Rothenseer Rotorblattfertigung GmbHLiquidiert

39126 Magdeburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 112661
Eingetragen
19.4.2001
Branche
Herstellung von TurbinenHerstellung von Fahrrädern sowie von BehindertenfahrzeugenHerstellung von Mehrzweckindustrierobotern
Gegenstand
die Entwicklung und Fertigung von Rotorblättern sowie die Produktion und der Vertrieb von weiteren Bestands- und Zubehörteilen für Windenergieanlagen sowie von kompletten Windenergieanlagen; die Durchführung aller Geschäfte, die dem Unternehmenszweck zu dienen geeignet sind.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Volker Burkandt
seit 3.3.2021
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rothenseer Rotorblattfertigung GmbH

Magdeburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

1. Grundlagen des Unternehmens

a) Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Rothenseer Rotorblattfertigung GmbH, nachfolgend Gesellschaft oder kurz RORO genannt, war ein exklusiver Zuliefererbetrieb für die ENERCON GmbH. Die ENERCON GmbH ist das Kernunternehmen einer weltweit aktiven Unternehmensgruppe, die nachfolgend ENERCON-Gruppe oder ENERCON genannt wird. ENERCON ist auf dem Gebiet der regenerativen Energiesysteme tätig und versteht sich als Technologieführer im Bereich Windenergie.

Gesellschafterin ist die International Blade Handling B.V. mit Sitz in Amsterdam.

Die Kerntätigkeit der Gesellschaft bestand bis zum 31. März 2020 in der Fertigung von Rotorblättern und Komponenten für Rotorblätter für ENERCON. Aufgrund veränderter Marktbedingungen wurde seitens der Gesellschafterin beschlossen, die Geschäftstätigkeit zum 31. März 2020 einzustellen. Für einen Teilbereich des Betriebes, den sogenannten Zuschnitt, erfolgte die Einstellung der Geschäftstätigkeit zum 30. September 2020. Dieser Teilbereich versorgte die Groß-Rotorblattfertigung GmbH mit Komponenten für die Rotorblattfertigung.

Als Konsequenz der Einstellung der Geschäftstätigkeit hat die Gesellschaft den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 analog zum Vorjahr unter der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

b) Forschung und Entwicklung

Als reines Dienstleistungsunternehmen betrieb die Gesellschaft keine Forschung und Entwicklung für eigene Zwecke.

2. Wirtschaftsbericht

a) Marktentwicklung und Geschäftsverlauf

Im ersten Quartal 2020 hat sich das Corona-Virus Covid-19 weltweit verbreitet und fordert die Gesundheitssysteme der Länder über ihre Belastungsgrenzen hinaus. Die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus haben einen gravierenden Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung. Die mittel- und langfristigen Gesamtauswirkungen sind noch nicht endgültig absehbar und sind in die Darstellungen zur Marktentwicklung und zum Geschäftsverlauf nach dem aktuell verfügbaren Kenntnisstand eingeflossen.

Der globale Konjunkturverlauf 2020 war von der Corona-Pandemie geprägt. Nach einem Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,8 % im Jahr 2019 verzeichnete die Weltwirtschaft im Geschäftsjahr 2020 einen Rückgang von voraussichtlich 4,4 %. Die BIP-Daten des International Monetary Fund zeigen, dass die Rezession sowohl die Industrie- als auch die Schwellenländer wirtschaftlich stark getroffen hat. Für die Industrieländer wird für 2020 ein Absinken des BIP um 5,8 % erwartet (Vorjahr: +1,7 %). Durch eine frühzeitige Eindämmung des Virus ist es China als einzige große Volkswirtschaft gelungen, ein Wirtschaftswachstum zu verzeichnen. Um der Rezession zu begegnen, verabschiedeten zahlreiche Staaten massive Konjunkturpakete. Für die EU wurde ein Konjunkturpaket i. H. v. 1,7 Billionen Euro auf den Weg gebracht. Der US-Kongress wiederum hat im Frühjahr 2021 Konjunkturpakete im Umfang von 2,7 Billionen Dollar verabschiedet.

