Sicherheit
! Simcon GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.583,00 |
23.500,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.583,00 |
23.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.630,01 |
1.500,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.410,11 |
1.500,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
1.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.219,90 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
41.213,01 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.976,05 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
23.023,95 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.150,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
38.086,96 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
38.086,96 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
41.213,01 |
25.000,00 |
Anhang
Die Gesellschaft wurde durch notariellen Vertrag vom
07.10.2010 errichtet. Beginn der Tätigkeit ist der
01.01.2011.
Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im
Sinne der Größenklassen des HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
erstellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§274a HGB) und anlässlich
der Offenlegung wurden in Anspruch genommen, insbesondere
wurde auf die Abgrenzung latenter Steuern verzichtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
einschlägigen Bestimmungen des GmbH- Gesetzes
beachtet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
mit dem Ziel der Erstellung einer einheitlichen Handels-
und Steuerbilanz angewandt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB, vermindert
um planmäßige Abschreibungen bewertet.
Bei der Ermittlung der planmäßigen
Abschreibung kam die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung. Die Abschreibungsbeträge wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
berechnet.
Die Anschaffungskosten der geringwertigen
Wirtschaftsgüter des Geschäftsjahres wurden in
Anwendung von § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden ausgehend von den
jeweiligen Anschaffungskosten bzw. Nominalwerten
bilanziert. Uneinbringliche Forderungen bestanden zum
Abschlussstichtag nicht.
Die zum 31.12.2011 ausgewiesenen Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen sind in vollem Umfang innerhalb
eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten wurden in Höhe der jeweiligen
Rückzahlungsbeträge angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden zum 31.12.2011 nicht.
Rückstellungen wurden im Rahmen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.
Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird
von Herrn Simon May wahrgenommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2013
festgestellt.
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