Greizer Energienetze GmbH

Mollbergstraße 20, 07973 Greiz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 501272
Eingetragen
21.3.2007
Branche
Speichern von Gas zu VersorgungszweckenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
die Tätigkeit der Gesellschaft als Netzbetreiber gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Hinblick auf die örtlichen Verteilungsanlagen für Elektrizität und Gas

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jens Mischke
seit 14.6.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
51.00%
39.92%
Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG
9.08%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Greizer Energienetze GmbH

Greiz

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

I. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

Als Verteilnetzbetreiber im Stadtgebiet Stadt Greiz gewährleistet die Greizer Energienetze GmbH (GEN) den sicheren, effizienten und diskriminierungsfreien Betrieb der Strom- und Erdgasnetze. Das Netzgebiet umfasst die Stadtgrenzen der Stadt Greiz aus dem Jahr 2013.

Die GEN ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Energieversorgung Greiz GmbH (EV Greiz).

Die EV Greiz ist Eigentümer der Strom- und Erdgasnetze. Die GEN hat das Mittel- und Niederspannungsstromnetz, das Hoch-, Mittel- und Niederdruck Gasnetz sowie das dazugehörige Fernmeldenetz von der Muttergesellschaft gepachtet. Neben dem Pachtvertrag regeln Dienstleistungsverträge die Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften. Durch die EV Greiz werden technische und kaufmännische Dienstleistungen realisiert.

II. WIRTSCHAFTSBERICHT

1. Darstellung der Rahmenbedingungen

Ein weiteres Krisenjahr 2023 war für die Unternehmen der Energiebranche mit großen Herausforderungen verbunden. Der völkerrechtswidrige Krieg in der Ukraine, der mit dem Überfall Russlands am 24. Februar 2022 begann, schreitet mit unverminderter Härte fort. Zusätzlich eskaliert der langjährige Konflikt in Nahost, beginnend mit Überfällen, Ermordungen und Geiselnahmen von Zivilpersonen, durch die Terrororganisation Hamas. Die harten Reaktionen des Staates Israel brachten erhebliche Zerstörungen im Gazastreifen und umfangreiche zivile Opfer mit sich und die Menschen in Europa blicken mit Sorge auf diese Region. Zusätzlich greifen Huthi-Rebellen im Roten Meer die zivile Schifffahrt an, sodass Redereien die günstigere Route durch den Suezkanal meiden und den sichereren, längeren Weg um das "Kap der guten Hoffnungen" wählen. Die Folgen der Auseinandersetzungen sind weitreichend und in der deutschen Wirtschaft zu spüren.

Zu Beginn des Jahres 2023 waren die konkreten Auswirkungen von Lieferengpässen und Gasknappheit nur schwer einzuschätzen. Die GEN hatte daher ihre Prozesse zur Bewältigung einer Energiekrise gestärkt und die Kommunikationswege mit den vorgelagerten Netzbetreibern eingerichtet. Aufgrund des milden Winters 2022 / 2023 blieben Einschränkungen in der Energiebereitstellung glücklicherweise aus. Dennoch waren die Verwerfungen an den Energiemärkten erheblich. Durch die zum Ende des Jahres 2022 eilig verkündeten Strom- und Gaspreisbremsen sollten die Sorgen vor extremen Preissteigerungen abgefedert werden. Es darf aber nicht verkannt werden, dass diese durchaus notwendigen Maßnahmen zu neuen Arbeitsaufwüchsen und Aufwendungen der ohnehin an der Belastungsgrenze arbeitenden Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreibern geführt haben, indem zum Beispiel die sogenannten Zufallserlöse bei den relevanten Anlagenbetreibern abzuschöpfen sind. Die Aufgaben zur Umsetzung und Endabrechnung beschäftigen die GEN noch bis in das Jahr 2024 hinein.

Auf die GEN hatten die Auswirkungen der dynamisch gestiegenen Energie-, Material- und Dienstleistungspreise in beiden Sparten Auswirkungen. Einerseits führten gestiegene Energiepreise zu Absatzrückgängen im Netzgeschäft. Andererseits können die steigenden Kosten im Netzbetrieb aufgrund der Regulierungsvorschriften nicht sofort in die Netzentgelte einbezogen werden. Das stellt die GEN vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Weitere Herausforderungen für die GEN sind mit dem im September 2023 beschlossenen neuen Gebäudeenergiegesetz verbunden. Dieses Gesetz beinhaltet nicht weniger als einen schrittweisen Ausstieg aus der konventionellen Bereitstellung von Energie zur Wärmeerzeugung und wird so große Auswirkungen auf den Betrieb der Erdgasversorgungsnetze der GEN entfalten.

Im November 2023 gab es weitere Festlegungen der BNetzA zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG, die teilweise bereits zum 01.01.2024 umzusetzen waren. Bestimmte neu anzuschließende Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 KW Anschlussleistung, wie private Ladeboxen, Stromspeicher und Wärmepumpen müssen nun Möglichkeiten für Leistungsreduzierungen gewährleisten. Im Gegenzug werden niedrigere bzw. rabattierte Netzentgelte fällig, die zum 01.01.2024 zu veröffentlichen waren. Um ein solches Steuern von Verbrauchseinrichtungen messlokationsbezogen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umsetzen zu können, müssen neue Systeme der Netzführung entwickelt und betrieben werden. In diesem Zusammenhang rechnet die GEN mit weiteren Kostensteigerungen im Stromnetzbetrieb.

2. Geschäftsverlauf

Netzbetrieb

Die Antragstellung für das Regulierungskonto mit Datenbasis 2022 wurde fristgerecht am 13.12.2023 (Gas) und 19.12.2023 (Strom) bei der Thüringer Regulierungskammer eingereicht. Ebenso wurden die Anträge zum Kapitalkostenaufschlag 2024 fristgerecht am 28.06.2023 für beide Sparten bei der Regulierungskammer gestellt. Derzeit liegen die Bescheide zum Kapitalkostenaufschlag Strom und Gas bis 2023 vor. Die Bescheide zu den Salden der Regulierungskonten liegen bis zum Jahr 2020 für die Gassparte und 2017 für die Stromsparte vor. Die Beschlussfassung der Behörde wird insbesondere in der Stromsparte als schleppend wahrgenommen.

Nach der Erstzertifizierung zur Umsetzung des IT-Sicherheitskatalogs gemäß § 11 Abs. 1a EnWG im September 2018 wurde am 3. und 4. Januar sowie am 29. März 2022 die Rezertifizierung durchgeführt. Das gültige Zertifikat bestätigt der GEN die Regelwerkskonformität der Netzleittechnik Strom und Gas bis zum 16.01.2025. Am 23. und 24. November 2023 hat die GEN zur Gewährleistung und Überwachung aller Anforderungen das 2. Überwachungsaudit erfolgreich absolviert. So bleibt in der Unternehmensgruppe insgesamt ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess der IT-Sicherheit der Leittechnik gewährleistet. Durch das BSI wurden weitere Anforderungen zur Angriffserkennung auf Leitsysteme der Netzbetreiber aufgestellt. Um die neuen Anforderungen sicherzustellen, ist die GEN mit ihrem Dienstleister zur Netzführung in Gespräche eingetreten. Gemeinsam sollen das Leitsystem sowie die organisatorischen Vorgaben an die neuen Anforderungen angepasst werden. In Zeiten steigender Cyberkriminalität u. a. auch durch Sabotagen und terroristische Anschläge stellt die sichere IT- Infrastruktur des Unternehmens einen besonderen Schwerpunkt dar.