Zudem wurden weltweit Leitzinssenkungen und Anleihekaufprogramme beschlossen. Im Zuge der Pandemiebekämpfung sowie der Abmilderung der Folgewirkungen stieg die globale Verschuldung auf ein Rekordhoch von 277 Billionen US-Dollar.

Die Rahmenbedingungen im Bereich der erneuerbaren Energiewirtschaft werden weltweit sehr stark durch die Klimapolitik und die daraus jeweils resultierenden Selbstverpflichtungen der Staaten bestimmt. Auf der Weltklimakonferenz Ende 2015 in Paris hat sich die Staatengemeinschaft erstmalig auf ein Klimaschutzabkommen geeinigt, im Zuge dessen alle Länder in die Pflicht genommen wurden. Mit dem Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zu dem Ziel, die Erderwärmung bis zum Ende des 21. Jahrhunderts auf unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Das Paris-Protokoll ist seit November 2016 in Kraft.

Die langfristigen Prognosen sprechen eindeutig für die Erneuerbaren. Von den global installierten Erzeugungskapazitäten beläuft sich der Anteil der mit fossilen Energieträgern betriebenen Kraftwerke auf 57 %. Erwartet wird bis 2050 ein steigender Energiebedarf und ein starkes Wachstum der Erneuerbaren auf 2/3 der gesamten Erzeugungskapazitäten. Europa wird bis dahin eine Vorreiterrolle zugeschrieben, bei der 92 % des Energiebedarfs aus Erneuerbaren Quellen gedeckt werden.

Weltweit sind jedoch starke Überkapazitäten im Anlagenbau zu verzeichnen. Der harte Wettbewerb mit niedrigen Verkaufspreisen wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen und voraussichtlich zu einer weiteren Konsolidierung auf Seiten der Windenergieanlagenhersteller führen. Nach Angaben des GWEC sind mit Stand 2018 von den einstmals über 100 Herstellern lediglich 37 weltweit übriggeblieben.

Die Gesellschaft wurde ab dem 30. September 2020 planmäßig als ruhendes Unternehmen geführt. Allen Verpflichtungen aus dem Sozialplan wurde termingerecht und in vollem Umfang nachgekommen.

Des Weiteren sind die unten genannten Schwestergesellschaften auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 5. November 2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag auf die Gesellschaft verschmolzen:

- AERO Rotorblattfertigung GmbH, Aurich

- RBO Rotorblattoberfläche GmbH, Aurich

- Wind Energy Rotorblade Logistics GmbH, Emden

- Rotorblattfertigung Magdeburg GmbH, Magdeburg

- KTA Kunststofftechnologie Aurich GmbH, Aurich

- AERO Ems GmbH, Haren

- Harener Komponentenfertigung GmbH, Haren

- Groß-Rotorblattfertigung GmbH, Magdeburg

Hierbei haben diese Gesellschaften jeweils ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung gemäß §§ 2 Nr. 2, 46 ff. UmwG auf die Rothenseer Rotorblattfertigung GmbH im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme übertragen. Der Verschmelzung wurde jeweils die Bilanz der übertragenden Gesellschaften zum 31. Dezember 2019 als Schlussbilanz zugrunde gelegt. Verschmelzungsstichtag ist der 1. Januar 2020, 0:00 Uhr, sodass ab diesem Zeitpunkt alle Handlungen und Geschäfte der übertragenden Gesellschaften als für Rechnung der übernehmenden Gesellschaft vorgenommen gelten.

Sämtliche übertragenden Gesellschaften haben ihre Geschäftstätigkeit ebenfalls im Laufe des Jahres 2020 oder in Vorjahren eingestellt.

