QISHI International GmbHLiquidiert
41068 Mönchengladbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Long Qi seit 17.1.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 70.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 30.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
QISHI International GmbHMönchengladbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
ANHANGder Firma QISHI International GmbH, Mönchengladbach, für das Geschäftsjahr 2013 ________________________________________________________ A. Allgemeine Angaben Die mit notariellem Vertrag vom 4. August 2004 gegründete QISHI International GmbH hat ihren Sitz in Mönchengladbach. Sie wird beim Amtsgericht Mönchengladbach unter der Register-Nr. B 15353 geführt. Zum Geschäftszweck der Gesellschaft zählt der Groß- und Einzelhandel mit Produkten aller Art, insbesondere der Im-/Export mit medizinischen Produkten sowie Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln. Der Abschluss für das Geschäftsjahr 2013 wurde nach den Vorschriften in §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden entsprechend angewandt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das national übliche Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Sie hat allerdings teilweise auf die Nutzung größenabhängiger Erleichterungen verzichtet. Auf die nicht verbindlich vorgeschriebene Erstellung des Lageberichtes wurde verzichtet. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit das Wahlrecht besteht, eine Pflichtangabe entweder in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen, ist das Wahlrecht überwiegend dahingehend ausgeübt worden, die Angabe in der Bilanz oder G.- und V.-Rechnung zu machen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt. Dabei erfolgte die Bilanzierung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-Concern-Prinzip). Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet worden. Soweit die Anlagegüter der Abnutzung unterlagen, erfolgten planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode. Die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagegegenstände orientiert sich weitgehend an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Dabei ist von Nutzungsdauern von zwei bis fünfzig Jahren auszugehen. Ab dem 1. Januar 2010 angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter werden in voller Höhe als Aufwand erfasst bzw. abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 150 bzw. EUR 410 nicht überstiegen. Beim Vorratsvermögen handelt es sich um Handelsware. Die Bewertung dieses Betriebsbedarfs erfolgt grundsätzlich mit den Einkaufspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel sind dem Nominalwertprinzip folgend bilanziert. Das gezeichnete Kapital, das zum Nennwert angesetzt ist, ist voll eingezahlt. Für ungewisse Verbindlichkeiten und andere erkennbaren Risiken sind Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet worden. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgte zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen auf Basis vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Sämtliche Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen passiviert. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände oder Schulden existierten nicht.
Mönchengladbach, den 25. März 2014 Long Qi Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.03.2014 |
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