Als wesentliche Leistungskennziffern nutzt die Gesellschaft die Ausspeisemenge im Strom- und Gasbereich und die sich hieraus ergebenden Umsatzerlöse.

Neben den finanziellen Leistungsindikatoren berücksichtigt die GEN auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bei der Steuerung der Gesellschaft. Hohe Priorität haben Arbeitssicherheit, die Gesundheit der Mitarbeiter sowie Klima- und Umweltschutz. Für die Beurteilungen zum Geschäftsverlauf und die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens werden diese aber nicht herangezogen.

Gasnetzbetrieb

Die Absatzmenge im Gasverteilnetz der GEN beträgt im Geschäftsjahr 177.680 MWh (Plan: 184.850 MWh), im Vorjahr waren es noch 183.840 MWh. Der Rückgang der abgesetzten Menge im Vergleich zum Vorjahr betrifft den SLP-Kundenbereich mit 6,0 %. RLM-Kunden haben im Vergleich zum Vorjahr 2,6 % mehr Erdgas aus dem Netz der GEN bezogen. Die Rückgänge im SLP-Kundenbereich erklären sich im Wesentlichen durch die noch hohen Preise am Gasmarkt in diesem Segment und die milden Temperaturen im Jahr 2023. Der Preisdruck erzeugt Einsparmaßnahmen. Industrie- und Gewerbekunden nutzen eigene Optimierungsmöglichkeiten. So hat der größte Gasabnehmer, im Netz der GEN, im Jahr 2022 einen zeitweisen "Fuel Switch" von Erdgas auf Heizöl vollzogen. Nun wird Erdgas bei günstigeren Einkaufspreisen wieder verstärkt genutzt. Die Mengenreduzierungen im SLP- Kundenbereich sind neben den genannten Gründen auch Stilllegungen von Kundenanlagen geschuldet. Im Jahr 2023 sind 47 Erdgasanlagen vom Netz genommen worden. Das entspricht einem Anteil von 0,9 % aller SLP-Kunden.

Die Umsatzerlöse sind zum Vorjahr aufgrund der höheren Netzentgelte um 596 T€ auf 3.067 T€ (Plan: 3.264 T€; Vorjahr 2.471 T€) gestiegen. Die Umsatzerlöse liegen allerdings 197 T€ unter dem Planwert. Dies ist den milden Temperaturen sowie der Nutzung von Heizöl durch den Großabnehmer geschuldet. Im Rahmen der Gasverteilung wurde ein Verlust vor Verlustübernahme in Höhe von 20 T€ (i. Vj. 428 T€) ausgewiesen.

Stromnetzbetrieb

Der Netzabsatz von 76.485 MWh (Plan: 106.410 MWh) liegt 12,45 % unter dem Vorjahresniveau (87.366 MWh). Der Mengenrückgang verteilt sich auf den SLP-Kundenbereich mit 5,6 % und den RLM- Kundenbereich mit 16,7 % unterschiedlich. Der Rückgang bei den SLP-Kunden lässt sich durch die Preissteigerungen am Strommarkt und damit verbundene Einspareffekte sowie mit dem verstärkten Zubau von Eigenerzeugungsanlagen inkl. Speichersystemen erklären. Die Absatzrückgänge im Bereich der RLM-Kunden lassen hingegen auf Produktionsrückgänge schließen.

Aus der Netznutzung Strom wurden Umsatzerlöse in Höhe von 6.114 T€ (Plan: 7.039 T€; Vorjahr 5.936 T€) erzielt. Die im Vergleich zum Plan geringeren Umsatzerlöse in Höhe von 925 T€ beruhen auf einen niedrigeren Netzabsatz.

Im Vergleich zum Vorjahr wurden, trotz des sehr dynamischen Zubaus an Photovoltaikanlagen, geringere Mengen aus erneuerbaren Energien in das Netz der GEN eingespeist. Waren es im Jahr 2022 noch 10.201 MWh, sind es nunmehr 9.179 MWh im Jahr 2023 und damit 1.022 MWh weniger, was einem Rückgang um 10 % entspricht. Der Rückgang erklärt sich durch das sonnenertragsarme Wetter im Jahr 2023, den Zubau von Stromspeichern im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen und einer Störung im größten am Netz der GEN angeschlossenen Solarpark Gommla. Die Einspeisung des Solarparks wurde mit einer um ca. 800 kW reduzierten Leistung bis zum 13.06.2023 festgestellt. Die Einspeisung aus Kraftwärmekopplungsanlagen ist ebenfalls zurückgegangen auf 1.430 MWh. Es wurden somit 114 MWh weniger erzeugt als noch 2022. Der Rückgang ist den sehr milden Temperaturen im Jahr 2023 geschuldet.

Im Stromnetz wurden im Berichtsjahr 233 weitere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 1.596 kWp angeschlossen. Im Vorjahr waren es noch 71 Neuanlagen mit einer Leistung von 615 kWp. Von den neuen Photovoltaikanlagen wurden 95 Stück mit Stromspeichersystemen mit einer gesamten Speicherkapazität von 882 kWh kombiniert. Das Anschlussaufkommen von Photovoltaikanlagen hat sich mengenmäßig mehr als verdreifacht und es ist eine Tendenz zu höheren Eigenverbrauchsanteilen der Netzanschlusskunden zu erkennen.

Damit hat sich die Zahl der EEG-Anlagen (inklusive Wasser) auf 581 erhöht; diese repräsentieren insgesamt eine installierte Leistung von 12.277 kW. Darüber hinaus speisen 17 KWK-Anlagen mit einer Leistung von 2.663 kW in das Netz der GEN ein.

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge konzentrierte sich im Jahr 2023 auf den privaten Bereich. Es wurden im Geschäftsjahr weitere 7 sogenannte Wallboxen mit einer Gesamtleistung von 99 kW in Betrieb genommen. Insgesamt sind nun 5 öffentliche Ladesäulen mit einer installierten Leistung vom 496 kW und 56 private Ladepunkte mit 858 kW am Netz der GEN angeschlossen.

Die Stromeinspeisung des vorgelagerten Netzbetreibers ist um 9.528 MWh auf 68.917 MWh gefallen, die Netzverluste steigen von 2.827 MWh auf 3.046 MWh (Plan: 3.200 MWh). Darin ist eine Korrektur des Vorjahreswertes in Höhe von 117 MWh enthalten.

Im Rahmen der Elektrizitätsverteilung wurde ein Verlust vor Verlustübernahme in Höhe von 919 T€ (i. Vj. 364 T€) ausgewiesen.

3. Lage der Gesellschaft

a) Ertragslage

Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Verlust von 919 T€ (i. Vj. 781 T€) ab, welcher aufgrund des mit der EV Greiz abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages von dieser ausgeglichen wird.