Die Verschmelzung wurde am 8. Januar 2021 im Handelsregister HRB 112661 eingetragen und Herr Volker Burkandt am 3. März 2021 als neuer Geschäftsführer bestellt.

b) Organisatorische Entwicklungen

Der geplante Rückgang der Mitarbeiter von 261 auf 0 ist zum 31. Dezember 2020 umgesetzt worden.

c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich im Mehrjahresüberblick anhand der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt dar:

2018
T€
2019
T€
2020
T€
Umsatzerlöse 48.120 36.056 23.617
Jahresergebnis vor Steuern 1.405 -22.005 -1.687
Eigenkapitalquote 76 % -19 % 32 %

Der Vergleich mit den Prognose-Angaben des Vorjahres ist infolge der Verschmelzung nur eingeschränkt aussagekräftig. Die Erwartungen zu den Leistungsindikatoren Umsatzerlöse und EK-Quote sind eingetreten.

Die Erwirtschaftung eines ausgeglichenen Jahresergebnisses vor Steuern wurde nicht erzielt, da die Gesellschaften mit außerordentlichen Kosten im Verschmelzungsprozess belastet worden sind.

Im Einzelnen bestanden die restlichen Abwicklungskosten aus Objekträumungskosten, Vertragsendkosten, Entgelten für Mitarbeiter, Endbeiträgen an Verbände sowie Notar- und Rechtsanwaltskosten.

3. Prognose-, Chancen und Risikobericht

Wegen der Ausrichtung des Geschäftes an der Entwicklung von ENERCON wird die Ausgestaltung des Risiko-Chancen-Management-Systems (RCMS) in wesentlichen Teilen von ENERCON übernommen. Ganz überwiegend steht der praktische Nutzen des Systems für die Gesellschaft im Vordergrund. Die Gesellschaft hat zur Absicherung der Unternehmensziele und zur Dokumentation der unternehmerischen Leitlinien zum Risikomanagement entsprechende unternehmenspolitische Grundsätze definiert.

Die Gesellschaft setzt sich sorgfältig mit den gegebenen Rahmenbedingungen auseinander. Die aus der Analyse abgeleitete Risikosteuerung führt im Ergebnis dazu, dass für das Unternehmen nicht akzeptable Risiken vermieden und nicht vermeidbare Risiken auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Die primäre Ausrichtung des Unternehmens auf die Erbringung von Leistungen für ENERCON hat in Abstimmung mit dem Hauptauftraggeber zur Einstellung der Geschäftstätigkeit geführt. Im Kerngeschäft werden Geschäfte in Fremdwährung nicht getätigt. Ausfallrisiken sind aufgrund der Kundenstruktur und -bonität von untergeordneter Bedeutung.

Unter Berücksichtigung der Einstellung des Geschäftsbetriebs im Berichtsjahr verzichtet die Gesellschaft an dieser Stelle auf prognostische Angaben hinsichtlich der bedeutsamsten Leistungsindikatoren. Die Gesellschaft wird als ruhendes Unternehmen geführt.

Die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen sind auch im Jahr 2021 weiterhin spürbar. Hinsichtlich vermeidbarer Gefährdungen Einzelner sowie zum Schutz der Gesundheitssysteme der Länder werden nach wie vor regierungsseitig drastische Einschränkungen in der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit angeordnet. Die Regelungen haben einen starken Einfluss auf die Arbeitswelt und schränken die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft im Allgemeinen erheblich ein. Auf die Gesellschaft werden gleichwohl keine wesentlichen Auswirkungen erwartet, da sie das operative Geschäft zum 30. September 2020 eingestellt hat.

Bilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVA

31. Dezember 2020 31.12.2019 31.12.2019
Euro Euro RORO
Euro
RORO + migrierte Werke
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 2.146,00 11.774,00
II. Sachanlagen 0,00 11.055.095,00 34.248.097,00
0,00 11.057.241,00 34.259.871,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 398.014,99 2.900.028,22
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.334.652,52 11.148.442,40 58.918.903,65
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 757.900,38 917,52 11.247.395,60
5.092.552,90 11.547.374,91 73.066.327,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 42.884,57 42.884,57
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 4.414.480,08 10.375.265,93
5.092.552,90 27.061.980,56 117.744.348,97

PASSIVA

31. Dezember 2020 31.12.2019 31.12.2019
Euro Euro RORO
Euro
RORO + migrierte Werke
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 7.742.430,83 0,00 24.959.488,60
III. Bilanzverlust -6.159.085,69 -4.464.480,08 -35.384.754,53
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 4.414.480,08 10.375.265,93
1.633.345,14 0,00 0,00
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 0,00 115.490,00 115.490,00
C. Rückstellungen 801.186,09 24.095.811,48 58.566.128,81
D. Verbindlichkeiten 2.658.021,67 2.850.679,08 59.062.730,16
5.092.552,90 27.061.980,56 117.744.348,97

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

2020
Euro
2019 RORO
Euro
2019 RORO + migrierte Werke
Euro
1. Umsatzerlöse 23.617.380,09 36.055.717,47 145.648.291,88
2. andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 2.234,09 168.109,78
3. Gesamtleistung 23.617.380,09 36.057.951,56 145.816.401,66
4. sonstige betriebliche Erträge 4.479.027,34 1.506.651,77 25.092.159,28
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.813.022,62 2.951.116,93 13.839.642,85
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.549.315,34 3.841.842,23 26.291.156,85
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 10.026.689,39 14.395.659,33 45.221.240,72
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.656.499,80 3.041.808,05 9.219.438,44
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.487.886,22 4.870.815,65 20.729.036,99
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 6.724.503,81 30.458.503,52 107.281.282,30
5. Operatives Ergebnis -1.161.509,75 -21.995.142,38 -51.673.237,21
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 72.476,75 0,00 1.554,23
davon von Gesellschaftern 71.377,25 0,00 0,00
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 597.529,41 9.823,25 1.665.751,37
davon an Gesellschafter 361.106,93 9.823,25 1.133.806,11
8. Finanzergebnis -525.052,66 -9.823,25 -1.664.197,14
9. Ergebnis vor Steuern -1.686.562,41 -22.004.965,63 -53.337.434,35
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5.118,20 -158.250,00 -573.420,07
11. Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.691.680,61 -21.846.715,63 -52.764.014,28
12. sonstige Steuern 2.925,00 20,00 2.995,80
13. Jahresfehlbetrag -1.694.605,61 -21.846.735,63 -52.767.010,08
14. Verlust-/Gewinnvortrag -4.464.480,08 17.382.255,55 17.382.255,55
15. Bilanzverlust -6.159.085,69 -4.464.480,08 -35.384.754,53

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Angaben

Die Rothenseer Rotorblattfertigung GmbH mit Sitz in Magdeburg ist im Amtsgericht Stendal unter der Nummer HRB 112661 eingetragen.

Die Groß-Rotorblattfertigung GmbH, Rotorblattfertigung Magdeburg GmbH, AERO Ems GmbH, AERO Rotorblattfertigung GmbH, RBO Rotorblattoberfläche GmbH, Wind Energy Rotorblade Logistics GmbH, Harener Komponentenfertigung GmbH und die KTA Kunststofftechnologie Aurich GmbH sind mit Vertrag vom 5. November 2020 und mit Wirkung zum 1. Januar 2020 auf die Rothenseer Rotorblattfertigung GmbH (RORO) verschmolzen worden. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen wurden die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang jeweils um eine dritte Spalte erweitert. Hierbei stellt die dritte Spalte (als "RORO + migrierte Werke" bezeichnet) die Aktiva und Passiva der Bilanz sowie die Aufwendungen und Erträge der Gewinn- und Verlustrechnung so dar, als wäre die Verschmelzung bereits zum 1. Januar 2019 erfolgt.

Die Gesellschaft ist am Bilanzstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. In Folge der Verschmelzung treten die größenklassenabhängigen Rechtsfolgen bereits am ersten Abschlussstichtag nach der Verschmelzung ein (§ 267 Abs. 4 S. 2 HGB).

