Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 700471
Eingetragen
11.9.1978
Branche
Großhandel mit Uhren und SchmuckGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehörGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Gegenstand ist der Großhandel mit Uhren und Schmuckwaren aller Art und der Einzelhandel mit Haushaltsartikeln.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Hermann Maier GmbH

Schwäbisch Grnünd

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

I. Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 140,00 183,00
III. Finanzanlagen 44.604,38 44.745,38 44.604,38 44.788,38
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 148.042,00 178.170,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.896,50 33.243,83
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 64.409,73 234.348,23 114.996,42 326.410,25
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.167,16 490,00
280.260,77 371.688,63

Passiva

31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Verlustvortrag - 30.780,59 - 3.145,97
III. Jahresfehlbetrag - 301,54 20.917,87 - 27.634,62 21.219,41
B. Rückstellungen 3.000,00 4.500,00
C. Verbindlichkeiten 256.342,90 345.969,22
280.260,77 371.688,63

 

Schwäbisch Gmünd, 01. Dezember 2011

ANHANG 2010

(Offenzulegende Fassung gem. § 326 HGB)

1. Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gesellschaft hat von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise (§§ 288, 264 Abs. 1 S. 3 HGB) Gebrauch gemacht.

Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Für Zugänge bis zum Wirtschaftsjahr 2009 werden die vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen fortgeführt (Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB). Wirtschaftsgüter mit einem Wert von € 150,00 bis € 1.000,00 werden in einem Sammelposten erfasst. Davon werden jährlich 20 % gewinnmindernd aufgelöst (§ 6 EStG).

Bei den Finanzanlagen sind die Anteile zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Ausleihungen sind zum Nennwert angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. niedrigerem Marktpreis angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Finanzanlagen

Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes ist einer Anlage zu entnehmen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Art der Verbindlichkeiten Bilanzwert 31.12.2010
TEUR
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
TEUR
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
TEUR
Restlaufzeit über 5 Jahre
TEUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen 29,0 29,0 0,00 0,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 227,3 43,3 184,00 0,00
256,3 72,3 184,00 0,00

4. Sonstige Angaben

Organe

Geschäftsführung

 

Herr Steffen Maier, Schwäbisch Gmünd

Bezüglich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung macht die Gesellschaft von der Erleichterung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.

5. Ergebnisverwendung

Keine Angaben gem. § 325 Abs. 1 S. 4 HGB.

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