Es wurden insgesamt Umsatzerlöse von 13.013 T€ (i. Vj. 10.759 T€) erzielt. Die höheren Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus den gestiegenen Netznutzungsentgelten Strom und Gas, aus Mehr- und Mindermengenabrechnungen Gas und Mindermengenabrechnungen Strom und dem Verkauf von EEG-Strom an den Übertragungsnetzbetreiber.

Diesen Erlösen stehen Aufwendungen für Pacht, Dienstleistungen, Strom- und Gasbezug und Konzessionsabgaben in Höhe von 10.080 T€ (i. Vj. 7.914 T€) sowie vorgelagerte Netzkosten von 3.220 T€ (i. Vj. 3.009 T€) gegenüber.

b) Personal

In der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2023 vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter beschäftigt, davon drei mit einem Teilzeitanstellungsvertrag.

c) Finanz- und Vermögenslage

Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft basiert auf der Nutzung des Strom- und Gasnetzes, welches mittels Pachtvertrages von der Energieversorgung Greiz GmbH übertragen wird. Somit verfügt die GEN über keine wesentlichen Vermögenswerte. Im Jahr 2023 wurde durch die Aktivierung von modernen Messeinrichtungen weiteres Anlagevermögen aufgebaut.

Die Höhe der liquiden Mittel beträgt stichtagsbezogen 241 T€ (i. Vj. 966 T€). Die Verpflichtungen zum Bilanzstichtag aus Pacht- und Leasingverträgen gegenüber der EV Greiz als verbundenem Unternehmen belaufen sich auf 4.408 T€. Die liquiden Mittel haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 725 T€ vermindert. Im Dezember 2023 wurden durch den vorgelagerten Netzbetreiber im Gegensatz zum Vorjahr wieder eine Abschlagsrechnung gelegt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich um 219 T€ vermindert.

Aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages werden die Verluste durch die Muttergesellschaft ausgeglichen. Die Liquidität der Gesellschaft ist somit zukünftig gesichert.

Die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2023 6,2 % (Vorjahr: 6,0 %).

Die Gesellschaft finanzierte sich im Geschäftsjahr aus Netznutzungsentgelten der Strom- und Gasverteilung, aus der Erhebung von Baukostenzuschüssen und Hausanschlusskosten sowie durch die Verlustübernahme der EV Greiz.

Bilanz

Die Bilanzsumme der Greizer Energienetze GmbH ist gegenüber dem Vorjahr von 2.251 T€ auf 2.194 T€ um 2,5 % gesunken.

Auf der Aktivseite wurde der Forderungsbestand aufgebaut und das Bankguthaben verringert. Auf der Passivseite wurden die Verbindlichkeiten reduziert und Rückstellungen gebildet.

Investitionen und Instandhaltungen

Strom

Im Jahr 2023 wurden mehrere Investitionen in die Elektroenergieversorgungsnetze der GEN getätigt. Die umfangreichste Maßnahme wurde im Bereich Hutmachersberg / Kugelacker / Gutsstraße / Am Heidehang / Gommlaer Berg umgesetzt. Zur Erhöhung von Betriebssicherheit und Versorgungsqualität wurden ca. 750 m Niederspannungsnetz sowie 26 Hausanschlüsse erneuert und das zum Teil noch in Freileitungsbauweise vorhandene Ortsnetz wurde durch moderne Erdkabelanlagen ersetzt. Ebenso konnte die Leistungsfähigkeit der Netzanlagen erhöht werden. Dies ist zur Aufnahme regenerativ erzeugter Energiemengen sowie zum Anschluss zusätzlicher Verbraucher, wie Wärmepumpenanlagen und Ladeinfrastruktur, eine wesentliche Voraussetzung. Das Gesamtvolumen der Vorhaben betrug ca. 105 T€.

Im Ortsteil Obergrochlitz wurden im 1. Halbjahr 2023 ca. 250 m Mittelspannungskabel zur Ablösung der vorhandenen 20-kV-Freileitung verlegt. Durch die Ablösung dieses Freileitungsabschnittes konnte eine weitere Erhöhung der Versorgungssicherheit für das Mittelspannungsnetz erreicht werden. Die Investition umfasste ein Volumen von ca. 60 T€ und wurde im September 2023 fertig gestellt.

Zur Erhöhung der Standsicherheit und Verlängerung der Nutzungsdauer des 20-kV- Freileitungsabschnittes zwischen den Schalthäusern Sachswitz und Schönfeld wurden die bereits im Jahr 2022 begonnen Baumaßnahmen fortgeführt und weitere sieben Mastfundamente grundhaft saniert. Es wurden hierfür rund 70 T€ aufgewendet.

Im Ortsteil Schönfeld / Am Zehntenfeld wurde eine zusätzliche Trafostation errichtet und mittel- sowie niederspannungsseitig in die Netze eingebunden. Diese Investition in Höhe von 40 T€ erfolgte zur Erhöhung der Kurzschlussleistung im örtlichen Niederspannungsnetz, um den gestiegenen Anforderungen im Zuge der Energiewende gerecht zu werden und Reservekapazitäten zum Anschluss dezentraler Erzeugungsanlagen zu schaffen.

Im Bereich Am Hirschberg / Siedlung Freiheit wurden ca. 800 m Niederspannungserdkabel und 27 neue Hausanschlüsse verlegt. Die Arbeiten wurden im Zuge der Arbeiten des Zweckverbandes TAWEG koordiniert mit der Verlegung neuer Erdgasleitungen im April 2023 abgeschlossen. Es wurden ca. 50 T€ des Strominvestitionsbudgets mit dieser Maßnahme umgesetzt.

Gas

In der Sparte Gas konzentrierten sich die Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2023 auf die Mitteldruckfestmachung in den Bereichen Steilweg / Rudolf-Breitscheid- Straße / Nahmacherstraße. Es sind ca. 450 m Gashauptleitung und 19 Hausanschlüsse erneuert worden. Insgesamt wurden hierfür im 3. und 4. Quartal des Jahres 2023 ca. 206,0 T€ eingesetzt.

Bereits im 1. Quartal 2023 wurden die koordinierten Bauvorhaben mit Zweckverband TAWEG und der Stromsparte des eigenen Hauses zur Erneuerung der Mitteldruckhauptleitung und der Hausanschlüsse im Netzbereich Enges Gäßchen sowie die Neuverlegung von ca. 600 m Gashauptleitung im Bereich Greiz Schönfeld / Siedlung Freiheit abgeschlossen. Das Investitionsvolumen zur Umsetzung der Vorhaben betrug ca. 39 T€.

Messung

Zur Umsetzung der Vorgaben des Rollouts im Sinne des neuen Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wurden im Zuge des Turnus- bzw. Stichprobenzählerwechsels ca. 1000 klassische Ferraris-Zähler gegen moderne Messeinrichtungen (mME) ausgetauscht.

Der Rolloutplan intelligenter Messsysteme (iMSys) sah im Jahr 2023 die Installation von 41 Systemen vor. Aufgrund systemtechnischer Integrationsprobleme konnten davon lediglich 9 Systeme bis zum Geschäftsjahresabschluss in Betrieb gesetzt werden. Die verbleibenden 32 iMSys wurden im 1. Quartal 2024 eingebaut, sodass der Rolloutplan aktuell wieder eingehalten ist.