Von den Offenlegungserleichterungen des § 327 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Weitere größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, wurden bei der Offenlegung nachgeholt.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt, da die Geschäftstätigkeit Ende September 2020 eingestellt wurde. Dabei wurden die allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem bisher angewandten Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

In Anlehnung an § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanzgliederung für gewährte Investitionszuschüsse um den Posten "Sonderposten für Investitionszuschüsse" und die Gewinn- und Verlustrechnung um das "Gesamtergebnis", das "operative Ergebnis", das "Finanzergebnis" und das "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wurde der Posten "Ergebnis nach Steuern" klarstellend zu "Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und Ertrag" erweitert.

Die Gesellschaft war bis zur Kündigung des Cash-Pooling-Vertrages am 16. Januar 2020 partiell in das Cash-Pooling der Unternehmensgruppe integriert. Die Cash-Pooling-Vereinbarung wurde am gleichen Tag durch eine Vereinbarung über verzinsliche Verrechnungskonten mit der Gesellschafterin ersetzt. Die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten hieraus sind in den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegen die Gesellschafterin enthalten.

Aufgrund von Rundungen können sich im Jahresabschluss bei Summenbildung geringfügige Abweichungen ergeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit zum 30. September 2020 eingestellt. Aufgrund der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erfolgt die Bilanzierung der Vermögenswerte nach den Verhältnissen des Absatzmarktes. Bei der Bilanzierung der Passiva sind die mit der Einstellung der Unternehmenstätigkeit einhergehenden Aufwendungen bei den Rückstellungen bzw. den sonstigen Verbindlichkeiten berücksichtigt worden. Ansonsten wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten.

Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde bis zu seiner Veräußerung um planmäßige sowie außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibung erfolgte über die voraussichtliche Nutzungsdauer und orientierte sich an den amtlichen AfA-Tabellen. Abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten € 800,00 nicht überschritten, wurden vollständig im Zugangsjahr abgeschrieben.

Allen risikobehafteten Posten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigung Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Sie enthalten alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen, die der zu erwartenden Einstellung der Unternehmenstätigkeit zwangsläufig folgen - auch wenn diese rechtlich noch nicht entstanden sind.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag bewertet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Zur Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel.

Nach Einstellung der Geschäftstätigkeit wurde das gesamte Anlagevermögen veräußert. Die Veräußerung erfolgte im Wesentlichen zu Buchwerten.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2020
T€
RORO 31.12.2019
T€
RORO+migrierte Werke 31.12.2019
T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.325,9 6.147,2 53.012,5
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 0,0 0,0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 83,2 4.568,3 36,7
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 0,0 0,0
Sonstige Vermögensgegenstände 2.925,6 433,0 5.869,7
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 84,0 0,0 0,0
Summe 4.334,7 11.148,4 58.918,9
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 84,0 0,0 0,0

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind sonstige Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von T€ 0,0 (Vorjahr: RORO: T€ 4.498,0, RORO + migrierte Werke: T€ 5.281,6) enthalten.

3. Eigenkapital

Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 7.742,4 resultiert aus dem Verschmelzungsvorgang mit Wirkung zum 1. Januar 2020 unter Berücksichtigung von im Laufe des Geschäftsjahres 2020 erbrachten Einlagen.

4. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2020
T€
RORO 31.12.2019
T€
RORO+migrierte Werke 31.12.2019
T€
Personalrückstellungen 389,2 52,3 2.185,3
Ausstehende Rechnungen 188,8 327,2 1.535,5
Verpflichtungen aus der Einstellung der Unternehmenstätigkeit 125,0 23.703,6 54.649,0
Übrige Rückstellungen 86,3 12,7 196,4
Summe 789,3 24.095,8 58.566,2

Die Verpflichtungen aus der Einstellung der Unternehmenstätigkeit enthalten im Wesentlichen Leistungen im Rahmen des Sozialplans (Abfindungen) in Höhe von T€ 125,0 (Vorjahr: RORO: T€ 16.052,1, RORO + migrierte Werke: T€ 35.208,8) und der Einrichtung einer Transfergesellschaft in Höhe von T€ 0,0 (Vorjahr: RORO: T€ 7.583,5, RORO + migrierte Werke: T€ 19.162,2).

5. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel dargelegt:

Restlaufzeit
unter 1 Jahr
T€
1 bis 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
Gesamt
T€
Art der Verbindlichkeit
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,0 0,0 0,0 0,0
Vorjahr 0,0 0,0 0,0 0,0
Vorjahr RORO + migrierte Werke 18.027,8 0,0 0,0 18.027,8
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 607,1 0,0 0,0 607,1
Vorjahr 830,1 0,0 0,0 830,1
Vorjahr RORO + migrierte Werke 3.202,1 0,0 0,0 3.202,1
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.917,9 0,0 0,0 1.917,9
Vorjahr 321,9 0,0 0,0 321,9
Vorjahr RORO + migrierte Werke 26.150,7 0,0 0,0 26.150,7
4. Sonstige Verbindlichkeiten 133,0 0,0 0,0 133,0
- davon aus Steuern 93,6 0,0 0,0 93,6
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,1 0,0 0,0 0,1
Vorjahr 1.698,6 0,0 0,0 1.698,6
- davon aus Steuern 956,3 0,0 0,0 956,3
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,0 0,0 0,0 0,0
Vorjahr RORO + migrierte Werke 11.682,2 0,0 0,0 11.682,2
- davon aus Steuern 8.412,3 0,0 0,0 8.412,3
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,0 0,0 0,0 0,0
Summe 2.658,0 0,0 0,0 2.658,0
Summe Vorjahr 2.850,6 0,0 0,0 2.850,6
Summe Vorjahr RORO + migrierte Werke 59.062,8 0,0 0,0 59.062,8

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der alleinigen Gesellschafterin in Höhe von T€ 1.915,9 (Vorjahr: RORO: T€ 59,6, RORO + migrierte Werke: T€ 24.812,9) enthalten.

Es bestehen für die Verbindlichkeiten branchenübliche oder kraft Gesetzes bestehende Sicherheiten.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung

Aufgrund der Einstellung der Geschäftstätigkeit werden im Geschäftsjahr Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Aufwendungen 2020
T€
RORO 2019
T€
RORO+migrierteWerke 2019
T€
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen 2.393,8 1.402,0 13.343,3
Leistungen im Rahmen des Sozialplans 0,0 16.052,0 44.456,2
Außerplanmäßige Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände und Vorräte 0,0 0,0 7.918,9
Sonstige Abwicklungskosten 0,0 7.652,0 11.334,0
Summe 2.393,8 25.105,0 77.052,4
Erträge 2020
T€
RORO 2019
T€
RORO+migrierteWerke 2019
T€
Rückvergütung außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen 2.393,8 1.402,0 13.343,3
Rückvergütung außerplanmäßige Abschreibungen und sonstige Vermögensgegenstände und Vorräte 0,0 0,0 7.918,9
Summe 2.393,8 1.402,0 21.262,2

2. Verschrottungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Aufwendungen aus der Verschrottung von Sachanlagen in Höhe von T€ 209,8 (Vorjahr: RORO: T€ 798,8, RORO + migrierte Werke: T€ 6.144,0) ausgewiesen.

V. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2020 waren - neben der Geschäftsführung - im Durchschnitt 261 Mitarbeiter (Vorjahr: RORO: 403 Mitarbeiter, RORO + migrierte Werke: 1.166 Mitarbeiter) beschäftigt. Darin enthalten sind durchschnittlich 2 in Teilzeit beschäftigte Personen (Vorjahr: RORO: 1 Person, RORO + migrierte Werke: 27 Personen).

2. Organe

Mit Wirkung zum 31. Januar 2021 wurde Herr Frank Krüger als Geschäftsführer abberufen.

