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eins Consulting GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.615,00 |
1.214,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.615,00 |
1.214,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
501.678,69 |
616.733,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
389.928,83 |
196.212,16 |
| davon
gegen Gesellschafter |
22.998,56 |
19.543,67 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
111.749,86 |
420.521,01 |
| Aktiva |
518.293,69 |
617.947,17 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
137.059,44 |
149.533,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
8.933,23 |
-1.290,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
102.526,21 |
125.223,60 |
| B.
Rückstellungen |
268.787,70 |
207.167,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
112.446,55 |
261.246,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
112.446,55 |
261.246,64 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
4.908,52 |
4.908,52 |
| Passiva |
518.293,69 |
617.947,17 |
Anhang
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze/Darstellungsstätigkeit
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung ändert sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
Bilanzierungsmethoden
Die Bilanzierungsmethoden der Bilanz und der Gewinn-
und Verlust Rechnung änderten sich nicht
gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Aktivseite sind
nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzugsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlust Rechnung angewandten Bewertungsmethoden
änderten sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die
Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zur Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht in
Anspruch genommen.
Forderung aus Lieferung und Leistung
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbare Risiken und gewisse
Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Geschäftsführer
Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Peter Bickel, Geschäftsführer
Michaela Bickel-Friederix,
Geschäftsführerin
Köln, 28.12.2021
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2021 festgestellt.
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