In der Sparte Gas wurden zur Einhaltung der eichrechtlichen Vorgaben planmäßig ca. 500 Zähler gewechselt.

Störungsgeschehen

Im 20kV-Mittelspannungsnetz war im Jahr 2023 eine Störung zu verzeichnen. Als Störungsursache wurde Materialermüdung festgestellt und sie liegt damit in der Zuständigkeit des Netzbetreibers.

Im Niederspannungsnetz kam es innerhalb des Jahres 2023 zu sieben Störungen, eine Störung durch Einwirkung Dritter, drei Störungen auf Grund atmosphärischer Einflüsse (Sturm / starker Schneefall) sowie drei Störungen in Zuständigkeit des Netzbetreibers durch Alterung / Materialermüdung.

Die durchschnittliche Unterbrechungsdauer je Letztverbraucher lag im Jahr 2023 bei 16,2 Minuten.

Im Mitteldruck-Gasnetz sind im Jahr 2023 keine Unterbrechungen mit Versorgungsausfall für Letztverbraucher aufgetreten.

d) Gesamtaussage

Die Ziele aus dem Wirtschaftsplan konnten im Jahr 2023 insgesamt nicht erreicht werden. Nach geplantem Verlust vor Verlustübernahme in Höhe von 807 T€ wurde ein Verlust in Höhe von 919 T€ ausgewiesen. In der Gassparte lag der Verlust mit 20 T€ um 102 T€ niedriger als geplant. In der Sparte Strom wurden die Verluste um 249 T€ gegenüber dem Plan erhöht. Ursache dafür sind Mindereinnahmen bei den Stromerlösen in Folge von Mengenrückgängen gegenüber der Planung.

Im Geschäftsjahr 2023 haben sich die Netzumsätze beider Sparten rückläufig entwickelt, was teilweise durch die hohen Energiemarktpreise und der warmen Temperaturen zu erklären ist. In der Stromsparte findet eine verstärkte Eigennutzung von regenerativ erzeugten Strommengen statt, was sich in reduzierten Netzumsätzen widerspiegelt.

Insgesamt schätzt die Geschäftsführung die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und die Entwicklung des Geschäftsjahres 2023, unter Berücksichtigung der nicht durch die Gesellschaft beeinflussbaren regulatorischen Vorgaben, den Auswirkungen fortlaufender Kriege und dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag mit der EV Greiz, als stabil ein.

III. PROGNOSEBERICHT

Die Aufrechterhaltung eines sicheren und wirtschaftlichen Netzbetriebes bleibt für die Gesellschaft eine herausfordernde Aufgabe. Die Anforderungen innerhalb der Energiebranche nehmen fortlaufend zu und die Komplexität der vielfältigen Aufgaben wächst. IT-Systeme müssen auf die Anforderungen hin neu angeschafft, entwickelt und ausgebaut oder angepasst werden.

Unter den Maßgaben zur Optimierung der Kosten für den Betrieb der Strom- und Erdgasnetze bleibt dies eine anspruchsvolle Aufgabe und Herausforderung für die GEN. Demgegenüber stehen den immer komplexer werdenden Aufgaben sinkende Einnahmen durch Absenkungen der Eigenkapitalzinssätze in der 4. Regulierungsperiode und steigende Marktpreise für Dienstleistungen, Material und Energie gegenüber.

Es wird deshalb als sinnvoll erachtet, die Eigenerstellung ausgewählter Bau- und Montageleistungen bei der EV Greiz weiter auszuweiten. Für die Bewältigung der vielfältigen und äußerst komplexen Aufgaben für eine stärkere Automatisierung von Prozessen, insbesondere im Netzbetrieb Strom, wird eine stärkere Bindung an strategische Partner und die Nutzung von Dienstleistungsangeboten angestrebt. Hierdurch sollen die IT-Systemkosten in einem für das Unternehmen tragfähigen Bereich gehalten werden. Ein weiteres sehr wichtiges Ziel sieht die Gesellschaft in einer Anhebung der IT- Sicherheit der Systeme zum Netzbetrieb. Die Ansprüche an die Systeme und die Organisation sind in den vergangenen Jahren gestiegen, sodass die Bindung von passgenauen Dienstleitungen in diesem Bereich notwendig ist.

Die Turbulenzen an den Energiemärkten werden die Gesellschaft auch weiterhin stark in Anspruch nehmen. Die Gefahr weiter steigender Energiepreise scheint momentan gebannt, obwohl die Energiepreisbremsen zum Jahresbeginn 2024 entfallen sind. Allerdings ist nun wieder mit einem verstärkten Wettbewerbsdruck für die langfristig planenden und gut wirtschaftenden Energielieferanten zu rechnen, weil kurzfristig planende Energiehändler nunmehr die günstigen Marktpreise nutzen werden, um neue Kunden zu binden. Im Zuge der starken Preisbewegungen an den Energiemärkten der Jahre 2021 und 2022 hatten sich einige Händler vom Markt zurückgezogen und ihren Kunden gekündigt. Diese mussten dann von den Grundversorgern aufgenommen werden, die die fehlenden Mengen zu hohen Preisen am Markt einzukaufen hatten. Aus Sicht der GEN stellt das Belassen solcher Handlungsspielräume im Energiemarktdesign eine große Gefahr für die Stabilität der Energiemärkte selbst dar, was sich in der Energiekrise ab Ende 2021 bewiesen hat. Mit Bilanzkreisschließungen und Lieferanteninsolvenzen muss deshalb weiterhin gerechnet werden. Die GEN beobachtet deshalb die Marktlage aufmerksam.

Die geplanten Ausspeisemengen im Gas von sind im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine weiterhin mit großen Unsicherheiten versehen. In Abhängigkeit von der Witterung, den Füllständen der deutschen Gasspeicher und dem Funktionieren der Belieferung mit LNG sind Gasmangelsituationen etwas unwahrscheinlicher geworden, können aber noch nicht ausgeschlossen werden. Weitere Terroranschläge auf die Gasnetzinfrastruktur Europas hätten weiterhin fatale Auswirkungen. Im Wirtschaftsplan 2024 rechnet die Gesellschaft mit Umsatzerlösen von 3.136 T€ bei einer geplanten Absatzmenge von 184.900 MWh.

Im Vergleich zum Jahr 2022 sind die Ausspeisemengen im Bereich Strom im Jahr 2023 um 12,45 % und im Gas um 3,35 % zurückgegangen. Die Dynamik dürfte aufgrund der günstigeren Marktpreise nachlassen und kurzfristig umsetzbare Einsparpotenziale wurden bereits genutzt. Die GEN geht aber weiter von einem Zubau an Eigenerzeugungskapazitäten und Stromspeichersystemen auf dem gegenwärtigen Niveau aus. Damit werden Stromabsatzmengen weiter reduziert und die Kosten der Netzinfrastruktur muss auf die verbleibenden Mengen aufgeteilt werden, sodass mit weiter ansteigenden Netzentgelten zu rechnen ist. Ein dynamisches Ansteigen von Neuanschlüssen zur privaten und öffentlichen Ladenetzinfrastruktur oder Wärmepumpen ist im Netzgebiet der GEN bislang noch nicht zu verzeichnen. Allerdings wird davon ausgegangen, dass solche Anlagen in den kommenden Jahren verstärkt eingesetzt werden und diese Entwicklung Fahrt aufnimmt. Den rückläufigen Absatzmengen im Strom können somit neue klimafreundliche Verbräuche entgegengesetzt werden, die zur Umkehr der bislang negativen Absatzentwicklung führen können. Im Wirtschaftsplan 2024 rechnet die Gesellschaft mit Umsatzerlösen von 7.697 T€ bei einer geplanten Absatzmenge von 79.510 MWh.