Herr Volker Burkandt wurde mit Wirkung zum 31. Januar 2021 als Geschäftsführer berufen.

Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.

3. Angaben zum Konzern

Die International Blade Handling B.V., Amsterdam/Niederlande, stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, welcher am Sitz des Mutterunternehmens erhältlich ist.

4. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust in Höhe von T€ 6.159,1 auf neue Rechnung vorzutragen.

Anlagenspiegel
originäre Anschaffungs-/Herstellungskosten
Bilanzposten Stand 01.01.2020
Zugänge Verschmelzung
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.2020
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 269.516,75 334.058,26 0,00 603.575,01 0,00
269.516,75 334.058,26 0,00 603.575,01 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 19.438.771,31 3.889.222,32 0,00 23.327.993,63 0,00
2. technische Anlagen und Maschinen 28.075.108,92 74.916.957,79 29.148,46 103.021.215,17 0,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.475.158,66 26.481.010,08 59.207,76 32.015.376,50 0,00
52.989.038,89 105.287.190,19 88.356,22 158.364.585,30 0,00
53.258.555,64 105.621.248,45 88.356,22 158.968.160,31 0,00
Abschreibungen
Bilanzposten kumuliert 01.01.2020
Zugänge Verschmelzung
Zugänge
Zuführung außerplanmäßige Abschreibung
Abgänge
kumuliert 31.12.2020
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 267.370,75 324.430,26 941,00 469,00 593.211,01 0,00
267.370,75 324.430,26 941,00 469,00 593.211,01 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 15.596.368,31 2.086.828,32 566.479,00 317.168,00 18.566.843,63 0,00
2. technische Anlagen und Maschinen 22.159.939,92 59.159.168,79 2.321.376,46 1.222.697,00 84.863.182,17 0,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.177.635,66 20.848.191,08 599.089,76 853.463,00 26.478.379,50 0,00
41.933.943,89 82.094.188,19 3.486.945,22 2.393.328,00 129.908.405,30 0,00
42.201.314,64 82.418.618,45 3.487.886,22 2.393.797,00 130.501.616,31 0,00
Buchwerte
Stand 31.12.2020
RORO Stand 31.12.2019
RORO + migrierte Werke Stand 31.12.2019
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 2.146,00 11.774,00
0,00 2.146,00 11.774,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 3.842.403,00 5.644.797,00
2. technische Anlagen und Maschinen 0,00 5.915.169,00 21.672.958,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 1.297.523,00 6.930.342,00
0,00 11.055.095,00 34.248.097,00
0,00 11.057.241,00 34.259.871,00

 

Magdeburg, 7. Juli 2021

Volker Burkandt, Geschäftsführer

Ergebnisverwendungsbeschluss

In der Gesellschafterversammlung vom 24. Dezember 2021 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 festgestellt und es wurde beschlossen, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Bei dem vorstehenden Jahresabschluss nebst Lagebericht handelt es sich um die nach §§ 325 ff. HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:

An die Rothenseer Rotorblattfertigung GmbH, Magdeburg

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der Rothenseer Rotorblattfertigung GmbH, Magdeburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Rothenseer Rotorblattfertigung GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

HERVORHEBUNG EINES SACHVERHALTS

Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in den Abschnitten "I. Allgemeine Angaben" und "II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" des Anhangs und Abschnitt "2. Wirtschaftsbericht" des Lageberichts, welche die Einstellung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zum 31. März 2020 sowie für den Teilbereich "Zuschnitt" zum 30. September 2020 und die darauf basierende Bilanzierung unter Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Abwicklung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der geordneten Abwicklung der Geschäftstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage der Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern der Fortführung tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen darüber, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses durch die gesetzlichen Vertreter unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit angemessen ist sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur geordneten Abwicklung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft die geordnete Abwicklung der Geschäftstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Leer, 27. August 2021

BDO DPI AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carsten Feldmann, Wirtschaftsprüfer

Jörg Jahnel, Wirtschaftsprüfer

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