GCM Abwicklungs GmbHLiquidiert

80336 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 183413
Vorher
GSW Capital Management GmbH
Eingetragen
12.1.2010
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Strategische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Beratung von privaten und öffentlichen Unternehmen, Banken, Fonds und anderen Finanzunternehmen, Vereinen, Verbänden, öffentlichen Einrichtungen und anderer Organisationen mit und ohne Erwerbscharakter.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Max-Rüttgers-Str. 17, 82067 Zell
10.000 €
33.33%
Innere Wiener Str. 7, 81667 München
10.000 €
33.33%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

GCM Abwicklungs GmbH (vormals: GSW Capital Management GmbH)

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 66,00
I. Sachanlagen 1,00 66,00
B. Umlaufvermögen 9.168,99 13.429,36
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 440,16 294,17
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.728,83 13.135,19
Bilanzsumme, Summe Aktiva 9.169,99 13.495,36

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 6.979,99 11.205,36
I. gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -15.000,00 -15.000,00
2. eingefordertes Kapital 15.000,00 15.000,00
II. Verlustvortrag 3.794,64 1.239,70
III. Jahresfehlbetrag 4.225,37 2.554,94
B. Rückstellungen 2.190,00 2.290,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 9.169,99 13.495,36

Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2015

Allgemeine Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Der Jahresabschluss (JA) wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2010 die Regelungen des BilMoG erstmals angewandt. Auswirkungen aus der Erstanwendung haben sich nicht ergeben.

Die Gesellschaft ist eine sog. "kleine Kapitalgesellschaft" i.S.d. § 267 HGB.

Das Sachanlagevermögen wurde zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen (AfA) wurden entsprechend der Beschaffenheit und der mutmaßlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (ND) der einzelnen Wirtschaftsgüter (WG) / Vermögensgegenstände (VG) unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind zum Nennwert ausgewiesen.

Die Geldbestände wurden zum Nominalwert erfasst.

Beim Ausweis und Ansatz des Kapitals und der Rücklagen wurde den gesetzlichen und ggf. satzungsmäßigen Vorschriften Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Spezielle Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagevermögen

Die Zugänge, kumulierten Abschreibungen sowie Buchwerte sind im Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.

Erläuterungs- und Angabepflichten nach § 284 Abs. 2 Nr. 2-5 HGB

Beträge, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich lauteten, lagen im Jahresabschluss nicht vor.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind nicht zu vermerken.

Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Grundsätzlich werden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.

Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 13, 16, 23, 25, 26, 27 und 28 HGB sind nicht zu erteilen.

Sonstige Pflichtangaben zu bestimmten Sachverhalten

Über Einstellungen von Wertaufholungen und Sonderposten mit Rücklageanteil sowie andere Gewinnrücklagen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) ist nicht zu berichten.

Über Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden, sofern nicht bereits in der Bilanz erfolgt, gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG folgende Angaben gemacht:

Zum Bilanzstichtag bestanden weder Forderungen noch Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

ANLAGEN

sonstige Berichtsbestandteile

 

München, 11.07.2016

Gez. Henning Giesecke, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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