Die Gesellschaft rechnet im Jahr 2024 mit einem Verlust vor Verlustübernahme in Höhe von 242 T€.

IV. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Für die Gesellschaft bestehen folgende wesentliche Risiken und Chancen, die anhand ihrer Relevanz und Eintrittswahrscheinlichkeit für das Unternehmen in absteigender Bedeutung erläutert werden.

Ende Dezember 2023 trat die EnWG-Novelle in Kraft, die eine erhebliche Veränderung des Regulierungssystems mit sich bringen wird. Die BNetzA soll künftig durch eigene Festlegungen u. a. das bisherige entgeltregulatorische Verordnungssystem aus StromNEV, GasNEV und ARegV ablösen. Zurzeit hat die BNetzA die neuen regulatorischen Ansätze zur Diskussion gestellt und Stellungnahmen der Verbände und Netzbetreiber abgefragt. Die GEN hat sich an der Diskussion über die Kooperation der Thüringer Netzbetreiber mit eigenen Beiträgen beteiligt. Aus Sicht der GEN ist die gegenwärtige Form der Anreizregulierung für den eingeschlagenen Entwicklungspfad, auf dem höhere Investitionen in Energienetze und deren Automatisierung notwendig sind, nicht mehr geeignet. Den Netzbetreibern muss es ermöglicht werden, die zur Umsetzung der Energiewende notwendigen Ressourcen zu erwirtschaften. Momentan ist es noch ungewiss, ob und mit welcher Intensität die BNetzA diese Auffassung teilen wird.

In beiden Sparten befinden wir uns nun in der 4. Regulierungsperiode und es wirken die deutlich abgesenkten Eigenkapitalzinssätze. Trotz des zuletzt geringeren Preisanstiegs bleibt das Marktumfeld angespannt. Die bereits umgesetzten Preissteigerungen der Jahre nach dem jeweiligen Basisjahr (Gas 2020, Strom 2021) fließen nur insofern in die Erlösobergrenzen ein, wie sie Investitionen zuzurechnen sind. Das führt zu verringerten Umsatzerlösen, die in den Planungsansätzen der Gesellschaft zu berücksichtigen waren.

Am 1.1.2024 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Es sieht generell vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das gilt zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es hingegen Übergangsfristen. Dreh- und Angelpunkt ist eine kommunale Wärmeplanung. Sie soll in für Kommunen bis 100.000 Einwohner ab dem 30.6.2028 vorliegen. Die Planung der zukünftigen Heizungsmöglichkeiten ist für die weitere Nutzung der heutigen Erdgasnetze der GEN von herausragender Bedeutung. Ebenso große Auswirkungen ergeben sich für die Stromsparte der GEN, wenn nämlich die künftige Primärenergie zur Beheizung aus den Stromnetzen bezogen werden soll. Die GEN wird sich entsprechend an der Ausgestaltung der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Greiz aktiv beteiligen.

Seit dem Jahr 2023 beteiligt sich die GEN am Gasnetztransformationsplan. Zunächst wurden die Wasserstoffbedarfe und mögliche Umstellzeitpunkte bei den größten Erdgaskunden im Netzgebiet abgefragt. Die zukünftigen Wasserstoffbedarfe aller Gasanschlusskunden im Standardlastprofil wurden prognostiziert. Diese Anforderungen wurden in den Planungsprozess mit den Fernleitungsnetzbetreibern eingebracht. Zum gegenwärtigen Planungsstand wird eine neue Wasserstofftransportleitung des Basisnetzes unmittelbar das Netzgebiet der GEN tangieren. Damit ist grundsätzlich eine Umstellung des gegenwärtigen Erdgasnetzes der GEN auf Wasserstoff möglich. Die GEN wird die Planungen weiterverfolgen und an der Ausgestaltung des Gasnetztransformationsplanes mitwirken. Ende November 2023 wurde zwischen dem Europäischem Parlament, Rat und Kommission zur EU-Gasbinnenmarktrichtlinie nach vielen Monaten eine Einigung erzielt. Ein wichtiger Punkt war, dass: Gasnetzbetreiber auch Betreiber von Wasserstoffnetzen sein dürfen. Das ist eine gute Nachricht für die GEN. Die Gesellschaft sieht Chancen darin, die vorhandene Infrastruktur unter diesen Bedingungen weiter sinnvoll zu nutzen und somit nachhaltig zur Energiewende beizutragen. Sollte die Transformation des Gasnetzes nicht gelingen, müssten die Netze bis zum Jahr 2045 stillgelegt werden. Die bereits zum Ende des Jahres 2022 erfolgte KANU-Festlegung der Bundesnetzagentur sieht allerdings lediglich verkürzte Nutzungsdauern für die ab dem Jahr 2023 aktivierten Gasnetzanlagen vor und nicht für den weitaus größeren Anlagenbestand. Damit bleibt eine Refinanzierbarkeit der in den vergangenen 15 bis 20 Jahren umgesetzten Investitionen in die Erdgasnetze offen.

Verbunden mit dem Wandel der Elektroenergieversorgungssysteme hin zu einer Dezentralisierung der Erzeugung in Verbindung mit der weiteren Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und dem Ansteigen von Wärmepumpenheizungsanlagen werden Chancen und Risiken erkannt. Natürlich sind die hieraus resultierenden zusätzlichen Transportmengen in den Stromverteilnetzen der GEN positiv zu bewerten. Es kommt jedoch darauf an, den Zubau von Erzeugung und Verbrauchsanlagen koordiniert zu gestalten und vor allem mit intelligenten Steuerungsmechanismen zu versehen, um die Netzinvestitionen zu optimieren. Dabei spielt die Umsetzung des neuen § 14a im EnWG eine entscheidende Rolle. Als eine Schlüsseltechnologie kann dabei die Integration intelligenter Messsysteme mit entsprechenden Möglichkeiten zur Last- und Erzeugungssteuerung fungieren. Das Gesetz räumt den örtlichen Netzbetreibern Eingriffsmöglichkeiten ein, indem eine zeitweise Leistungsreduzierung auf minimal 4,2 KW je betroffene Anlagen ermöglicht wird. Faktisch sind die Netzbetreiber aber noch nicht in der Lage, diese Möglichkeiten auch umzusetzen. Die hierfür notwendigen Techniken und Systeme befinden sich noch in Stadien von Pilotprojekten und eine flächendeckende Anwendung ist noch nicht möglich. Im Gegensatz dazu hat der Gesetzgeber bereits zum 01.01.2024 den Anspruch auf verminderte Netzentgelte für solche Anlagen festgeschrieben. Aus Sicht der GEN ist die grundsätzliche Herangehensweise sinnvoll, sie geht jedoch aufgrund des zeitlichen Auseinanderdriftens von Realität und Vorgabe am Ziel vorbei.

