzierung
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
4) Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
5) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
6) Rechnungsabgrenzungsposten sind nur nach den
Vorschriften des § 250 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 HGB
gebildet worden.
1.2.2 Bewertung
1) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
4) Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
Einzelne Posten sind wie folgt bewertet worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzgl. planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt
worden, in denen der Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet worden. Die Forderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese
Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
5) Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
6) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Kurt
Scheckenhofer.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
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