Für die Verfahren zur Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der GEN ist seit Januar 2019 die Regulierungskammer des Freistaates Thüringen zuständig. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind in der Bearbeitungszeit von Anträgen Verbesserungen erkennbar. Allerdings ist es der Behörde noch nicht gelungen, alle offenen Anträge zum notwendigen Zeitpunkt zu bescheiden. Das Fehlen rechtskräftiger Bescheide führt zu Unsicherheiten der Gesellschaft.

Die gestiegenen Energiepreise haben mit Verzögerung die Endabnehmer im Laufe der Jahre 2022 und 2023 erreicht. Zusammen mit den notwendigen Einsparmaßnahmen zur Vermeidung einer Gasmangellage hat diese Entwicklung zu geminderten Absatzmengen über beide Sparten hinweg geführt. Mangelsituationen innerhalb der Gasversorgung sind zwar aufgrund der eingeleiteten Maßnahmen unwahrscheinlicher geworden, lassen sich aber nicht ganz ausschließen. Die zügig errichteten LNG-Terminals als Ersatz hatten bislang noch nicht die erhoffte Bedeutung. Ihr Anteil betrug weniger als 10 %. Zur Eindämmung von Auswirkungen einer Energiemangelsituation befindet sich die GEN im regelmäßigen Austausch mit den Thüringer Ministerien sowie den vorgelagerten Netzbetreibern und anderen betroffenen Netzbetreibern.

Risiken bestehen ebenso in verzögerten Materiallieferungen und Dienstleistungen Dritter. Dies kann zu Bau- und Lieferverzug und somit zu Verschiebungen im Investitionsplan führen. Dies trifft auch auf den weiteren Roll-out moderner Messeinrichtungen sowie der intelligenten Messsysteme zu.

In Anbetracht der gestiegenen Komplexität und der Arbeitsaufgaben in der Energiewirtschaft wird es absehbar für die GEN immer schwieriger, geeignete Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt zu gewinnen. Große Netzbetreiber in unmittelbarer Nachbarschaft haben ihre Investitionsvolumina deutlich erhöht und erweitern den Personalbestand. Der GEN ist es hingegen aufgrund ihrer Größe nicht möglich, Personalüberkapazitäten aufzubauen und so dem demografischen Wandel und den neuen Aufgaben zu begegnen oder Rückfallebenen bei wichtigen Funktionen zu schaffen. Deshalb besteht ein Risiko durch ungeplante Personalausfälle. Zur Begegnung dieses Risikos muss die GEN verstärkt auf die Bindung von geeigneten Dienstleistern setzen und diese nach strategischen und finanziellen Gesichtspunkten auswählen.

Nach wie vor stellt der Bevölkerungsrückgang, welcher im Landkreis Greiz bis 2040 mit 23,6 % prognostiziert wird, ein weiteres Risiko dar. Im Rahmen der Netzperspektivplanung gilt es Maßnahmen und Strategien zu entwickeln, um im schrumpfenden Markt den effizienten Betrieb zu ermöglichen. Die Kosten der Netzinfrastruktur können sonst nicht mehr durch die verbleibenden Anschlussnehmer getragen werden. Allerdings kam es auch verstärkt durch Kriege und Krisen in der Welt zu einer ansteigenden Immigrationsbewegung nach Deutschland. Je nach weiterem Verlauf kann diese Entwicklung auch einem demografischen Bevölkerungsrückgang entgegenwirken. Es muss aber gelingen, die Menschen zu integrieren, sodass sie selbst zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur beitragen können. Chancen bestehen, falls es durch ausgewogene Regelungen gelingt, vorhandene momentan ungenutzte Arbeitsmarktpotenziale zu qualifizieren und den Zuzug nach Deutschland unter dem Gesichtspunkt "Fachkräftemangel" zu steuern.

Trotz der beschriebenen Krisen und Entwicklungen steht die GEN als Netzbetreiber Strom und Gas für einen sicheren Netzbetrieb und ist den anstehenden Herausforderungen gewachsen.

Durch den Ergebnisabführungsvertrag mit der Energieversorgung Greiz GmbH ist die Existenz der Gesellschaft nicht gefährdet.

 

Greiz, den 25. April 2024

Jens Mischke, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Lizenzen 278,00 944,00
II. Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 105.487,00 86.664,00
105.765,00 87.608,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 31.840,73 10.161,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 336.107,35 249.562,02
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.133.353,26 704.077,39
3. Sonstige Vermögensgegenstände 345.332,01 1.814.792,62 234.186,53 1.187.825,94
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 241.240,47 965.852,42
2.087.873,82 2.163.839,91
2.193.638,82 2.251.447,91

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 85.000,00 85.000,00
135.000,00 135.000,00
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 641.371,00 455.438,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 122.703,29 341.323,84
2. Sonstige Verbindlichkeiten 84.703,53 60.472,07
- davon aus Steuern EUR 1.257,16 (i. Vj. EUR 1.416,94) -
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) -
207.406,82 401.795,91
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.209.861,00 1.259.214,00
2.193.638,82 2.251.447,91

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 13.012.610,04 10.759.376,84
2. Sonstige betriebliche Erträge 11.844,33 9.531,59
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -5.315.798,54 -2.902.042,53
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -7.363.433,73 -12.679.232,27 -7.631.548,97 -10.533.591,50
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -192.937,88 -179.934,17
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -44.526,44 -237.464,32 -44.673,02 -224.607,19
- davon für Altersversorgung EUR 2.500,00 (i. Vj. EUR 4.800,00) -
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -17.479,70 -15.651,64
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.007.123,91 -771.149,16
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.715,83
- davon aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) -
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.403,37 -3.051,84
- davon aus Aufzinsung von Rückstellungen EUR 2.379,71 (i. Vj. EUR 2.648,30) -
9. Ergebnis nach Steuern -917.533,37 -779.142,90
10. Sonstige Steuern -1.257,16 -1.424,38
11. Erträge aus Verlustübernahme 918.790,53 780.567,28
12. Jahresergebnis 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Greizer Energienetze GmbH (GEN) hat ihren Sitz in Greiz. Sie ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Jena HR B 501272 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen des EnWG, des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist um den Posten "Erträge aus Verlustübernahme" ergänzt worden.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten aktiviert und werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Die GEN besitzt nur eigenes Sachanlagevermögen im geringen Umfang. Durch den Pachtvertrag mit der Energieversorgung Greiz GmbH (EV Greiz), Greiz, übernimmt sie als Pächterin den Betrieb der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze als Netzbetreiber.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden unter Beachtung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet. Die Zugänge des Geschäftsjahres werden pro rata temporis abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen werden über die folgenden (gruppeneinheitlichen) Nutzungsdauern vorgenommen:

Anlagengruppe Nutzungsdauern
Entgeltlich erworbene Lizenzen 5 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 8 Jahre

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet.

Das Niederstwertprinzip ist beachtet worden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf den Forderungsbestand gebildet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.

Passiva

Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausreichend berücksichtigt. Rückstellungen mit einer erwarteten Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden - soweit vorhanden - mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgezinst.

In den sonstigen Rückstellungen sind Verpflichtungen für Jubiläumsgeld und Sterbegeld enthalten, welche nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der projected unit credit (puc) Methode bewertet wurden. Als Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck (2018 G) gewählt. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch, wonach Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzins abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (mittlere Duration). Für die Rückstellungen wurden ein Rechnungszins von 1,76 %, ein Anwartschaftstrend von 3,00 % und eine Fluktuation von 5,81 % zugrunde gelegt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Die unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Baukostenzuschüsse und Netzanschlusskosten, die ab dem 1. Januar 2007 durch die Gesellschaft als Netzbetreiber angefordert werden, wurden mit dem Betrag der erhaltenen Einnahmen angesetzt und über einen Zeitraum von 20 Jahren linear zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst.

Aufgrund der bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft zur EV Greiz entstehen bei der Gesellschaft als Organgesellschaft im Geschäftsjahr keine latenten Steuern gemäß § 274 HGB (Ergebnisabführungsvertrag).

III. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 ist in der als Anlage zum Anhang beigefügten Übersicht "Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023" dargestellt.

Die Restlaufzeiten aller Forderungen und der Sonstigen Vermögensgegenstände liegen jeweils wie im Vorjahr unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die Gesellschafterin Energieversorgung Greiz GmbH und betragen 1.133 T€ (VJ. 704 T€).

Das Stammkapital beträgt unverändert 50 T€. Es wird zu 100 % von der EV Greiz gehalten.

Die Sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Regulierungskonten (172 T€) sowie für ausstehende Rechnungen (263 T€).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

2023 2022
T€ T€
Strom 8.365 7.515
Gas 4.400 2.990
Sonstige Umsatzerlöse 248 254
13.013 10.759

Die sonstigen Umsatzerlöse betreffen mit 94 T€ die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungsposten.

In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erlöse mit -85 T€ enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Rückstellungsauflösungen von 9 T€ enthalten.

Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen mit -121 T€ enthalten.

Der sonstige betriebliche Aufwand ist in Höhe von 47 T€ periodenfremd.

Gemäß der Verpflichtung aus dem Ergebnisabführungsvertrag wurde das Ergebnis durch die EV Greiz ausgeglichen.

V. Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG

Im Geschäftsjahr wurden folgende angabepflichtigen Geschäfte größeren Umfangs mit der EV Greiz getätigt:

Von der Energieversorgung Greiz GmbH wurde das gesamte Stromnetz und Gasnetz gepachtet. Das Entgelt für das Geschäftsjahr 2023 betrug 1.769 T€ davon 88 T€ periodenfremder Ertrag. Bei der Muttergesellschaft bestehen deckungsgleich Pachterlöse.

Außerdem hat die Greizer Energienetze GmbH die Energieversorgung Greiz GmbH mit sämtlichen netzbezogenen Dienstleistungen beauftragt. Hierfür fiel ein Entgelt von 2.506 T€, davon 66 T€ periodenfremder Ertrag an. Korrespondierend stehen Erlöse bei der Muttergesellschaft gegenüber.

Mit der EV Greiz besteht ein Ergebnisabführungsvertrag vom 13. Oktober 2006. Der durch die EV Greiz zu übernehmende vertragliche Verlustausgleich im Geschäftsjahr 2023 beträgt 919 T€.

VI. Sonstige Angaben

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2023 waren neben dem Geschäftsführer durchschnittlich fünf Angestellte beschäftigt.

Geschäftsführung

Jens Mischke

Hinsichtlich der Angabe der Geschäftsführungsvergütungen wird von der Befreiung gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Stichtag besteht ein Bestellobligo von 24 T€. In Höhe von ca. 4.408 T€ p.a. bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber der Energieversorgung Greiz GmbH als verbundenem Unternehmen aus den Pacht- und Dienstleistungsverträgen.

Honorar Abschlussprüfer

In den sonstigen Rückstellungen ist das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen von 6 T€ sowie das Honorar für Sonstige Bestätigungsleistungen durch den Abschlussprüfer von 3 T€ enthalten.

Nachtragsbericht

Ereignisse nach dem Stichtag mit wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2023 sind nicht bekannt.

 

Greiz, den 25. April 2024

Jens Mischke, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Lizenzen 39.990,00 0,00 0,00 0,00 39.990,00
II. Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 120.077,50 35.636,70 0,00 0,00 155.714,20
160.067,50 35.636,70 0,00 0,00 195.704,20
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2023 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Lizenzen 39.046,00 666,00 0,00 39.712,00
II. Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 33.413,50 16.813,70 0,00 50.227,20
72.459,50 17.479,70 0,00 89.939,20
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Lizenzen 278,00 944,00
II. Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 105.487,00 86.664,00
105.765,00 87.608,00

Bilanz zum 31. Dezember 2023

- Elektrizitätsverteilung -

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 227.608,12 241.643,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.048.520,24 488.050,80
3. Sonstige Vermögensgegenstände 324.805,61 1.600.933,97 155.020,51 884.714,31
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 0,00 601.697,86
1.600.933,97 1.486.412,17
1.600.933,97 1.486.412,17

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
Zugeordnetes Eigenkapital 160.420,28 -103.639,44
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 299.879,46 244.523,99
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 122.985,72 307.344,48
2. Sonstige Verbindlichkeiten 81.436,51 59.404,14
- davon aus Steuern EUR 2.709,42 (i. Vj. EUR 349,01) -
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) -
204.422,23 366.748,62
D. Rechnungsabgrenzungsposten 936.212,00 978.779,00
1.600.933,97 1.486.412,17

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

- Elektrizitätsverteilung -

2023 2022
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 8.515.422,92 7.686.481,87
2. Sonstige betriebliche Erträge 10.433,70 7.042,21
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -3.836.643,13 -2.458.332,16
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -4.755.059,79 -8.591.702,92 -4.987.604,97 -7.445.937,13
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -116.727,41 -108.860,18
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -26.938,50 -143.665,91 -27.027,20 -135.887,38
- davon für Altersversorgung EUR 1.512,50 (i. Vj. EUR 2.904,00) -
5. Abschreibungen 0,00 -723,52
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -709.454,83 -473.838,61
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.122,15 0,00
- davon aus Abzinsung von Rückstellungen EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) -
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -342,70 -882,67
- davon aus Aufzinsung von Rückstellungen EUR 342,70 (i. Vj. EUR 638,53) -
9. Ergebnis nach Steuern -918.187,59 -363.745,23
10. Sonstige Steuern -325,56 -353,51
11. Erträge aus Verlustübernahme 918.513,15 364.098,74
12. Jahresergebnis 0,00 0,00

Bilanz zum 31. Dezember 2023

- Gasverteilung -

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 91.946,18 -4.432,40
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 30.739,92 169.858,61
3. Sonstige Vermögensgegenstände 23.325,98 146.012,08 79.014,06 244.440,27
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 241.240,47 364.154,56
387.252,55 608.594,83
387.252,55 608.594,83

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
Zugeordnetes Eigenkapital -233.193,56 82.348,91
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 341.434,69 210.832,82
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -288,46 33.910,17
2. Sonstige Verbindlichkeiten 5.650,88 1.067,93
- davon aus Steuern EUR 931,60 (i. Vj. EUR 1.067,93) -
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) -
5.362,42 34.978,10
D. Rechnungsabgrenzungsposten 273.649,00 280.435,00
387.252,55 608.594,83

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

- Gasverteilung -

2023 2022
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 4.421.697,87 3.014.115,70
2. Sonstige betriebliche Erträge 1.400,29 2.474,93
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -1.478.453,41 -443.579,22
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.578.088,74 -4.056.542,15 -2.618.900,00 -3.062.479,22
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -75.245,77 -70.174,32
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -17.365,30 -92.611,07 -17.422,52 -87.596,84
- davon für Altersversorgung EUR 975,00 (i. Vj. EUR 1.872,00) -
5. Abschreibungen 0,00 -568,48
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -291.399,47 -290.426,91
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 583,38 0,00
- davon aus Abzinsung von Rückstellungen EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) -
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.060,54 -2.167,07
- davon aus Aufzinsung von Rückstellungen EUR 2.036,88 (i. Vj. EUR 2.009,68) -
9. Ergebnis nach Steuern -18.931,69 -426.647,89
10. Sonstige Steuern -931,60 -1.070,83
11. Erträge aus Verlustübernahme 19.863,29 427.718,72
12. Jahresergebnis 0,00 0,00

Bilanz zum 31. Dezember 2023

außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors:

- Messstellenbetrieb -

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Lizenzen 278,00 944,00
II. Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 105.487,00 86.664,00
105.765,00 87.608,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 31.840,73 10.161,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.553,05 12.351,42
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 54.093,10 46.167,98
3. Sonstige Vermögensgegenstände 83,53 70.729,68 151,96 58.671,36
102.570,41 68.832,91
208.335,41 156.440,91

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
A. Eigenkapital
Zugeordnetes Eigenkapital 207.773,28 156.290,53
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 56,85 81,19
C. Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
- davon aus Steuern EUR 499,25 (i. Vj. EUR 0,00) - 505,28 69,19
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) -
208.335,41 156.440,91

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors:

- Messstellenbetrieb -

2023 2022
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 75.489,25 58.779,27
2. Sonstige betriebliche Erträge 10,34 14,45
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -702,00 -131,15
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -30.285,20 -30.987,20 -25.044,00 -25.175,15
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -964,70 -899,67
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -222,64 -1.187,34 -223,30 -1.122,97
- davon für Altersversorgung EUR 12,50 (i. Vj. EUR 24,00) -
5. Abschreibungen -17.479,70 -14.359,64
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -6.269,61 -6.883,64
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10,30 0,00
- davon aus Abzinsung von Rückstellungen EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00) -
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -0,13 -2,10
- davon aus Aufzinsung von Rückstellungen EUR 0,13 (i. Vj. EUR 0,10) -
9. Ergebnis nach Steuern 19.585,91 11.250,22
10. Sonstige Steuern 0,00 -0,04
11. Aufwendungen aus Gewinnabführung -19.585,91 -11.250,18
12. Jahresergebnis 0,00 0,00

Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeines

Die Greizer Energienetze GmbH (GEN) hat für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 eine Unterteilung ihrer Tätigkeiten nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 des EnWG vorgenommen. Dabei werden die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors (Messstellenbetrieb) dargestellt.

II. Angaben zu Form und Darstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Tätigkeitsabschlüsse der GEN zum 31. Dezember 2023 sind - wie im Gesellschaftsvertrag vorgesehen - nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren verwendet.

Für die Gliederung und Bewertung der Tätigkeitsabschlüsse werden die gleichen Grundsätze wie für den Gesamtabschluss angewandt.

Die Besonderheiten der Versorgungswirtschaft wurden durch den gesonderten Ausweis von Baukostenzuschüssen und Hausanschlusskosten als passiver Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

In Übereinstimmung mit der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW RS ÖFA 2) wurde das den einzelnen Tätigkeitsbereichen zugeordnete Eigenkapital unter dem Posten "zugeordnetes Eigenkapital" erfasst.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die im Anhang des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind maßgebend für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse. Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte wurden einheitlich ausgeübt.

IV. Zuordnungsregeln und Fristigkeiten

Aufgrund der Kostenstellenstruktur der GEN werden auf der Basis von Einzelkonten mit detaillierten Zusatzkontierungen die Aktiv- und Passivposten sowie Umsätze, Erträge und Aufwendungen den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet.

In den wenigen Fällen, in denen eine Zuordnung nicht möglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, erfolgt eine sachgerechte Zuordnung unter Verwendung vom Umsatz-, Restbuchwert- und Mischschlüssel. Die Schlüsselstetigkeit wurde beachtet.

Miteinander korrespondierende Posteninhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden den Tätigkeiten unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge entsprechend zugeordnet.

Die internen Verbindungen sind unter dem zugeordneten Eigenkapital erfasst. Da diese durch Verrechnungen im Wesentlichen aus der retrograden Zuordnung von GuV- und Bilanzpositionen zu den einzelnen Tätigkeitsbereichen resultieren und somit eigenkapitalähnlich sind.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr.

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Zuordnung der Bilanzposten zum 31. Dezember 2023

Die Zuordnung der einzelnen Bilanzpositionen erfolgt wie folgt:

Anlagevermögen direkte Zuordnung bzw. Mischschlüssel
Umlaufvermögen direkte Zuordnung, Mischschlüssel bzw. Umsatzschlüssel
Zugeordnetes Eigenkapital Restbuchwertschlüssel gepachtetes Anlagevermögen, Kapitalausgleichsposten
Rückstellungen direkte Zuordnung bzw. Mischschlüssel
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen direkte Zuordnung bzw. Mischschlüssel
Sonstige Verbindlichkeiten direkte Zuordnung
Empfangene Ertragszuschüsse (Passiver Rechnungsabgrenzungsposten) direkte Zuordnung

Zuordnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung 2023

Die Zuordnung der einzelnen GuV-Positionen erfolgt wie folgt:

Umsatzerlöse direkte Zuordnung bzw. Mischschlüssel
Sonstige betriebliche Erträge direkte Zuordnung bzw. Mischschlüssel
Materialaufwand direkte Zuordnung
Personalaufwand Mischschlüssel
Abschreibungen direkte Zuordnung bzw. Mischschlüssel
Sonstige betriebliche Aufwendungen direkte Zuordnung bzw. Mischschlüssel
Finanzergebnis direkte Zuordnung bzw. Mischschlüssel
Sonstige Steuern direkte Zuordnung bzw. Mischschlüssel
Erträge aus Verlustübernahme/ Aufwendungen aus Gewinnabführung Ergebnisschlüssel laut Ergebnis

 

Greiz, den 25. April 2024

Jens Mischke, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Greizer Energienetze GmbH, Greiz

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Greizer Energienetze GmbH, Greiz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Greizer Energienetze GmbH, Greiz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung

wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten und

aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grunds- ätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob der gesetzliche Vertreter seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Nürnberg, den 3. Mai 2024

Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Langenbach, Wirtschaftsprüfer

Schemann, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 27.05.2024 festgestellt.

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